KdiH

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106.6.3. Gießen, Universitätsbibliothek, Hs. 996

Bearbeitet von Dagmar Hüpper, Heike Bismark, Lukas Reddemann und Friedel Roolfs

KdiH-Band 10

Datierung:

Um 1450.

Lokalisierung:

München.

Ausführliche Beschreibung dieser Handschrift siehe Nr. 106.4.9.; siehe auch Nr. 106.2.2. und Nr. 106.10.7.

Inhalt: Juristische Sammelhandschrift, darin:
5. 132ra–165ra ›Oberbayerisches Landrecht‹ (von 1346)
mit Register (132ra–134rb)
II. Bildausstattung:

Eine aquarellierte Federzeichnung zu Text 5 (135r). – Verfassungsrecht.

Format und Anordnung, Bildaufbau und -ausführung, Bildthemen:

Die aquarellierte, rot gerahmte Federzeichnung nimmt knapp die obere Hälfte der Seite ein. Der Herrscher in Ornat (Bügelkrone, Schärpe mit Reichsadler) sitzt auf seinem aufwendig gearbeiteten, mit drei Stufen erhöhten Thron. Er ist umgeben von sieben kostbar gekleideten Personen, die alle knien (mit Ausnahme des Höflings, der die Insignien der Macht, Reichsapfel und Schwert, hält). Mit seiner Linken übergibt der Herrscher einen Codex mit rotem Ledereinband und Buckelbeschlägen, mit der Rechten hält er die gefähnelte Lanze mit dem Wappen von Pfalz-Bayern (Vierung aus zwei goldenen Löwen auf Schwarz und weiß-blauen Rauten), die er an den vor ihm Knienden übergibt.

Wie aus Prolog und Wappen zu ersehen, handelt es sich um Kaiser Ludwig den Bayern und seine vier Söhne und Mitregenten; die Fahnen, die sie in ihren Händen halten, repräsentieren die Territorien des Herrschergeschlechts (Bayern, Pfalz, Pfalz-Bayern, Brandenburg, Hennegau-Holland, hier anders Seelbach [2007] S. 135 »Pommern/Cassuben«). Anders als in der älteren Bildtradition (Nr. 106.6.1., Nr. 106.6.5., Nr. 106.6.9., Nr. 106.6.10., Nr. 106.6.12.) überreicht der Kaiser als Urheber des Gesetzgebungsprozesses hier das kodifizierte Recht (Buchübergabe) an einen seiner Untertanen, der den Codex mit dem Schwurgestus seiner rechten Hand entgegennimmt. – Das Herrscherbild autorisiert den nachstehenden Rechtstext.

Unter der Zeichnung, am Textbeginn, eine W-Initiale mit wappentragendem Engel, der zwischen zwei Adlern steht. Wie im ›Münchner Stadtrecht‹ und im ›Mainzer Reichslandfrieden‹ wurde häufig Raum für ca. acht- bis neunzeilige Initialen ausgespart und wurden von späterer Hand der Buchstabe verschnörkelt eingefügt; die Tinte ähnelt der des Besitzereintrages von Christoff Auer (1561) auf dem Innendeckel.

Farben:

Rot, Gelb, blasses Blau, verschiedene Rottöne, Beige, Schwarz.

Literatur:

Oppitz 2 (1990) Nr. 565; Seelbach (2007) Nr. 109. Siehe auch Nr. 106.4.9.

Weitere Materialien im Internet:

Handschriftencensus

Abb. 182: 135rLudwig IV. als oberster Gesetzgeber übergibt den Rechtscodex.

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Abb. 182.