KdiH

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13.0.15. Berlin, Staatsbibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz, Hdschr. 385 (zuvor Hamburg, Antiquariat Dr. Jörn Günther; zuvor London, Christie’s)

Bearbeitet von Norbert H. Ott

KdiH-Band 2

Beschreibung in Bd. 2 noch mit altem Besitzstand (»jetzt deutscher Privatbesitz«).

Datierung:

Um 1460/70.

Lokalisierung:

Schwaben.

Besitzgeschichte:

Im vorderen Innendeckel Kupferstichexlibris (Plattengröße 143 × 112 mm), frühes 17. Jahrhundert, links unten signiert: HFickwirtt Fecit. Im Zentrum Wappen mit Schriftband (FREYHERR. V o . LANDSEE), darum acht kleinere Wappen, je zwei auf einer Seite (SCHILLING. V o . CANSTAT, .VON ROLLIN, .VON. FVRTENBACH, PAPPVS. V o . TRATSBERG, RAINOLD. V o . BABENWOL., FREYHERR. V o . LANDSEE, HERBST. V o . HERBSTBVRG, KAYSER.). Sämtliche Wappen mit Freiherrnkrone bekrönt, dazwischen Lorbeerzweige. Auf Irv des vorne eingeklebten Doppelblattes Auszug aus Charles Brunet, Manuel du libraire, 1820, über Jacobus de Theramo, von einer Hand des 19. Jahrhunderts. Über Christie’s, London, und Heribert Tenschert, Rotthalmünster, 1987 in deutschen Privatbesitz gelangt.

Inhalt:
1ra–96rb Jacobus de Theramo, ›Belial‹, deutsch

Übersetzung A

I. Kodikologische Beschreibung:

+ 101 Blätter, 305 × 213 mm, Bastarda, eine Hand, zweispaltig, 29–35 Zeilen, keine Rubrizierung, auch keine Durch- oder Unterstreichung der Verweise auf Dekretal- und Bibelstellen, 84 zwei- bis fünfzeilige Leerräume für Initialen.

Schreibsprache:

schwäbisch.

II. Bildausstattung:

26 kolorierte Federzeichnungen (6v, 9r, 10r, 11r, 13r, 14r, 18v, 19r, 22v, 25r, 28v, 37r, 51r, 53r, 55r, 56v, 57r, 57v, 63v, 65r, 66v, 67v, 68v, 88v, 89v, 91r), ein Zeichner.

1ra spaltenbreiter, neunzeiliger Leerraum zu Beginn der Vorrede, eventuell für eine (historisierte) I-Initiale, ein Autorenbild oder eine Trinitätsdarstellung (Textbeginn: In dem nomen der hailigen vnd vngetailten dryualtikayt).

Lateinische Maleranweisungen von der Texthand (18vb, 56rb, 66rb, 67rb, 88rb, 90vb) zu sechs Illustrationen, 18vb (Sequit’ salomon ain kúng) über der Illustration, sonst am Ende der dem Bild vorausgehenden Spalte (z. B. 66rb zu 66v: Sequit’ figura et cetā, 88rb zu 88v: Sequit’ figura ut videt’).

Format und Anordnung:

Über zwei Spalten reichende, textspiegelbreite, meist querrechteckige, mit einer starken Federlinie gerahmte Illustrationen, ca. ⅓–⅕ Schrifthöhe (91–132 × 137–141 mm), am Kopf oder am Fuß der Seite, unten zuweilen über den Schriftspiegel ragend, auch zwischen dem Text; zwei quadratische Zeichnungen 56v und 57v, eine hochrechteckige 89r (157 × 139 mm). Die Illustrationen stehen stets am Beginn der mit einer (unausgeführten) Initiale einsetzenden Textabschnitte, auf die sie sich beziehen. In den Fällen, in denen das Bild auf der Blattmitte zwischen der Schrift steht (9r, 13r, 14r, 18v, 22v, 37r, 51r, 55r, 57v, 63v, 89r), läuft der Text über der Illustration von Spalte a nach Spalte b und setzt sich unter der Illustration in Spalte a fort.

Bildaufbau und -ausführung:

Rahmung durch einfache, kräftige, mit dem Lineal gezogene, schwarze Federlinie, zweimal (19r, 53r) der Spaltenlänge entsprechend oben gestuft. Grünes, teils gerades, teils gewelltes Bodenstück, zuweilen mit Grasbüscheln bewachsen. Gelber Kastensitz für den Richter, stets links, oft vom Bildrand angeschnitten, frontal oder schräg ins Bild gedreht, nur in den Illustrationen des Schiedsverfahrens Kastensitz des vorsitzenden Richters oder des aussagenden Schiedsmanns frontal in der Bildmitte (65r, 66v, 68v). Gott bzw. Christus sitzt, ebenfalls links, auf einem mit Maßwerk, Türmchen und Krabben verzierten Thron mit hoher Lehne (6v, 10r, 55r, 91r). Kläger, Beklagter, Zeugen usw. stets in der rechten Bildhälfte. Selten größere Figurengruppen, so z. B. bei der Zeugenvereidigung 19r, sonst meist Beschränkung auf zwei oder drei Dialogfiguren.

