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39.14. Reinhard von Solms

Bearbeitet von Rainer Leng

KdiH-Band 4/2

Reinhard Graf zu Solms-Lich (1491–1562) ist vor allem für seine gedruckten Kriegsordnungen in acht Büchern bekannt, die 1559/60 mit enormem Aufwand in einer eigens errichteten Druckerei in Lich in kleinster Auflage zur Verteilung an einen exklusiven Kreis hochrangiger Empfänger entstanden (VD16 R 938). Daneben ließ er EYn gesprech eynes alten erfarnen kriegßmans (Mainz 1535, VD16 R 937), eine Besatzungsordnung (Frankfurt am Main 1563, 1564, VD 16R 939, R 940), einen Adelstraktat (Frankfurt am Main 1563, 1564, VD16 R 934, R 935, R 936) und eine Bauordnung (Düsseldorf 1556, VD16 R 941) bei anderen Offizinen erscheinen.

Von seinen Handschriften stehen einige in Verbindung mit den gedruckten Kriegsordnungen. Die älteste Handschrift in Darmstadt, Hs 745 (siehe Nr. 39.14.1.), ist möglicherweise ein Autograph und wurde 1547 Karl V. gewidmet. Sie besitzt 44 eingebundene unkolorierte Holzschnitte, die teilweise von Hans Döring stammen und 1544/45 datiert sind. Die Schnitte zeigen Befestigungsanlagen und Heerhaufen, Geschütze, Feuerwerk, Befestigungen und Bastionen. Besonders auffällig sind Holzschnitte eines Heerlagers, die als Ausschneidebögen realisiert sind. Ein Teil der Holzschnitte und nahezu der vollständige Text bildeten ca. 20 Jahre später das 3. und 4. Buch der gedruckten Kriegsordnungen. Unmittelbar aus der Phase der Druckvorbereitungen stammt die 1559 in Lich entstandene Handschrift Kassel, 2o Ms. math. 15 (siehe Nr. 39.14.2.). Sie enthält 23 eingebundene Holzschnitte mit Fortifikationen, Minen und Wagenburgen sowie Schemazeichnungen, die Ausschneidebögen für Spielkarten darstellen. Die Schnitte aus den Jahren 1558 und 1559 stammen entweder von Sebastian Heidegger oder Sebastian Hausmann aus Augsburg. Texte und Schnitte stimmen mit dem 5. und 7. Buch der gedruckten Kriegsordnungen überein. Die Spielkarten sind in schematischer Form und ohne Beschriftungen oder Binnenzeichnungen auch in einer vor 1576 in der Wiener Hofbibliothek nachweisbaren Handschrift enthalten, die ebenfalls mit Teilen des 7. Buches der Kriegsordnungen übereinstimmt (Wien, Österreichische Nationalbibliothek, Cod. 10864; hier nicht aufgenommen, da nur schematische Zeichnungen).

Ein in München, Cgm 3663 überliefertes ›Kriegsmemorial‹ ist eine Gemeinschaftsarbeit mit Konrad von Bemelberg und wurde 1544/45 Karl V. gewidmet (siehe 39.14.4.). Es umfaßt acht kolorierte und nachbearbeitete eingebundene Holzschnitte von Hans Döring mit symbolischen Darstellungen der höheren Heeresämter. Eine inhaltliche Verwandtschaft mit den handschriftlich überlieferten und gedruckten Werken Michael Otts von Achterdingen (siehe 39.10.) ist unverkennbar. In ähnlicher Weise ist der Text ohne Illustration noch anonym bzw. nur unter dem Namen Bemelbergs überliefert in Gotha, Memb. I 121 (gemeinsam mit Heinrich Treusch von Butlar), Gotha, Chart. B 422 und 425, München, Cgm 3665, Wien, Cod. 10776 und Cod. 10871. Teile davon sind in das 2. Buch der gedruckten Kriegsordnungen eingegangen.

Wie schon bei Leonhart Fronsperger (siehe 39.13.) ist der enge Zusammenhang mit dem Druck unverkennbar. Nur selten wurden einzelne Abschriften gezielt durch Widmung an hochrangige Empfänger vorab verbreitet. Selbst der Druck folgte den exklusiven Prinzipien manueller Produktion. Die teilweise niveauvollen Illustrationen, deren innovative didaktische Ansätze (Ausschneidebögen, Kartenspiele) herausragen, wurden gezielt auf den Druck hin ausgerichtet, so daß in der handschriftlichen Überlieferung eher die vorhandenen Holzschnitte eingebunden als eigene Zeichnungen angefertigt wurden.

Literatur zu den Illustrationen:

Max Jähns: Geschichte der Kriegswissenschaften vornehmlich in Deutschland. Bd. 1. München und Leipzig 1889, S. 506. 510; Ernst Ehlers: Hans Döring. Ein hessischer Maler des 16. Jahrhunderts. Darmstadt 1919, S. 19–62; Rainer Leng: Ars belli. Deutsche taktische und kriegstechnische Bilderhandschriften und Traktate im 15. und 16. Jahrhundert. Bd. 1: Entstehung und Entwicklung. Wiesbaden 2002 (Imagines medii aevi 12), S. 304–314.