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26B.1. Ulrich Richental, ›Chronik des Konstanzer Konzils‹

Bearbeitet von Kristina Domanski

KdiH-Band 3

Die vom Konstanzer Bürger Ulrich Richental (gest. 1437) verfaßte Schilderung des Konstanzer Konzils (1414–1418) entstand bereits in den 1420er Jahren. Mit dem Konzil sollten drei Hauptziele, die Beendigung des abendländischen Schismas, eine Reform der Kirche »an Haupt und Gliedern« und die Lösung von Glaubensfragen wie der Sakramentslehre und die Bekämpfung der Ketzerei, erreicht werden. Richentals Konzilsbeschreibung enthält neben Angaben zum Konzilsablauf, insbesondere zu den öffentlichen Zeremonien wie Prozessionen, Umritten oder Belehnungen, auch Beobachtungen zu Alltagsbegebenheiten sowie Schilderungen der ökonomischen Auswirkungen des Konzils. In die auf eine eigene Materialsammlung gestützte Konzilschronik sind zudem einige Urkundenabschriften und eine Liste der Teilnehmer integriert. Bereits die nicht erhaltene Originalfassung Richentals war – den im Text enthaltenen Bildverweisen nach – mit großer Wahrscheinlichkeit mit einem umfangreichen Bildzyklus ausgestattet.

Die erhaltene Überlieferung setzt erst um 1460 ein und umfaßt neben acht umfangreich illustrierten oder für eine Bildausstattung vorgesehenen Handschriften, die überwiegend in Konstanz oder dem Bodenseegebiet entstanden (Nr. 26B.1.1.Nr. 26B.1.8.), vier nicht illustrierte Manuskripte des 15. Jahrhunderts:

  • Innsbruck, Tiroler Landesmuseum Ferdinandeum, Sammlung di Pauli 873, um 1460
  • St. Gallen, Stiftsbibliothek, Cod. Sang. 657, zwischen 1470 und 1480
  • Zürich, Zentralbibliothek, Ms. A 80, um 1475
    Die historiographische Sammelhandschrift enthält 35r–73v unvollständige Auszüge aus der Konzilschronik Richentals. 57rv wurden achtzehn Wappen aus der Reihe der gewöhnlich dreißig Papstwähler der Nationen farbig ausgeführt. Ob die leergebliebenen Blätter (33r–34v, 36rv, 40r–41v, 74r–75v) eventuell für weitere Wappen oder Illustrationen gedacht waren, läßt sich nicht klären (vgl. auch: 26A.23.).
  • Zürich, Zentralbibliothek, Ms. A 172, 1490–1500

Hinzuzufügen ist ein mit Illustrationen ausgestattetes, aber verlorenes Exemplar von 1491 aus dem Kloster Salem, das 1697 ausbrannte; es stimmte wahrscheinlich in der Kombination von Konzilsakten und Bildteil mit lateinischen Tituli in weiten Teilen mit der ehemals St. Petersburger Handschrift überein (Nr. 26B.1.5., ausführlich dazu mit Wiedergabe der Bildtituli: Wacker [2002] S. 22–24, S. XX–XXVII; Thomas Martin Buck: Der Codex Salemitanus. Rekonstruktion einer verlorenen Richental-Handschrift. In: Quellen, Kritik, Interpretation. Festgabe zum 60. Geburtstag von Hubert Mordek. Hrsg. von Thomas Martin Buck. Frankfurt a. M. 1999, S. 247–278). Eine weitere, inzwischen verschollene Handschrift unklarer Datierung und Ausstattung besaß das Kloster Ottobeuren (Kautzsch [1894b] S. 452).

Die Drucküberlieferung der ›Chronik des Konstanzer Konzils‹ setzt mit der illustrierten Augsburger Ausgabe Anton Sorgs von 1483 ein, auf die im 16. Jahrhundert zwei gleichfalls illustrierte Ausgaben bei Heinrich Steiner in Augsburg (1536) und bei Paul Reffeler für Sigmund Feyerabend in Frankfurt (1575) folgten (26B.1.a.–c.).