Umrißlinien und (sparsame) Binnenzeichnung mit dünner, spitzer Feder; kaum Strichelung, nur in den Schattenpartien der Gewandfalten oder an der Oberkante des Bodenstücks weite Parallelschraffen. Eckiger, harter Faltenbruch, auch Haken-, Ösen- und einfache Parallelfalten. Routinierte Figurenzeichnung, besonders der Hände und Gesichter, meist schlanke Gestalten mit etwas zu großen Köpfen. Flächiger, leicht deckender Farbauftrag in beschränkter, kaum variierender Palette, lediglich bei blauer Farbe (Kleidung Mosis) Modellierung durch lavierte helle und deckende dunkle Farbstreifen. Plastizität der Gesichter durch sparsam aufgesetzte Tupfer und gekrümmte Parallellinien in blassem Orangerosa, vor allem unter den Augen, an der Kinnpartie und oberhalb der Wangen; Gesicht Belials in schmutzigem Gelb flächig koloriert. Betont modische Kleidung Salomos und des Gerichtsboten: der Richter in grün-rotem Mi-parti (kurzer taillierter Rock, manchmal auch längerer Mantel [z. B. 19r], enge Beinkleider, spitze Schuhe, grüner, purpurner, gelber oder auch zweifarbiger Turban unter der Blattkrone); der Gerichtsbote (10r, 18v), mit blonden Kringellöckchen, in kurzem, seitlich geschlitztem, grün-rotem Wams, der breite Kragen in versetzter Farbstellung, enge Beinkleider ebenfalls versetzt grün-rot oder rot-blau (10r). Joseph von Ägypten in langem, dunkelrotem, am Boden aufstoßendem Mantel, barhäuptig oder mit roter Mütze; bei Moses schaut das lange, blaue Unterkleid unter dem dunkelroten, weiten, sich faltig am Boden bauschenden Mantel hervor. Belial – mit langer gekrümmter Nase, spitzen Ohren, langen, gerade oder leicht nach hinten gebogenen Antilopenhörnern, aus drei Krallen gebildeten Füßen, aber menschlichen Händen – trägt einen knielangen purpurroten, gegürteten Rock mit breitem, faltig aufgebauschtem, grünem Überwurfkragen.

Auffällige Diskrepanz zwischen der geschickten Figurenzeichnung und dem nicht immer geglückten Arrangement der Einzelfiguren in der Bildfläche. Kaum räumliche Wirkung; alle Szenen spielen vielmehr im Vordergrund einer sehr flachen Bildbühne; Hintergründe nie ausgemalt.

Bildthemen:

Nur Darstellungen des äußeren Prozessgeschehens vor den Richtern Salomo und Joseph von Ägypten sowie in der Schiedsinstanz; keine Illustrationen der im Prozess zitierten heilsgeschichtlichen Ereignisse: Der Höllenrachen (89r), Belial vor Gott (6v, 55r) und der Gerichtsbote Azahel (10r) bzw. Moses vor Christus (91r) sind Szenen des Prozessverfahrens. Auf die Wiedergabe der für den kanonischen Artikelprozess juristisch relevanten schriftlichen Attribute (Klagbriefe etc.) wird öfters verzichtet, so auch bei der Klageinreichung Belials 13r und 25r. Sind sie jedoch – in prozessrechtlich herausgehobenen Fällen – dargestellt, so werden sie optisch durch besondere Größe hervorgehoben (Salomos Bestätigung von Mosis Urkundenbeweis 37r, Belials Anfechtung von Salomos Urteil 53r, Übergabe der Endurteile an die Höllengemeinde 89r und Jesus 91r). Der Schiedsrichter Jeremias hält – als Bildsignal seiner mündlichen Rede – während seines Schiedsspruchs 66v ein langes, über dem Haupt des Obmanns Joseph ornamental geschwungenes, leeres Spruchband in Händen. In den Szenen der Schiedsinstanz sind, anders als bei den meisten übrigen Handschriften, auch der Richter Joseph von Ägypten als Obmann des Verfahrens und die beiden Prokuratoren Moses und Belial anwesend, selten jedoch alle vier Schiedsleute. Bei Christi Ladung 10r und der Übergabe des Urteilsbriefs an Christus 91r ist statt Christus irrtümlich Gottvater dargestellt.

Farben:

Deckendes warmes Grün, bräunliches Purpurrot, gegen Schluß der Handschrift blasser und bräunlicher werdend, schmutziges Gelb, sparsam verwendetes Zinnober, Violettbraun, mattes Braunrosa, alle leicht deckend, Blau laviert und deckend, blasses Orangerosa (für Inkarnat), Grau.

Literatur:

Valuable Printed Books. Medieval and Illuminated Manuscripts. Wednesday 25 June 1986. Christie’s London [Auktionskatalog]. London 1986, Nr. 204, S. 98, Abb. S. 99 (89r, 53r); nicht bei Ott (1983).

Weitere Materialien im Internet:

Handschriftencensus

Abb. 28: 53r. Belial ficht Salomons Urteil an.

Abb. 29: 66v. Moses und Belial mit ihren Schiedsleuten Jesaia und Aristoteles sowie Jeremias und Octavian vor dem Richter Joseph von Ägypten.

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Abb. 28.
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Abb. 29.