106.4.13. Lüneburg, Ratsbücherei, Ms. Jurid. 3
Bearbeitet von Dagmar Hüpper und Lukas Reddemann
KdiH-Band 10
Anfang 15. Jahrhundert.
Lüneburg.
| 1. | 3ra–117rb |
›Schwabenspiegel‹ Land- und Lehnrecht
mit Register (3ra–10rb und 86v–91ra); Vorrede ›Von der Herren Geburt‹ angehängt (117ra–b)
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| 2. | 117va–118ra | Dienstrecht von Hildesheim |
| 3. | 118rb | Ius Litonicum von Hildesheim |
| 4. | 118va–b | Dienstrecht von Magdeburg |
| 5. | 121ra–157ra |
›Kleines Kaiserrecht‹
Dit is dat lutteke keyser recht
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Pergament, 160 Blätter, 380 × 295 mm, Textualis formata, eine Hand, zweispaltig, 37 Zeilen, fünf- bis neunzeilige Goldinitialen (3ra, 14ra, 86va, 91va, 121ra), zweizeilige rote und blaue Lombarden, reiches Fleuronné und Blattranken bei den Initialen, rubriziert.
niederdeutsch.
Eine Deckfarbenminiatur zu Text 1 (13v). – Verfassungsrecht.
Die ganzseitige Miniatur (280 × 195 mm) wurde auf einem eigenen Blatt in den Codex eingebunden. Sie ist rot gerahmt und eingefasst von Rankenwerk, am unteren Rand stehen die Wappen der sieben Kurfürsten und das Reichswappen, am oberen das Wappen des Fürstentums (steigender blauer Löwe, die üblicherweise beigegebenen Herzen fehlen) und der Stadt Lüneburg (ein dreitürmiges Tor in Silber auf rotem Grund, stark oxidiert).
Anlage, Farbgebung mit reichem Goldeinsatz und gestalterische Ausführung beweisen ein hohes technisches Können, das Bild stammt möglicherweise aus der Werkstatt des Meisters der Goldenen Tafel, deren Standort wohl in Lüneburg war. Auch kölnischer Einfluss wurde diskutiert, vgl. hierzu die Miniatur in der Lüneburger ›Sachsenspiegel‹-Handschrift Nr. 106.3.16. Das Ausstattungsniveau spiegelt den Reichtum des Auftraggebers wider und weist die Handschrift als Statussymbol aus.
Die Hausarchitektur eröffnet den Blick in einen rot-blau gefliesten Innenraum: Der Herrscher (Bügelkrone, Zepter) sitzt auf einem gestuften, reich verzierten Kastenthron. In seiner linken Hand hält er einen Codex mit rotem Ledereinband, den er dem vor ihm knienden prachtvoll gekleideten (reicher Faltenwurf) Mann überreicht. Die Szene wird beobachtet von mehreren Personen (zwei Gruppen zu vier bzw. neun, einige größer als die anderen). Alle Personen sind reich und modisch gekleidet (auch Kopfbedeckungen, Haartracht) und in Körperhaltung, Mimik und Gestik, die Selbstbewusstsein ausdrücken, individualisiert. – Die Miniatur vor dem Beginn des Textes unterstreicht die Autorität des kaiserlichen Gesetzgebers und lenkt den Blick zugleich auf den kostbar gewandeten Empfänger des Rechtsbuches. Wie diese translatio legis zu interpretieren ist, wird in der Literatur unterschiedlich gesehen.
kräftige Deckfarben: Rot, Blau, Grün, Weiß, Beige, Gold, Lila.
Abb. 160: 13v. Herrscher übergibt Rechtsbuch.