106.4.15. München, Bayerische Staatsbibliothek, Cgm 216
Bearbeitet von Dagmar Hüpper und Friedel Roolfs
KdiH-Band 10
1475–1477 und später.
Bayern.
Ausführliche Beschreibung dieser Handschrift siehe Nr. 106.6.7.
| 5. | 78ra–150vb | ›Schwabenspiegel‹ Land- und Lehnrecht |
Zu Text 5: eine kolorierte Federzeichnung (78ra). Zu Beginn des Lehnrechts ist eine halbe Spalte für eine Miniatur frei geblieben (138rb). – Verfassungsrecht.
Die Miniatur ist gerahmt und nimmt zu Textbeginn das obere Drittel der linken Spalte ein.
Der Herrscher (Bügelkrone) sitzt auf einem mehrstufig erhöhten, mit seitlichem Turmaufbau geschmückten Kastenthron. In seiner Rechten trägt er ein Schwert, in seiner Linken ein Wappen (gelber Doppeladler auf braunem Grund). – Der Doppeladler (schwarz auf goldenem Grund) ist seit Kaiser Sigismund als Reichswappen für das duale Prinzip der Herrschaft von König und Kaiser eingeführt. Das Thronbild zu Beginn der Rechtsaufzeichnung autorisiert und legitimiert den nachfolgenden Text.
Rot, Blau, Gelb, Ocker, Braun.
Abb. 155: 78r. Sitzender Herrscher mit Reichswappen und Schwert.