KdiH

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106.4.1. Aarau, Aargauer Kantonsbibliothek, MsZF 62

Bearbeitet von Dagmar Hüpper, Heike Bismark und Lukas Reddemann

KdiH-Band 10

Datierung:

Ende 15. Jahrhundert (6r im Rankenschmuck: 1491).

Lokalisierung:

Luzern (Wappen 6r).

Besitzgeschichte:

Auf dem Vorblatt Hinweise auf folgende Besitzer: Jodocus Pfyffer, Alb[ert] Segisser, Wend[elin] Pfyffer (1565), Beat Fidel Zurlauben, Joannes Antonius Beutler (1757).

Inhalt:
1r–120v ›Schwabenspiegel‹ Land- und Lehnrecht
Landrecht in 223 Artikeln, Lehnrecht in 150 Artikeln, Register jeweils vorangestellt (1r–5r und 92v–94v)
121r–154r ›Schwabenspiegel‹ Landrecht
in 150 Artikeln, mit Register (121r–123r); Expl.: wie uneliche kind elich mögen werden
I. Kodikologische Beschreibung:

Papier, 156 Blätter, 310 × 210 mm, Kursive, eine Hand, einspaltig, 34–42 Zeilen, drei- und vierzeilige schwarze Initialen mit figürlichem Schmuck und Fleuronné, zwei- bis vierzeilige rote Lombarden, Kapitelüberschriften rubriziert, Fleuronné. Eine vierzeilige, rot umrandete H-Initiale zu Textbeginn (6r) zeigt einen knienden Mann, der mit beiden Händen das Luzerner Wappen vor sich hält. Aus dem grün-violetten H wächst üppiger farbiger Rankenschmuck, der die linke und obere Blattseite ausfüllt.

Schreibsprache:

hochalemannisch.

II. Bildausstattung:

Eine kolorierte Federzeichnung (5v). – Verfassungsrecht.

Format und Anordnung, Bildaufbau und -ausführung:

Die ganzseitige Illustration ist gerahmt und enthält rubrizierte Beischriften. Sie steht nach dem Register dem Textbeginn (6r) gegenüber. Die Zeichnung ist sehr sorgfältig und detailgenau ausgeführt.

Bildthemen:

Der Herrscher (Bügelkrone), der einen metallenen Brustpanzer und Armzeug unter seinem bodenlangen, kostbar verarbeiteten Mantel trägt, sitzt in der Bildmitte, dem Betrachter frontal zugewandt. Quer über seinen Knien liegt ein Langschwert, das er mit beiden Händen umfasst. An der rechten Seite des Herrschers sind die Wappen der Erzbischöfe von Mainz, Trier und Köln platziert; auf der anderen Seite das Reichswappen sowie die Wappen der Pfalzgrafschaft bei Rhein, des Herzogtums Sachsen, der Markgrafschaft Brandenburg und des Herzogtums Bayern. – Der Kaiser (Beischrift: Der groß keyser Karolus) ist als oberster Kriegsherr (Imperator) mit Schwert und Rüstung dargestellt. Die auf dem Thronsockel stehenden Worte Ich machen die Recht vnd verbúten das Vnrecht. Darúmb so mag Ich werden Gottes knecht verweisen zudem auf Karl den Großen als ersten christlichen Gesetzgeber. Seine Abbildung mit Reichswappen sowie die Wappen der Kurfürsten und die Beischriften sollen die nachfolgende Rechtsniederschrift legitimieren. Der besonderen politischen Situation im Reich zur Entstehungszeit des ›Swsp‹ (1275) wird in dieser bildlichen Beglaubigung dadurch Rechnung getragen, dass das Wappen des Herzogtums Bayern an die Stelle des Wappens des böhmischen Königs getreten ist.

Farben:

Goldgelb, Rostbraun, Rot, Blau, Weiß, Schwarz, Grün, Violett.

Literatur:

Oppitz 2 (1990) Nr. 2; Bretscher-Gisiger/Gamper (2009) S. 214f. – Rockinger (1889) S. 25f. (Nr. 1).

Weitere Materialien im Internet:

Handschriftencensus

Abb. 142: 5v–6r. Karl der Große als oberster Kriegsherr mit den Wappenschilden der Kurfürsten (Reichsbild).

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Abb. 142.