106.10.4. Berlin, Staatsbibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz, Ms. germ. fol. 1117
Bearbeitet von Gunhild Roth und Dagmar Hüpper
KdiH-Band 10
1463 (2r, 322r).
Wien.
Ausführliche Beschreibung dieser Handschrift siehe Nr. 106.4.3.
| 1. | 1v–188v |
Wiener Stadtrechtsbuch
mit urkundlichen Vorstufen und Nachträgen, darunter Bewidmungsurkunde Friedrichs des Schönen von 1320 (3r), ›Wiener Stadtrecht‹ von vor 1360 (78r–146r), Register (182r–188v)
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Eine historisierte Initiale mit Deckfarbenmalerei zu Text 1 (3r) vom Lehrbüchermeister. – Verfassungsrecht.
Zehnzeilige (61 × 65 mm) historisierte W-Initiale unter der Überschrift auf grünem Untergrund, in Fleuronné auslaufend.
Über die Person des Lehrbüchermeisters, von dem weitere Werke existieren, ist nichts weiter bekannt, diese Arbeit scheint etwas aus seinem sonstigen Werk herauszufallen: »Auffallend und singulär ist der dünne, fast lavierende Farbauftrag, der sich ansonsten im Werk des Lehrbüchermeisters nur noch [in einer wesentlich früheren Handschrift] nachweisen läßt« (
Der Herrscher (Bügelkrone, Zepter, Reichsapfel) sitzt auf einem mit purpurfarbenem Stoff bedeckten Thron, er trägt ein helles Gewand, grün gefütterten hellen Umhang mit Pelzkragen und kostbarer Fibel. – Die Initiale leitet den Beginn des Urkunden- und Privilegienteils ein. Dargestellt ist laut nebenstehender Urkundenabschrift des Jahres 1320 fridreich von gottes genaden Romischer konig (Friedrich III., der Schöne), dessen Bildnis die folgende Rechtsniederschrift autorisieren und legitimieren soll.
Purpurrot, Grün, Gold/Ocker, Dunkelgrau, Hellgrau/Beige.
Abb. 210: 3r. Herrscher mit Insignien.