KdiH

KdiH

_ (der Unterstrich) ist Platzhalter für genau ein Zeichen.
% (das Prozentzeichen) ist Platzhalter für kein, ein oder mehr als ein Zeichen.

Ganz am Anfang und ganz am Ende der Sucheingabe sind die Platzhalterzeichen überflüssig.

ß · © ª º « » × æ œ Ç ç č š Ł ł ́ ̀ ̃ ̈ ̄ ̊ ̇ ̋ ͣ ͤ ͥ ͦ ͧ ͮ Α Β Γ Δ Ε Ζ Η Θ Ι Κ Λ Μ Ν Ξ Ο Π Ρ Σ Τ Υ Φ Χ Ψ Ω α β γ δ ε ζ η θ ι κ λ μ ν ξ ο π ρ σ ς τ υ φ χ ψ ω ͅ ̕ ̔

106.4.15. München, Bayerische Staatsbibliothek, Cgm 216

Bearbeitet von Dagmar Hüpper und Friedel Roolfs

KdiH-Band 10

Datierung:

1475–1477 und später.

Lokalisierung:

Bayern.

Ausführliche Beschreibung dieser Handschrift siehe Nr. 106.6.7.

Inhalt:
5. 78ra–150vb ›Schwabenspiegel‹ Land- und Lehnrecht
II. Bildausstattung:

Zu Text 5: eine kolorierte Federzeichnung (78ra). Zu Beginn des Lehnrechts ist eine halbe Spalte für eine Miniatur frei geblieben (138rb). – Verfassungsrecht.

Format und Anordnung, Bildaufbau und -ausführung, Bildthemen:

Die Miniatur ist gerahmt und nimmt zu Textbeginn das obere Drittel der linken Spalte ein.

Der Herrscher (Bügelkrone) sitzt auf einem mehrstufig erhöhten, mit seitlichem Turmaufbau geschmückten Kastenthron. In seiner Rechten trägt er ein Schwert, in seiner Linken ein Wappen (gelber Doppeladler auf braunem Grund). – Der Doppeladler (schwarz auf goldenem Grund) ist seit Kaiser Sigismund als Reichswappen für das duale Prinzip der Herrschaft von König und Kaiser eingeführt. Das Thronbild zu Beginn der Rechtsaufzeichnung autorisiert und legitimiert den nachfolgenden Text.

Farben:

Rot, Blau, Gelb, Ocker, Braun.

Literatur:

Schneider (1970) S. 60–68; Oppitz 2 (1990) Nr. 1048. – Derschka (2002) S. 404.

Weitere Materialien im Internet:

Handschriftencensus

Abb. 155: 78r. Sitzender Herrscher mit Reichswappen und Schwert.

106.4.15._Abb._155.jpg
Abb. 155.