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26A.12. Mecklenburg: Nikolaus Marschalk,
›Mecklenburgische Reimchronik‹

Bearbeitet von Ulrike Bodemann

KdiH-Band 3

Nikolaus Marschalk (1465?–1525) aus Thüringen (daher gen. Thurius), der 1505 als Consiliarius (fürstlicher Rat) in die Dienste des Herzogs Heinrich V. von Mecklenburg (1503–1552) getreten war, vollendete sein ›Chronicon der Mecklenburgischen Regenten Reim-Weise‹ vor 1513: Die zweite Heirat seines Herrn und Auftraggebers, Herzog Heinrich V., mit Helene von der Pfalz 1513 ist nicht mehr erwähnt. Die Chronik umfaßt fünf Bücher in hochdeutschen Reimpaaren, sie ist nicht primär chronologisch, sondern genealogisch angelegt: Buch 1 (84 Kapitel) erzählt die Geschichte der mecklenburgischen Fürsten von deren Stammvater Anthyrius an bis auf Marschalks Zeit, vorangestellt ist ein Abriß der Weltgeschichte bis zu Alexander dem Großen. Buch II (zwölf Kapitel) ist der Herrschaft Werle bis zum Aussterben der Werleschen Linie 1436 nach Johann und dessen Söhnen Nicolaus, Christian und Wilhelm gewidmet, Buch III (vier Kapitel) berichtet über die Herrschaft Rostock bis zur Übergabe Rostocks an Erich von Dänemark 1301/14, Buch IV (vier Kapitel) handelt von der Geschichte der Herrschaft Stargard bis zum Aussterben der Stargarder Linie 1471 nach Ulrich II., und Buch V (zehn Kapitel) beschließt die Chronik mit der Geschichte der Herrschaft Wenden bis zum letzten Wandalenkönig Gilimer 534. Den Ausklang bildet ein kurzer Epilog in sechs Versen. Vor allem für Buch I konnte sich Nikolaus Marschalk auf die ›Mecklenburgische Reimchronik‹ des Ernst von Kirchberg berufen. Anders als diese fand Marschalks Chronik weite Verbreitung und wurde in mindestens 21 Handschriften (Rothe [1965] S. 229) bis weit in die Neuzeit hinein rezipiert, Marschalk bearbeitete sie jedoch nicht für den Druck in seiner Rostocker Offizin.

Die Schweriner Handschrift (Nr. 26A.12.1.) ist das für den Auftraggeber Heinrich V. angelegte und prachtvoll ausgestattete Widmungsexemplar, nach dem Tod Heinrichs ging es in den Besitz seines Neffen Ulrich von Mecklenburg (1555–1603) über. Sie diente Georg Rixner als Grundlage für sein wohl 1524 fertiggestelltes Mecklenburgisches Wappenbuch.

Für eine zweite Prachthandschrift (Rostock, Universitätsbibliothek, Ms. Meckl. B. 114/1) wurde, dem beigefügten Dedikationsbild mit der Datierung 1573 folgend, die Veranlassung durch eben diesen Ulrich von Mecklenburg angenommen (Rothe [1965] S. 229f., 276f., Taf. 152 [Dedikationsbild]). Tatsächlich aber handelt es sich um eine Abschrift des frühen 18. Jahrhunderts. Über Entstehung und Schicksal der Handschrift berichtet Johann Valentin Stever in der Vorrede zu seinem heute als zweiter Band der Chronik beigefügten Prosaauszug aus der Reimchronik Marschalks. Demnach hat zu Beginn des 18. Jahrhunderts Herzog Friedrich Wilhelm von Mecklenburg die Schweriner Originalhandschrift der Chronik dem Administrator von Holstein und Bischof zu Lübeck gezeigt und ihm zugesagt, für ihn eine ebenfalls bebilderte Kopie (ad vivum und accurat) anfertigen zu lassen. Diese Kopie kam auf Umwegen zunächst wieder in mecklenburgischen Besitz: Um 1720 befindet sie sich in Händen des fürstlich holsteinischen Kammerjunkers Johannes Dessin, der sie schuldenhalber einem Rostocker Gastwirt und Bürger, Urbahn Lehmann, überläßt. Von ihm leiht sich 1726 Johann Valentin Stever das Buch für kurze Zeit aus und benutzt es als Vorlage für seinen Prosaauszug. Danach bleibt die Handschrift für einige Jahre verschwunden, taucht aber 1734, mit einem neuen Einband versehen (darauf vorn das Hochfürstliche holsteinische Wappen, hinten die noch nicht identifizierten Anfangsbuchstaben A. F. unter einem Fürstenhut) wieder auf und kann von Stever für den Herzog von Mecklenburg erworben werden. Aus dem Schweriner Herzogsbesitz kam die Handschrift um 1790 als Schenkung an die Universität Bützow und gelangte von dort bei der Restauration der Universität Rostock in die dortige Akademische Bibliothek.

Die Miniaturen der Rostocker Handschrift sind auf Pergament ausgeführt, ausgeschnitten und entsprechend der Schweriner Vorlage in den Text der Rostocker Papierhandschrift eingefügt. Dekorationselemente (Ranken, Randzeichnungen) wurden von demselben Buchmaler direkt in die Handschrift eingetragen. Es handelt sich um verblüffend exakte Kopien nach dem Schweriner Exemplar. Nur die Bildeinfassungen sind einfacher und auf ein einheitliches Rechteckformat in Schriftspiegelbreite nivelliert (100–106 × 110–127 mm; Ausnahme 106r: 83–84 × 94–96 mm, 107r: 113 × 144 mm). Aufwendiger dagegen ist die Ranke 1r gestaltet. Ergänzend zum Schweriner Bildprogramm enthält die Rostocker Handschrift eine Wappentafel IIv (225–228 × 117–180 mm: die vier Landesteile, als Herzschild blau-weiß-rote Balken) und das auffallend sorgfältig kolorierte Dedikationsbild IVv (ca. 218 × 196–221 mm: Gelehrter überreicht Ritter sein Buch).

Editionen:

Die Chronik ist nicht ediert.