Alle bislang bekannt gewordenen späteren Abschriften sind nicht illustriert:

In der Literatur findet sich verschiedentlich der Hinweis auf ein Manuskript in Winterthur, das eine Abschrift der ›Chronik des Konstanzer Konzils‹ enthalte (Wacker [2002] S. XVII). Bei der Handschrift Winterthur, Studienbibliothek, Ms. fol. 103 handelt es sich um eine Abschrift der ›Berner Chronik‹ Conrad Justingers aus der Mitte des 15. Jahrhunderts (vgl. auch Stoffgruppe 26A.27.). Diese enthält zwischen Kap. 345–423 verstreute Nachrichten zum Konstanzer Konzil soweit sie die Stadt Bern berühren (vgl. Gottlieb Studer: Die Berner-Chronik des Conrad Justinger, nebst vier Beilagen. Hrsg. im Auftrag der allgemeinen geschichtsforschenden Gesellschaft. Bern 1871, S. 209, Z. 7). Kap. 424 der ›Berner Chronik‹ beinhaltet eine Liste der Konzilsteilnehmer, in der explizit auf die Konzilschronik verwiesen wird (in der von costentz chronik, Studer, ebd., S. 245, Z. 20 f.), die dem Verfasser demnach bekannt war.

Die Überlieferung wird allgemein in drei Gruppen unterschieden. Im Text der Gruppe I, repräsentiert durch die ehemals Aulendorfer, jetzt in New York aufbewahrte und durch die Prager Handschrift (Nr. 26B.1.4., Nr. 26B.1.6.), erscheint Ulrich Richental in der 1. Person Singular. Diese umfangreichste Version des volkssprachigen Chroniktextes mit inserierten lateinischen Urkunden wird in den Manuskripten in zweispaltiger Form präsentiert, übereinstimmend werden einige Themenkomplexe in den Bildzyklen nicht behandelt. Bei Gruppe II, dem Konstanzer und dem Wiener Exemplar (26B.1.3., 26B.1.8.), liegt eine objektivierte, möglicherweise noch auf Richental selbst zurückgehende Textfassung vor, in der vom Verfasser in der 3. Person Singular berichtet wird, der Text ist einspaltig angelegt. Ob auch die ehemals St. Petersburger Handschrift (26B.1.5.), von der nur ein Bildteil mit lateinischen Tituli erhalten ist, aufgrund des Bildprogramms der Gruppe II angehört (Kautzsch [1894] S. 453 f.), oder ob sie als Repräsentant einer dritten Handschriftengruppe, einer Kombination von Konzilsakten und Bildteil mit lateinischen Tituli, zu betrachten ist, wird unterschiedlich beurteilt. Von Dieter Mertens (Richental, Ulrich. In: 2VL 8 [1992], Sp. 55–60, hier Sp. 56–58) werden dieser dritten Gruppe jene Handschriften zugeschlagen, deren Erzählform zwischen 1. und 3. Person wechselt und deren Text zum Teil stark gekürzt, stellenweise aber auch ausführlicher ist: Die Karlsruher Handschriften (26B.1.1., 26B.1.2.), die oben genannten, nicht illustrierten Abschriften in Wolfenbüttel und Stuttgart sowie alle drei Druckausgaben (26B.1.a.–c.) gehören hierher. Allerdings hat Ulrich Richentals ›Chronik des Konstanzer Konzils‹ in Gebhard Dacher (gest. 1471) einen ihrer bedeutendsten Bearbeiter gefunden. Aus seiner Konstanzer Schreibstube stammen zwei der illustrierten Handschriften, die in ihrem Aufbau bemerkenswert differieren (26B.1.2. und 26B.1.6.) sowie das Stuttgarter Exemplar (Nr. 26B.1.7.), das eine stark gekürzte Textfassung enthält und dessen Bild- und/oder Wappenausstattung nicht ausgeführt wurde. Darüber hinaus dienten Bearbeitungen Dachers sowohl dem Druck Anton Sorgs und als auch der Wolfenbütteler Abschrift als Vorlage, schließlich verarbeitete Dacher selbst die Konzilsgeschichte in seiner ›Konstanzer Chronik‹ weiter (vgl. Stoffgruppe 26A.9.).

