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106.6.11. München, Stadtarchiv, Zimelie 13

Bearbeitet von Dagmar Hüpper und Gunhild Roth

KdiH-Band 10

Datierung:

13.12.1455 (56v).

Lokalisierung:

München.

Besitzgeschichte:

Vermutlich vom Rat von München in Auftrag gegeben. Stahleder (1995, S. 356f.) zitiert folgenden Eintrag aus dem Stadtarchiv: »1455 Dezember 20, Samstag vor Weihnachten: Der Maler Gabriel erhält die letzte Zahlung seines Honorars für die Bemalung der städtischen Rechtsbücher. Der Betrag beläuft sich auf 7 1/2 Pfund umb tzway puocher, die der statschreiber [= Hans Kirchmair] der stat bestelt hat mit namen statrechtpuoch und das landrechtpuoch«. Bei dem genannten Maler wird es sich um Gabriel Mälesskircher handeln, allerdings ist unklar, auf welche Handschriften dieser Eintrag zu beziehen ist: Stahleder (1995) bezieht das genannte Stadtrechtbuch auf Zimelie 6 (Nr. 106.10.14.) und das Landrechtbuch auf Zimelie 13, die er fälschlich als Kaiserbildhandschrift bezeichnet; Seelbach (2007) wiederum argumentiert, dass es sich hierbei nicht um die Zimelien handeln kann, sondern die juristische Sammelhandschrift Gießen, Hs. 996 (Nr. 106.4.9.) gemeint sei. Sämtliche Zuschreibungen an Mälesskircher sind damit unsicher; stilistisch steht ihm am ehesten Zimelie 13 nahe (da die Miniatur allerdings nicht die gewohnte Qualität des Malers aufweist, wäre sie eher in dessen Werkstatt entstanden, als Meister wäre ihm aber das Honorar ausgezahlt worden).

Inhalt:
7v–56v ›Oberbayerisches Landrecht‹ (von 1346)
3r–7r lateinisches und deutsches Register (zweispaltig); 2v lateinisches Register ergänzt
I. Kodikologische Beschreibung:

Pergament, 58 Blätter (moderne Foliierung, zählt auch hinteren Spiegel mit: Bl. 59; alte Foliierung ab 7v; manche Blätter durch Gebrauch leicht beschädigt), 300 × 225 mm, Bastarda, eine Hand, albertus hósch de cronach ... (56v Kolophon), Nachtragshand von ca. 1500 (weiteres Register und Notizen zum Inhalt, 1v–2r), Randnotizen von diversen Händen, einspaltig (Register zweispaltig), 32 Zeilen; 3r zu Beginn des Registers eine achtzeilige S-Initiale in Deckfarben mit goldfarbenem und rotem Fleuronné (blauer Buchstabenkörper mit Akanthusdekor in Weiß und Rosa auf rotem Grund), kantige Rankenausläufer in Rot und Grün mit wenig Gelb und zwei einfachen gelb-rosa Blüten am Seitenrand; 40v siebenzeilige W-Initiale (in Dunkelgrün mit Akanthusmuster in hellem Grün und etwas Gelb auf dunkelrotem Grund mit silbernen Strichen), der Rankenschmuck in Dunkelrot, Grün, Blau und Rot ist mit drei einfach gestalteten Vögeln besiedelt; zahlreiche rote Lombarden (zwei- bis dreizeilig), wenige Cadellen, Rubrizierung.

Schreibsprache:

bairisch und lateinisch.

II. Bildausstattung:

Eine Deckfarbenminiatur (7v) und zwei Wappen am linken Seitenrand übereinander (schwarzer Doppeladler auf Gold und ›Münchner Kindl‹). – Verfassungsrecht.

Format und Anordnung, Bildaufbau und -ausführung, Bildthemen:

Die Darstellung ist etwa zwölfzeilig und nimmt die Hälfte des Schriftspiegels ein.

Der Herrscher (Bügelkrone) sitzt auf einem Thron mit hohen Lehnen und hält den Buchstaben W in beiden Händen zwischen seinen Knien. – Am Beginn der Promulgatio beglaubigt die Darstellung des gesetzgebenden Ludwigs des Bayern das gesamte Rechtsbuch.

Die Ornamentinitialen (3r, 140v) weisen eine stilistische Abhängigkeit zum Maler von Zimelie 6 auf (Nr. 106.10.14.), die Servatius Lichtenstein de Prussia zugeschrieben werden kann (mit Dank an Susanne Rischpler für die Hinweise zu beiden Handschriften). Die Figur des Herrschers deutet stilistisch auf die Werkstatt von Gabriel Mälesskircher (siehe oben).

Farben:

Blau, Rot, Gelb, Gold, Grün, Grau, Schwarz, Weiß, Inkarnat.

Literatur:

Rockinger (1870) S. 33f. (Nr. 36); Destouches (1904) S. 266 mit Abb. 518; Suckale (1993) S. 245 zu Nr. 48.

Abb. 187: 7v. Ludwig IV. mit Eingangsinitiale.

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Abb. 187.