KdiH

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106.10.5. Bucuresti, Muzeul National de Istorie, Nr. 554

Bearbeitet von Gunhild Roth und Dagmar Hüpper

KdiH-Band 10

Datierung:

14. Jahrhundert und 1453 (Hinterdeckel).

Lokalisierung:

Alemannischer Raum.

Ausführliche Beschreibung dieser Handschrift siehe Nr. 106.4.6.; siehe auch Nr. 106.7.2.

Inhalt:
1. 1ra–25va Register zu allen Texten
4. 164ra–182ra ›Stadt- und Bergrecht von Iglau‹
5. 182v–183r Amtseid (Auszüge)
II. Bildausstattung:

Zu Text 4 sieben historisierte Initialen, davon fünf im Register (22ra–rb [vier], 25va) und zwei im Text (164ra, 165rb). Zu Text 5 eine ganzseitige Miniatur von anderer Hand. – Verfassungs- und Privatrecht, christliche Ikonografie.

Format und Anordnung:

Zu Beginn des Registers (22ra) eine achtzeilige zweifarbig gerahmte, halbspaltige A-Initiale, die übrigen Initialen drei- oder vierzeilig und gerahmt.

Bildaufbau und -ausführung, Bildthemen:

22ra: Der Herrscher (Reifkrone, Zepter) sitzt mit übereinandergeschlagenen Beinen auf einem einstufigen Kastenthron. Er überreicht einem der drei vor ihm stehenden Männer eine Urkunde. – Die Darstellung im Register greift die einleitenden Sätze des ›Stadt- und Bergrechts von Iglau‹ auf: König Wenzel als oberster Gesetzgeber überreicht seinen Bürgern und Bergleuten das für sie geltende Recht.

Die meisten Initialen, die die Artikelüberschriften im Register einleiten, enthalten stilisierte Blumen, Blätter oder einfache Punkte. An manchen Stellen hat der Maler Köpfe eingesetzt: 22ra: Zweimal ein gekrönter Kopf, der danebenstehende Text beginnt jeweils mit den Worten Vvie kvning wenzlab; 22rb: Kopf mit Grafen-/Richterhut: Daz alle dy perchlevte vnd purger ... schullen svchen ir recht in der stat vor dem richter; 25va: Kopf mit Kappe: Ob man einen stollen anheft.

Dasselbe gilt für den Initialschmuck im Text. Figürlich sind nur zwei der zahlreichen Initialen. 164ra: Herrscher (Reifkrone): Uon den gotes genaden wier kvnic wenczla [...] tun kvnt [...]; an dieser Stelle autorisiert in anderen Fällen ein Thronbild die nachfolgende Rechtsniederschrift. 165rb: Frau (Schleier/Haube): Es geht um die Witwe, der vom Rat von Iglau versichert wird, dass beim Tod ihres Mannes alles Gut ihr und ihren Erben zufällt.

Zu Text 5: Kreuzigungsszene mit Maria und Johannes (182v). Die breiten Ränder sind reich mit Vögeln, Pflanzen und Goldpunkten verziert, im unteren Rand befindet sich zudem das Wappen von Hermannstadt (zwei gekreuzte Schwerter und Krone auf rotem Grund, Lindner [1885] S. 118). – Das Bild steht am Ende des Codex, der darin eingefügte Text greift Inhalte des Amtseides auf, den ein Ratsmitglied zu leisten hatte. Es handelt sich bei dieser Abbildung also um eine Schwurtafel, wie sie, allerdings aus Holz, häufig in Ratsstuben anzutreffen war (vgl. auch Nr. 106.10.11. und Nr. 106.10.15.). Stilistische Unterschiede zum Rest der Handschrift sowie das Wappen sprechen dafür, dass diese Seite – ebenso wie der Kolophon auf 183r – um 1480, auf Veranlassung von Thomas Altenberger, nachgetragen wurde. Eventuell hatte auch die in Nr. 106.7.6. nachträglich eingefügte Kreuzigung eine ähnliche Funktion.

Farben:

Blau, Gelb, Grün, Beige, Rot und Weiß.

Literatur:

Oppitz 2 (1990) Nr. 333; Papahagi/Dincă/Mârza (2018) S. 128 (Nr. 343). – Lindner (1885) S. 113–119; Constantinescu (1988) Abb. XXXI, XXXII (jeweils Ausschnitt).

Weitere Materialien im Internet:

Handschriftencensus

Abb. 212: 22r. König Wenzel als oberster Gesetzgeber überreicht Urkunde an städtische Vertreter. Abb. 213: 182v. Kreuzigungsszene.

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Abb. 212.
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Abb. 213.