Die Bildausstattung der Handschriften und Drucke variiert nicht nur aufgrund unvollständiger Ausführung oder Überlieferung. Der Umfang schwankt bei den drei vollständig erhaltenen Manuskripten zwischen 92 und 115 Bildseiten (26B.1.3., 26B.1.4., 26B.1.6.), das nicht ganz vollständig erhaltene Wiener Exemplar (26B.1.8.) weist 92 Bildseiten auf. Nur teilweise ausgeführt wurde die bildliche Ausstattung zweier Handschriften (26B.1.1, 26B.1.7), während zwei weitere Manuskripte deutliche Blattverluste aufweisen (26B.1.2, 26B.1.5.). In den Handschriften Gebhard Dachers wurden die Illustrationen als Pinselzeichnungen ausgeführt und mit kräftigen Deckfarben koloriert, während die übrigen Manuskripte mit Federzeichnungen ausgestattet wurden, die zumeist mit stark verdünnten, lavierend aufgetragenen Farben koloriert sind.

Statt fortlaufend den Text begleitender Einzelillustrationen bestehen die Bildzyklen der ›Chronik des Konstanzer Konzils‹ überwiegend aus umfangreicheren, über mehrere Seiten reichenden Bildsequenzen. Da es sich dabei sowohl um Folgen ganzseitiger Bilder als auch mehrregistriger Darstellungen handeln kann, wird im folgenden nicht die Anzahl der Einzelillustrationen, sondern jene der Bildseiten angegeben. Mehrteilige Bildfolgen finden sich bevorzugt für die Darstellung öffentlicher Zeremonien, z. B. in der 26-seitigen Bildserie, die vom Einzug in das Konklave, über die Bekanntgabe des neugewählten Papstes, die Weihen und Krönung Martins V. bis zu seinem Umritt reicht und in vier Handschriften vollständig erhalten ist (26B.1.3., 26B.1.4., 26B.1.6. und 26B.1.8.). Ähnliche, jedoch weniger umfangreiche Bildsequenzen finden sich zum Einzug des Papstes Johannes XXIII. in Konstanz, zur Fronleichnamsprozession, zum Johannis-Fest der Wechsler von Florenz, dem Umzug König Sigismunds mit der Goldenen Rose oder dem Begräbnis des Kardinals Landulf von Bari. Allerdings präsentieren die Handschriften die Bildfolgen durchaus in unterschiedlicher Weise: Während z. B. die New Yorker Handschrift (26B.1.4.) dem Prozeß gegen Jan Hus und seiner Hinrichtung fünf ganzseitige Illustrationen einräumt, zeigt das Konstanzer Exemplar (Nr. 26B.1.3.) vier Episoden des Ereignisses auf einer Doppelseite mit je zwei Registern. Weitere Bilder, die zum Grundbestand der Zyklen gehören, behandeln die Zusammenkunft von Papst und König in Lodi, bei der Johannes XXIII. und Sigismund Konstanz als Konzilsort bestimmen, die Kanonisation der heiligen Birgitta von Schweden sowie Vorbereitung und Ablauf einer griechisch-orthodoxen Messe. Weiterhin finden sich Darstellungen zum Alltagsleben wie etwa Fleisch- und Fischbänke oder mobile Pastetenbäcker, die eine Hinwendung des Bildinteresses zu realistischer Darstellung nach niederländischem Vorbild und die Kenntnis entsprechender Vorbilder belegen ( Fischel [1959] S. 321–337; Wacker [2002] S. 55–65).

