KdiH

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106.4.2. Amsterdam, Universiteitsbibliotheek, I A 22

Bearbeitet von Dagmar Hüpper

KdiH-Band 10

Datierung:

Um 1400.

Besitzgeschichte:

1668 im Katalog der Collection Athenaeum Illustre erwähnt. Aus der Bibliotheek der Stad Amsterdam in die Universitätsbibliothek gekommen.

Inhalt:
1. 1–183r Eike von Repgow, ›Sachsenspiegel‹ Land- und Lehnrecht
das Landrecht in drei Büchern, glossiert, mit Vorreden (1–4) und Register (4–16)
2. 183v–201 Johann von Buch, ›Richtsteig Landrechts‹
mit Prolog, beiden Epilogen und Allegaten
3. 202–243r ›Schwabenspiegel‹ Landrecht
in 348 Artikeln, mit Register (202–204r)
I. Kodikologische Beschreibung:

Pergament und Papier, 243 Blätter, 383 × 274 mm, Textualis, ein- bis zweispaltig, elf bis 45 Zeilen, abwechselnd blaue und rote zweizeilige Fleuronné-Initialen.

Schreibsprache:

niederdeutsch.

II. Bildausstattung:

Eine Initiale (204v) zu Text 3. – Verfassungsrecht.

Format und Anordnung, Bildaufbau und -ausführung:

Die historisierte H-Initiale, die oben und links in ein rotes Fleuronnéband übergeht, hat die Höhe von sieben Zeilen, in der Breite erreicht sie etwas weniger als die Hälfte der Spalte. Die Illustration überzeugt in der präzisen Umsetzung der rechtserheblichen Details; auffallend sind zudem die individuell anmutenden Gesichtszüge und die sorgfältige Wiedergabe der Faltengebung des Umhangs.

Bildthemen:

Der Herrscher (Reifkrone) sitzt mit übereinandergeschlagenen Beinen auf einem Kastenthron. Er trägt ein grünes Obergewand und einen in Grau-Lila gehaltenen Umhang, zudem auffallend rote Schuhe. In einer Hand hält er den Reichsapfel, seine Linke hat er wie zum Eid erhoben. – Der würdevoll blickende Herrscher markiert den Eingang des Gebetes, das vor dem eigentlichen Rechtstext den Dank an den Schöpfergott ausdrückt. Sitzhaltung und Handgestus legen nahe, dass der Herrscher in seiner Funktion als oberster Richter ins Bild gesetzt ist.

Farben:

Rot, Blau, Grün, Beige, Gelb, Grau, nuanciert mit Lila.

Literatur:

Oppitz 2 (1990) Nr. 15. – MMDC.

Weitere Materialien im Internet:

Handschriftencensus

Abb. 146: 204v. Herrscher als oberster Richter.

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Abb. 146.