KdiH

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106.4.19. München, Stadtarchiv, Zimelie 14

Bearbeitet von Dagmar Hüpper und Friedel Roolfs

KdiH-Band 10

Datierung:

Anfang 14. Jahrhundert.

Lokalisierung:

Süddeutscher Raum.

Inhalt:
1r–124r ›Schwabenspiegel‹ Land- und Lehnrecht
mit alphabetischem, lateinischem Register (122r–124r)
I. Kodikologische Beschreibung:

Pergament, I + 127 Blätter, 350 × 250 mm, Hüllenbandhandschrift (Beutel), Textualis, zwei Hände (I: 1r–121v; II: 122r–124v, ab 67r Ergänzungen und Korrekturen von zeitgenössischer Hand), einspaltig (Register drei- und zweispaltig), 29–30 Zeilen (Register 68–73 Zeilen), eine Deckfarbeninitiale (83v), abwechselnd rote und blaue Initialen, rote Zwischenüberschriften.

Schreibsprache:

alemannisch.

II. Bildausstattung:

Eine historisierte Deckfarbeninitiale (1r). – Verfassungsrecht.

Format und Anordnung, Bildaufbau und -ausführung, Bildthemen:

In der gerahmten Illustration (79 × 66 mm), in der Breite etwa die Hälfte und in der Höhe knapp ein Drittel des Schriftspiegels einnehmend, befindet sich die H-Initiale, die aus einem verzierten Grundstrich und einem durch einen geflügelten Drachen gebildeten Abstrich besteht. Stilistisch steht die Miniatur dem Meister der Münchner Weltchronik nahe (vgl. Graz, Ms. 130, siehe MeSch I [1997] S. 122; mit Dank an Martin Roland für zahlreiche Hinweise).

Vor dem Herrscher (Bügelkrone), der auf einem Kastenthron sitzt, steht ein Adliger (verbrämter Umhang, Grafenmütze) in Begleitung eines weiteren Mannes mit offenem Haar. Zwischen dem Herrscher, der ein Schwert (mit Schwertscheide und Gurt) mit der Spitze nach oben in einer Hand hält, und seinem Gegenüber besteht Blickkontakt, die Haltung der Hände (Redegesten) lässt eine sprachliche Interaktion vermuten. – Mit der H-Initiale beginnt der Text des Gebetes an den Schöpfergott, in dem die Verantwortung der Herrscher für Frieden und Recht betont wird. In diesem Sinne kann das Schwert, das der Herrscher hält, das von Gott verliehene weltliche Gerichtsschwert (Zwei-Schwerter-Lehre) sein.

Farben:

Gold, verschiedene Rottöne, Blau, Grün, Schwarz, Weiß, Gelb.

Literatur:

Oppitz 2 (1990) Nr. 1129.

Weitere Materialien im Internet:

Handschriftencensus

Abb. 162: 1r. Herrscher als oberster Gerichtsherr.

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Abb. 162.