Außer den genannten Differenzen in Anordnung und Format der Illustrationen sind auch Abwandlungen der Bildprogramme durch Erweiterung oder Reduktion der Bildfolge sowie durch Variationen in der Ikonographie, der heraldischen Kennzeichnung der Personen und der Ausgestaltung der Wappenteile zu verzeichnen. Die Unterschiede in der Zusammenstellung der Bildprogramme der Handschriften und Drucke sind von Gisela Wacker (2002, S. 202–301) ausführlich untersucht und im Hinblick auf die an ihnen ablesbare Bewertung des Konzilsverlaufes und seiner Ergebnisse sowie auf mögliche Rückschlüsse auf die ursprüngliche Auftraggeberschaft ausgewertet worden. Da einige Streitpunkte – wie etwa die als »Konziliarismus« diskutierte Frage des Autoritätsverhältnisses zwischen Papst und Konzil – auch nach Beendigung des Konstanzer Konzils ungelöst und weiterhin von hoher kirchenpolitischer Brisanz blieben, sei die Aufnahme bestimmter Bildthemen als politische Stellungnahme zu werten. Die Illustration zur Eröffnung des Konzils im Münster in den Handschriften der Gruppe II ( 26B.1.3., 26B.1.5., 26B.1.8.) könne dementsprechend als Hinweis auf eine konziliaristische Einstellung verstanden werden. Die Darstellungen zur Pfründenverteilung des Papstes und zur Krönung Sigismunds durch den Papst in der Gruppe I hingegen enthalten eine Bewertung der Machtverteilung zwischen weltlicher und geistlicher Gewalt (26B.1.4., 26B.1.6). Unterschiedliche Gewichtungen zeigen die Bildzyklen auch bei der Behandlung des persönlichen Schicksals des Papstes je nach dem, ob sie über Darstellungen wie den als Vorausdeutung aufzufassenden »Sturz des päpstlichen Reisewagens auf dem Arlberg« oder den »Bannfluch über Papst Benedikt XIII.« verfügen oder nicht. Insbesondere bei den Illustrationen zu Jan Hus und seinem Anhänger Hieronymus von Prag sind Differenzen der Bildgestaltung und Ikonographie zu konstatieren, für die sowohl eine ikonographische Angleichung an Darstellungen der Passion Christi und mithin eine reformfreundliche Haltung, als auch eine dezidierte Stigmatisierung als Häretiker festgestellt werden kann (vgl. 26B.1.3. und 26B.1.6.).

Für die Illustrationsfolge der Erstausgabe Anton Sorgs von 1483 (26B.1.a.) dürfte eine Handschrift aus der Schreibstube Gebhard Dachers als Vorlage gedient haben. Da die Holzschnitte des »Columna-Meisters« Anton Sorgs weitreichende Übereinstimmung mit dem Karlsruher Manuskript (Nr. 26B.1.2.) aufweisen, hat bereits Kautzsch (1894, S. 468 f.) eine gemeinsame Vorlage angenommen. Den Augsburger Erstdruck benutzte seinerseits Heinrich Steiner bzw. Jörg Breu d. Ä., sein mutmaßlicher Illustrator, als Vorlage für die Holzschnitte der Ausgabe von 1536, die er vor allem hinsichtlich der Porträtähnlichkeiten und Kostüme aktualisierte. Beide Druckausgaben enthalten zwar gegenüber den Handschriften ein deutlich reduziertes Programm von nur 44 bzw. 45 Holzschnitten, überliefern allerdings mit einer fünfteiligen Bildfolge zum Auszug Papst Martins V. nach dem Konzil einen Themenkomplex, der in keiner der Handschriften enthalten ist. Einen Teil der Druckstöcke aus der Ausgabe Steiners verwendete Paul Reffeler 1575 für die bei Sigmund Feyerabend verlegte Frankfurter Ausgabe, deren Drucklegung wie jene der beiden vorangegangenen Ausgaben im Kontext zeitgenössischer Bestrebungen zur Einberufung eines neuerlichen Konzils erfolgt sein dürfte (Wacker [2002] S. 253–300).

