KdiH

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106.4.7. Colmar, Bibliothèque municipale, Ms. 80

Bearbeitet von Dagmar Hüpper und Heike Bismark

KdiH-Band 10

Datierung:

1422 (164r).

Lokalisierung:

Alemannischer Sprachraum.

Inhalt:
1. 1r–64v ›Buch der Könige‹
2. 65r–163v ›Schwabenspiegel‹ Landrecht
3. 164r Notizen über Familie Wipolt (1438–1440, 1465 Hans Wipolt über den Tod seines Vaters)
I. Kodikologische Beschreibung:

Papier, 165 Blätter, 290 × 210 mm, Bastarda, eine Hand, Johannes Kym (163v), einspaltig, 22–26 Zeilen, Zierinitialen, Rubrizierung.

Schreibsprache:

alemannisch.

II. Bildausstattung:

59 kolorierte Federzeichnungen, davon 58 zu Text 1, eine zu Text 2 (65r). Stilistisch sind die Zeichnungen der Elsässischen Werkstatt von 1418 zuzuschreiben. Nur eine weitere Handschrift in dieser Untergruppe (Nr. 106.4.5.) enthält mit 40 Illustrationen ein großes Bildprogramm zum ›Buch der Könige‹. – Christliche Ikonografie und Verfassungsrecht.

Format und Anordnung:

Die ungerahmten Federzeichnungen zu Text 1 wurden jeweils links im Schriftspiegel in unterschiedlich große Aussparungen eingefügt, die wie für Initialen gemacht scheinen, aus denen die Bilder regelmäßig in den linken Rand hineinragen. Die Federzeichnung zur Vorrede von Text 2 halbseitig und gerahmt.

Bildaufbau und -ausführung, Bildthemen:

In Text 1 gilt die besondere Sorgfalt der Darstellung der verschiedenen Handgebärden, die an die Illustrationen des ›Sachsenspiegels‹ erinnern. Die Figuren stehen auf grünen Rasenstücken (auch Throne oder Betten sind so situiert), aus denen oft lange Grashalme herauswachsen, die für die Werkstatt charakteristisch sind. Stilistisch vergleichbar sind: München, Cgm 203 (Nr. 3.1.2.) und London, Add. 24917 (Nr. 59.4.10.). Beide Handschriften überliefern das ›Buch der Könige‹, wobei London mit zwölf Illustrationen zum Text ausgestattet wurde; Cgm 203 enthält kein Bild zum ›BdK‹ (sondern ein Titel- und ein Autorbild zum Alexanderroman des Rudolf von Ems); ebenso stimmen bei den Handschriften die Gestaltung der Figuren und der Kleidung sowie die schmale Farbpalette mit dominierendem Grün und Rot überein.

Hauptsächlich wird zu dem Text, der weise Gestalten aus alttestamentlicher Zeit als Exempel vorführt, ein sitzender oder stehender Prophet, Jude oder König gezeigt (ohne Kopfbedeckung nur: 24r Amalech; zu Pferd sitzt: 46r alexandero; auch wenige Frauen werden dargestellt: z. B. 46r Judith); sie verweisen auf den jeweiligen Text (selten halten die Figuren eine Schriftrolle: z. B. 25r Samuel). Die Gestalten sind abwechslungsreich ausgeführt, außerdem werden zwischen den Einzelfiguren immer wieder aus dem Text abgeleitete szenische Darstellungen eingefügt, was das Bildprogramm auflockert und die Identifikation der Personen erleichtert (z. B. 12v Moses kniet vor Gottvater) oder auf ihre besonderen Taten (z. B. 19v Daniel als Traumdeuter vor dem Bett des schlafenden Königs, 20v Salomos Urteil) oder Fähigkeiten verweist (z. B. 44r ein Ritter mit Säbel holt zum Schlag aus: Von Judas machabius ein starker man).

Text 2: Der bärtige Herrscher (Bügelkrone) sitzt auf einem Thron. Unter seinem rechten Arm klemmt ein Gerichtsstab, die Hände weisen auf eine sprachliche Interaktion (linke Hand: Redegestus, rechte Hand: Zeigegestus) hin. – Der Herrscher in seiner Funktion als oberster Richter wird durch den Titulus als Kaiser Karl (der Große) identifiziert, der den nachfolgenden Rechtstext autorisiert.

Farben:

schmale Farbpalette aus Braun-, Beige- und Grüntönen, Grau und Dunkelrot.

Literatur:

Schmitt (1969) S. 189f. (Nr. 516); Oppitz 2 (1990) Nr. 346. – Derschka (2002) S. 398f.

Abb. 144: 65r. Karl der Große als oberster Richter.

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Abb. 144.