KdiH

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106.10.8. Hamburg, Staatsarchiv, 111-1 Senat, Nr. 92692 (früher 111-1 Nr. CI. VII Lit. La Nr. 2 Vol. Ib)

Bearbeitet von Dagmar Hüpper und Gunhild Roth

KdiH-Band 10

Datierung:

1301–1306 (S. 277).

Lokalisierung:

Hamburg.

Besitzgeschichte:

Die Handschrift wurde für den Rat in Hamburg angefertigt und kam über den dortigen Senat ins Staatsarchiv.

Inhalt: sog. ›Rotes Stadtbuch von 1301‹
1. S. 16 Ratseid
2. S. 18–282 ›Stadtrecht von Hamburg‹
S. 19–49 Register, S. 259–282 Schiffsrecht; teilweise Vorlage für die ›Hamburger Stadtrechtsreform von 1497‹ (Nr. 106.10.9.)
3. S. 299–339 Abschriften und Beurkundungen
hier und auf freien Seiten Einträge diverser Verfügungen, Verschreibungen, Zahlungen etc. 1342–1454, teilweise durchgestrichen, lateinisch
I. Kodikologische Beschreibung:

Pergament, 344 paginierte Seiten, 310 × 230 mm, eine Hand, mehrere Nachtragshände (vgl. S. 109 u. ö.), zweispaltig (Register einspaltig), 18 (Register 25) Zeilen, 14 vierzeilige goldene Initialen mit geometrischem Muster, zahlreiche zweizeilige blaue und rote Lombarden mit gegenfarbigem Fleuronné, Rubrizierung.

Schreibsprache:

niederdeutsch.

II. Bildausstattung:

Eine Deckfarbenminiatur (S. 18) und eine historisierte Initiale (S. 67). – Christliche Ikonografie und Prozessrecht.

Format und Anordnung, Bildaufbau und -ausführung, Bildthemen:

Die ganzseitige gerahmte Deckfarbenminiatur auf goldenem Hintergrund befindet sich vor dem Register. Die durch ein rotes Kreuz (daran grüner Kranz) geteilte Darstellung zeigt in der oberen Hälfte Christus mit Maria und Johannes. In der unteren Bildhälfte stehen links und rechts des Kreuz-Balkens zwei Engel. In der linken Szene stehen mehrere Personen, darunter ein Barfüßer-Mönch und ein Bischof, vor dem Himmelstor, rechts befindet sich der Höllenschlund, in den ein nacktes Paar gezogen wird. – Zum Text-Bild-Bezug des Jüngsten Gerichts vgl. die Einleitungen 106. und 106.10.

In der dreizeiligen rot gerahmten D-Initiale auf Goldgrund steht eine nach rechts gewandte Halbfigur (Grafenhut) mit erhobener Hand. – Es beginnt Kapitel B I über die Aufgaben des Vogtes als Richter, der dazu ermahnt wird, vor Gericht beide Parteien gleichermaßen anzuhören.

Farben:

kräftige Rot- und Blautöne, Grün, Gold, blasses Rot, Beige, Ocker, Grau.

Literatur:

Goldgrund und Himmelslicht (1999) S. 321 (Kat.-Nr. 79) [mit falscher Abbildung].

Abb. 223: S. 18. Jüngstes Gericht.

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Abb. 223.