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106.10.10. Herford, Stadtarchiv, Nr. 1

Bearbeitet von Dagmar Hüpper und Gunhild Roth

KdiH-Band 10

Datierung:

1368–1376.

Lokalisierung:

Herford.

Inhalt:
Ir–23vb ›Rechtsbuch der Stadt Herford‹
in 61 Artikeln, IVra Textbeginn; Nachträge: Ir Prooemium, 22vb Urkundenabschriften von 1395, 1418 und 1435, 23va–b Eidformel für Richter (um 1600)
I. Kodikologische Beschreibung:

Pergament, IV + 23 Blätter (eines ausgeschnitten nach Bl. 22), 342 × 230 mm, Textura, eine Hand (Nachtragshand Bastarda), zweispaltig, 27–32 Zeilen, eine sechszeilige blau-goldene Initiale auf Akanthusgrund mit eingesetztem Wappen (schwarzer Adler auf Goldgrund, 1ra), eine vierzeilige rote Initiale (IVra), Rubrizierung, Fleuronné.

Schreibsprache:

mittelniederdeutsch ostwestfälischer Prägung.

II. Bildausstattung:

Zwei ganzseitige Miniaturen (Iv und IIr). – Verfassungs- und Prozessrecht.

Format und Anordnung, Bildaufbau und -ausführung, Bildthemen:

Beide Miniaturen (192 × 261 mm) befinden sich in einem Doppelseitenrahmen, dessen Leisten mit rottönigen Ornamenten und goldfarbenen Eckfeldern geschmückt sind, Iv erhielt zusätzlich einen goldfarbigen Innenrahmen. Bei beiden sind Stadtsilhouetten am oberen Bildausschnitt dargestellt, die gewählte Perspektive lässt allerdings nicht eindeutig erkennen, ob sich die Szenen in Innen- oder Außenräumen abspielen. Aus den offenstehenden Türen der randständigen Giebelhäuser lassen zwei Männer (Iv) und zwei Frauen (IIr) lange leere Schriftbänder in das Bild hineinflattern. Die Bildausführungen sind mit einem genauen Blick für Details (Physiognomie und Gebärden, Kleidung und Interieur) auf einem hohen Ausstattungsniveau (Goldverarbeitung und Farbenvielfalt) gearbeitet, wobei auffällt, dass sich einige Personen recht ähnlich sehen.

Iv: In der Bildmitte, vor einer kostbar getäfelten Wand, sitzt ein prachtvoll gekleideter alter Mann mit rot-violetter Kappe auf einer thronähnlichen Bank. Mit seiner rechten Hand zeigt er auf das ihn umgebende Schriftband, auf dem die Eintracht der Bürger als Garant für die innere und äußere Stabilität der Städte betont wird: O myne leuen borghere weset eyndrechtich · wente der borghere eyndrechticheyt is der stede vasticheit. – Das Schriftband des weisen Mannes (Magisterkappe?) enthält Gedanken aus den politischen Schriften des Aristoteles, die im Prolog (IVrb und IVva, bes. IVva, Z. 5–14) thematisiert werden. Seine Anrede an die ›lieben Bürger‹ unterstreicht der wie ein Herrscher auf einem repräsentativen Thronbild inszenierte alte Weise (Aristoteles persönlich?) auch durch seine Körperhaltung und Blickrichtung: Er hat sich den auf der Rectoseite dargestellten Vertretern der Bürger zugewandt, die nach dem Grundsatz von Eintracht und Frieden leben sollen, damit die städtische Gemeinschaft Bestand haben kann.

IIr: Um einen großen Tisch haben sich vierzehn Männer unterschiedlichen Alters versammelt. Sie alle tragen eine Kopfbedeckung (Gugel) und einen ärmellosen, hüftlangen Umhang (Heuke). Die aus Gestik und Mimik zu erschließende sprachliche Interaktion variiert in den einzelnen Zweier- und Dreiergruppen. Von dem Tisch, auf dem ein Reliquienkästchen (Kreuzsymbole) und ein Langschwert (in der Schwertscheide) liegen, und damit auch von den hier Versammelten abgewandt, sitzt ein junger Mann in einem vergleichsweise schmucklosen blauen Gewand, in einer Hand einen Codex, in der anderen einen Federkiel. – Die Bildkomposition visualisiert Inhalte von Art. 18 des Rechtsbuches, in dem es um das Vogtgericht eines Gografen geht: Das Gericht kann nur unter Königsbann tagen und neben vry unde eghen (Freiheits- und Eigentumsangelegenheiten) vor allem auch todeswürdige Delikte (Zeichen: Reliquiar und Schwert) verhandeln. Es besteht aus dem Richter (Gograf) und den Schöffen, die die Urteile des Richters beratend unterstützen. Die im Text genannten Fronboten sind im Bild nicht berücksichtigt. Über die Textvorgaben hinaus geht der Illustrator mit der Berücksichtigung des für Gerichtsverhandlungen unentbehrlichen Schreibers, in dem »ein verkapptes Selbst-Portrait, ein ›Krypto-Portrait‹« des Lehngerichtsschreibers und Notars Siffridus Hanteloye erschlossen worden ist (Freise [1989] S. 244). Dass es sich um eine Gerichtssitzung handelt, die in der Öffentlichkeit stattzufinden hat, wird durch den grünen Rasen angezeigt.

Farben:

reiche Palette aus Rot-, Grün- und Blautönen, Beige, Braun, Grau, Schwarz, Weiß, Gold.

Literatur:

Oppitz 2 (1990) Nr. 711. – Lade-Messerschmied (1989) S. 199–203.

Weitere Materialien im Internet:

Handschriftencensus

Abb. 215: IIr. Beratung im Vogtgericht.

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Abb. 215.