Editionen:

Johann Marmor: Das Konzil zu Konstanz in den Jahren 1414–1418. Nach Ulrich Richentals handschriftlicher Chronik, Konstanz 1858 (Teiledition nach der Konstanzer Handschrift, siehe Nr. 26B.1.3.). – Ulrichs von Richental Chronik des Constanzer Conzils 1414–1418. Hrsg. von Michael Richard Buck. Tübingen 1882 (Bibliothek des literarischen Vereins in Stuttgart CLVIII). – Ulrich Richental: Das Konzil zu Konstanz. Kommentar und Text, bearbeitet von Otto Feger. Starnberg / Konstanz 1964, S. 149–278 (Text der Konstanzer Handschrift, siehe Nr. 26B.1.3.). – Chronik des Konstanzer Konzils 1414–1418 von Ulrich Richental. Eingeleitet und hrsg. von Thomas Martin Buck. Ostfildern 2010 (Konstanzer Geschichts- und Rechtsquellen 41).

Literatur zu den Illustrationen:

Rudolf Kautzsch: Die Handschriften von Ulrich Richentals Chronik des Konstanzer Konzils. Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins NF 9 (1894), S. 443–496. – Gustav Fischler: Das Turnier Herzog Friedrichs von Österreich auf dem Konstanzer Konzil. Zeitschrift für historische Waffen- und Kostümkunde NF 1 (1924), S. 122–131. – Karl Küp: Ulrich von Richentals Chronicle of the Council of Constance in Manuscripts and Books. The Papers of the Bibliographical Society of America 34 (1940), S. 1–16. – Lilli Fischel: Kunstgeschichtliche Bemerkungen zu Ulrich Richentals Chronik des Konstanzer Konzils. Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins NF 68 (1959), S. 321–337. – Lilli Fischel: Die Bilderfolge der Richental-Chronik, besonders der Konstanzer Handschrift. In: Ulrich Richental. Das Konzil zu Konstanz 1414–1418. Hrsg. von Otto Feger. Starnberg / Konstanz 1964, S. 37–79. – Thomas Cramer: Bilder erzählen Geschichte. Die Illustrationen in Ulrich Richentals Chronik als Erzählung in der Erzählung. In: Erzählungen in Erzählungen. Phänomene der Narration in Mittelalter und Früher Neuzeit. Hrsg. von Harald Haferland und Michael Mecklenburg. München 1996 (Forschungen zur Geschichte der älteren deutschen Literatur 19), S. 327–349. – Thomas Martin Buck: Text, Bild, Geschichte. Papst Johannes XXIII. wird auf dem Arlberg umgeworfen. Annuarium Historiae Conciliorum 30/1 (1998), S. 37–110, Abb. 1–8. – Gerrit Jasper Schenk: Sehen und gesehen werden. Der Einzug König Sigismunds zum Konstanzer Konzil 1414 im Wandel der Wahrnehmung und Überlieferung (am Beispiel von Handschriften und frühen Augsburger Drucken der Richental-Chronik). In: Medien und Weltbilder im Wandel der Frühen Neuzeit. Hrsg. von Franz Mauelshagen und Benedikt Mauer. Augsburg 2000 (Documenta Augustana 5), S. 71–106. – Gisela Wacker: Ulrich Richentals Chronik des Konstanzer Konzils und ihre Funktionalisierung im 15. und 16. Jahrhundert. Aspekte zur Rekonstruktion der Urschrift und zu den Wirkungsabsichten der überlieferten Handschriften und Drucke. Diss. [masch.] Tübingen 2002 [online unter: http://tobias-lib.uni-tuebingen.de/volltexte/2002/520/]. – Thomas Martin Buck: Figuren, Bilder, Illustrationen. Zur piktoralen Literalität der Richental-Chronik. In: Scientia veritatis, Festschrift für Hubert Mordek zum 65. Geburtstag. Hrsg. von Oliver Münsch und Thomas Zotz. Ostfildern 2004, S. 411–443.