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26B.3. Andreas Zainer, ›Chronik des Landshuter Erbfolgekriegs‹

Bearbeitet von Ulrike Bodemann

KdiH-Band 3

Auf Wunsch und Anregung des Bürgermeisters und des Rats der Stadt Ingolstadt trug Andreas Zainer, Syndikus und Stadtschreiber von Ingolstadt, in seinem Buch der Cronicken vnd seltzamen vnd vnerhorlichen geschichten im loblichen hawß Bairn, entsprungen nach absterben Hertzog Georgen in Bairn Schilderungen der Ereignisse zwischen dem Tod Georgs des Reichen (1503) und dem Kölner Spruch König Maximilians I. (1505) zusammen. Berichtet wird aus Ingolstädter Sicht und mit deutlich oberbayerischer Parteinahme über die territorialen Kontroversen zwischen Bayern-München und Rheinpfalz: Georg der Reiche von Bayern-Landshut hatte, da er ohne männlichen Erben geblieben war, seine Tochter Elisabeth (verheiratet mit Ruprecht von der Pfalz) und ihre Nachkommen zu seinen Nachfolgern ernannt, womit er gegen den Wittelsbacher Hausvertrag zwischen Bayern-Landshut und Bayern-München verstieß, der für einen solchen Fall jeweils die andere bayerische Linie als Rechtsnachfolger vorsah. In den daraus resultierenden Konflikt schalteten sich auch andere süddeutsche Herzogtümer ein, nach dem plötzlichen Tod von Elisabeth und Ruprecht entschied Maximilian I. während des Reichstags zu Köln die Wiedervereinigung der bayerischen Teilherzogtümer und die Gründung eines neuen, den Kindern Elisabeths zufallenden Herzogtums Pfalz-Neuburg.

Der Konflikt wurde mit juristischen und militärischen Mitteln ausgetragen; entsprechend kombiniert Andreas Zainer eigene Handlungsschilderungen, ihm zugetragene Berichte sowie Abschriften von Urkunden, Briefen und anderen Dokumenten in chronologischer Reihung zu einer möglichst umfassenden Dokumentation. Insbesondere in Angelegenheiten, die die Stadt Ingolstadt betrafen, konnte Andreas Zainer auf sein 1493 begonnenes Copialbuch zurückgreifen (Privilegienbuch der Stadt Ingolstadt, Ingolstadt, Stadtarchiv, o. Sign.).

Das maßgebliche Überlieferungszeugnis (München, Cgm 1598, siehe Nr. 26B.3.1.) blieb aus ungeklärtem Grund unvollständig; es fehlen nicht nur die abschließenden Berichte zum Kölner Spruch, auch zwischendurch sind für vorgesehene, im Register mit Blattangabe angekündigte Dokumentenabschriften Schrifträume freigeblieben. München, Cgm 1598 bietet zum Chroniktext einige wenige Illustrationen; sie befinden sich auf zusätzlich in die Lagen eingefügten Blättern, sind jedoch zeitgenössisch. In ihrer Motivauswahl sind sie im Einklang mit anderen Bildzeugnissen zu den beiden zentralen Ereignissen des Konflikts (doppelseitige Bilder zur Schlacht zu Wenzenbach und zum Kölner Spruch); zudem unterstreichen sie die Ingolstädter Perspektive (ganzseitiges Wappenbild, doppelseitiges Bild der Ingolstädter Ratsmitglieder).

Eine zweite Handschrift (Berlin, Staatsbibliothek, Ms. germ. fol. 478) blieb ohne Illustrationen, ebenso wie München, Cgm 1934, der zwar einzelne Teilstücke der Chronik enthält, jedoch erst aus dem späten 16. Jahrhundert stammt.

Editionen:

Andreas Felix Oefele (Hrsg.): Rerum bello Bavarico gestarum a morte Georgii Divitis ad laudum Coloniense liber memorialis incompletus. In: Ders.: Rerum Boicarum scriptores […] Bd. II: Augsburg 1763, S. 347–468.

Literatur zu den Illustrationen:

siehe unter Nr. 26B.3.1.