106.4.16. München, Bayerische Staatsbibliothek, Cgm 552
Bearbeitet von Heike Bismark, Dagmar Hüpper und Lukas Reddemann
KdiH-Band 10
2. Hälfte 15. Jahrhundert.
Bayern.
Ausführliche Beschreibung dieser Handschrift siehe Nr. 106.2.3.; siehe auch Nr. 13.0.18.
| 2. | 8r–48r | ›Buch der Könige‹ |
| 3. | 48v–150v |
›Schwabenspiegel‹ Land- und Lehnrecht
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Eine kolorierte Federzeichnung (48v). – Verfassungsrecht.
Ganzseitige, gerahmte Federzeichnung. Die Randung zeigt blaue und rote Farbstrecken, an deren Schnittstellen Fibrillen angesiedelt sind.
Der Herrscher (Bügelkrone, Reichsapfel, Zepter) in golddurchwirktem, pelzverbrämtem Ornat und modischen roten, spitzen Schuhen sitzt auf einem aufwendig gearbeiteten Baldachinthron (Sitzkissen, tapetenartige Rückenlehnen- und Dachbespannung), der in freier Natur innerhalb einer Mauerumfriedung steht. Sein Blick richtet sich zur Seite, ihm zu Füßen hat sich ein Löwe niedergelassen. – Der Herrscher, auf den in der Bildbeischrift Der salig kaiser Karl und der Überschrift des Saligen Kayserr Karls Recht puch (49v) namentlich referiert wird, hat seinen Blick auf den Textbeginn des Landrechts (gegenüberliegende Rectoseite) gerichtet. Das Bild des Herrschers autorisiert die Rechtsniederschrift.
Grün, verschiedene Rottöne, Blau, Gelbgold, Weiß, Grau.
Abb. 145: 48v. Karl der Große.