106.4.9. Gießen, Universitätsbibliothek, Hs. 996
Bearbeitet von Dagmar Hüpper, Heike Bismark und Lukas Reddemann
KdiH-Band 10
Um 1450.
München.
Auftraggeber war ein namentlich nicht bekannter Münchner Patrizier, Besitzer waren Angehörige der im Umfeld des Rates vermuteten Familien Katzmair und Barth (Wappen;
Frühere Beschreibung dieser Handschrift siehe Nr. 39.1.3.; siehe auch Nr. 106.2.2., Nr. 106.6.3., Nr. 106.10.7.
| 1. | 2ra–17va |
›Goldene Bulle‹ Karls IV. (von 1356)
siehe Nr. 106.2.2.
|
| 2. | 18ra–109va |
›Schwabenspiegel‹ Land- und Lehnrecht
mit Register zum Landrecht (18ra–22rb)
|
| 3. | 110ra–117ra |
›Mainzer Reichslandfriede‹ Friedrichs II. (von 1235)
mit Bestätigungen Rudolfs I. für Franken (von 1281), Landfriede Albrechts I. (von 1298) und Ludwigs des Bayern (von 1323), Urkunde Friedrichs I. für Bischof Albrecht von Freising (Regensburg, 1180)
|
| 4. | 118r–131v |
Johann Glöckner, ›Regimen‹ (1442)
siehe Nr. 39.1.3.
|
| 5. | 132ra–165ra |
›Oberbayerisches Landrecht‹ (von 1346)
siehe Nr. 106.6.3.
|
| 6. | 166ra–204ra |
›Münchner Stadtrecht‹
siehe Nr. 106.10.7.
|
| 7. | 205ra–218vb | Münchner Gewerbeordnung |
Papier, I + 218 Blätter, 405 × 285 mm, Bastarda, eine Hand, zweispaltig, meist 45 Zeilen, rote und blaue Lombarden im Wechsel (selten mit einfachem Fleuronné), rubriziert.
mittelbairisch/oberbairisch (
Sechs aquarellierte Federzeichnungen von einer Hand zu Text 1 (3r, siehe Nr. 106.2.2.), Text 2 (23r, 89r), Text 5 (135r, siehe Nr. 106.6.3.), Text 6 (170r, siehe Nr. 106.10.7.) und Text 7 (205r: 14 Gewerbe durch eine Figur verbildlicht). – Verfassungs- und Lehnrecht.
Die Illustrationen zu den Rechtstexten befinden sich regelhaft auf der oberen Hälfte der Seite über beide Spalten, vor dem Textbeginn. Die roten Rahmungen sind vielfach durch Bildelemente durchbrochen.
Unter einem tiefblauen Himmel auf hellem Boden (Steine, Lehm, Rasen) stehen Personen, die überwiegend welliges, krauses Haar besitzen und sich durch individualisierte Physiognomien und Kleidung (einfache Falten) sowie variationsreiche Kopfbedeckungen auszeichnen. Sie nehmen fast die gesamte Höhe des Bildes ein und vermitteln damit eine starke Präsenz der Personengruppen.
Hinter dem geschickten Illustrator wurde von
23r: Vor dem Papst (Tiara), der auf einem Schimmel sitzt, kniet ein weltlicher Herrscher (Reifkrone), der mit einer Hand den Steigbügel, mit der anderen den Griff des Schwertes hält, dessen Spitze in der Hand des Papstes liegt. Zu dem Gefolge des Papstes gehören ein Kardinal (rote Kleidung und Hut, ohne Fiocchi) und zwei weitere Männer. Von den hinter dem Kaiser stehenden Begleitern (kostbar verarbeitete Kleidung und Kurzschwert oder Dolch) trägt einer Reichsapfel und Zepter. – Dargestellt ist der Stratordienst (Bügel- und Zügeldienst), den der Kaiser dem Papst zu leisten hat. In diesem Zusammenhang interessant ist die vom Pferd herab erfolgende Übergabe des Schwertes, das der Papst im Auftrag Gottes an den Kaiser als Zeichen für die weltliche Gerichtsbarkeit weiterreicht. Der Illustrator hat die verschiedenen Erläuterungen, die in der Vorrede (24rb, Z. 7–16) gegeben werden, in einem Bild zusammengeführt.
89r: Der Herrscher (Bügelkrone) sitzt mit übereinandergeschlagenen Beinen auf einem Baldachinthron. Ihm zur Seite stehen drei Höflinge, die die Insignien seiner Macht (Zepter, Reichsapfel, Schwert) und ein gefähneltes Banner mit Reichsadler mit sich führen; der Träger von Reichsapfel und Schwert ist auf 135r ähnlich dargestellt (vgl. Nr. 106.6.2.). In der Bildmitte, direkt vor dem Herrscher, kniet ein mit einem Schwert gegürteter Adeliger, der seine rechte Hand zum Eid erhoben hat. Hinter ihm stehen seine drei Standesgenossen (kostbare Kleidung, Ganzkörperrüstung), die ihn durch die weiß-blaue wittelsbachische Rautenfahne und den pfalz-bayerischen Wappenschild als Pfalzgraf bei Rhein identifizieren. – Die Überschrift (89ra) Hie hebt sich an kaiser karls lehenrecht puch führt das hier beginnende Lehnrecht auf Karl den Großen zurück, der als oberster Lehnsherr den Lehnseid des Pfalzgrafen bei Rhein entgegennimmt. Da der Herrscher sitzt, muss der Lehnsmann knien.
Blau, Rosa und Rot, Goldgelb, Ocker, Grauschwarz.
Abb. 152: 23r. Stratordienst. Abb. 153: 89r. Belehnung.