106.4.3. Berlin, Staatsbibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz, Ms. germ. fol. 1117
Bearbeitet von Dagmar Hüpper, Gunhild Roth und Lukas Reddemann
KdiH-Band 10
1463 (2r, 322r).
Wien (271v, 294r).
Seit 1652 im Besitz des Heinrich Wilhelm von Starenberg; 1889 Verkauf an die Königliche Bibliothek Berlin.
Siehe auch Nr. 106.10.4.
| 1. | 1v–188v |
Wiener Stadtrechtsbuch
mit urkundlichen Vorstufen und Nachträgen, darunter Bewidmungsurkunde Friedrichs des Schönen von 1320 (3r), ›Wiener Stadtrecht‹ von vor 1360 (78r–146r), Register (182r–188v); siehe Nr. 106.10.4.
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| 2. | 189r–293v |
›Schwabenspiegel‹ Land- und Lehnrecht
mit Register (189r–195v)
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| 3. | 294r–322r |
›Feuerwerkbuch von 1420‹
vgl. Stoffgruppe 39.2.
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| 4. | 326r–336r |
Brotpreistafel
angebunden
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Papier, 336 Blätter, 292 × 210 mm, Bastarda, zwei Hände (I: 3r–188v, 29 Zeilen; II: 189r–322v, 31–35 Zeilen), einspaltig, Initialen (271v, 294r mit Wappen [Wien]), wenig Fleuronné, rote Paginierung (zeitgenössisch), Überschriften und Kolumnentitel (letztere im ›Feuerwerkbuch‹ auch blau), Majuskeln und Lombarden in Blau und Rot, Rot- und Blaustrichelung. – Pergament (Hand III): Urkunde 1r–v und 338r hebräisches Fragment, ursprünglich als Vor- und Nachsatzblätter eingebunden.
bairisch und lateinisch.
Vier Initialen, davon drei zu Text 2, eine vom Lehrbüchermeister zu Text 1 (siehe Nr. 106.10.4.). – Verfassungsrecht und christliche Ikonografie.
Die Deckfarbeninitialen mit einfachem Rankenwerk oder Fleuronné stehen meist am Seitenbeginn, sind sechs bis zehn Zeilen (Text 2: je zweimal sechs und sieben Zeilen) hoch und nehmen jeweils ca. ein Viertel der Breite des Schriftraums ein.
196r: In der Q-Initiale steht ein junger Mann, der einen Wappenschild (weißer Adler auf rotem Grund) hält. – Die Eingangsinitiale gehört zu dem lateinischen Text (Quid est fides ...), der das Vorwort zum Rechtstext einleitet.
197r: In der C-Initiale, die einen Sternenhimmel in freier Natur (zedernartige Bäume) zeigt, steht der Herrscher (Bügelkrone, Reichsapfel und Schwert). Er ist mit einem roten, geschlitzten Überrock (Reitkostüm?) bekleidet, den ein auffällig gearbeiteter Hüftgürtel ziert. – Der im Vergleich zu seiner Umgebung deutlich größer dargestellte Herrscher hat das Schwert zwar wie ein Richter geschultert. Da das Bild aber kurz vor dem nachfolgenden Artikel über die Abfolge der Weltreiche steht, deren Wechsel immer durch Waffengewalt erfolgte (vgl. ›Sachsenspiegel‹ III 44, siehe auch Untergruppe 106.7. ›Weichbild-Vulgata‹,
226r: In der B-Initiale ein ockerfarben gekleideter Engel mit roten Flügeln, der eine Waage hält, wohl der Erzengel Michael als Seelenwäger. Auf Kniehöhe und über die Buchstabenränder hinaus ein Schriftband, darin: iustus · ch (cr?)... · dne · + in iudicium (?). – Hier beginnt die Secunda pars des ›Swsp‹ über die Eigenschaften des Richters, dessen Gerechtigkeit und Unbestechlichkeit besonders betont werden (vgl.
vorwiegend Blau, Rot, Schwarz, Weiß; 3r auch Grün und Purpur.
Abb. 147: 197r. Herrscher als oberster Kriegsherr.