106.10.16. Opole (Oppeln), Archiwum Państwowe (Staatsarchiv), Ms. PL 45/9/0/1/122
Bearbeitet von Gunhild Roth und Dagmar Hüpper
KdiH-Band 10
1421 (230vb).
Leobschütz/Schlesien.
Im Stadtarchiv Leobschütz bis 1945, danach verschollen, 2002 aus ungeklärtem Privatbesitz wieder aufgetaucht und seither im Staatsarchiv Oppeln.
Siehe auch Nr. 106.9.1.
| 1. | Ira–25va |
›Leobschützer Willkürrecht‹
Ira–Vv ›Handfeste von König Přemysl Ottokar II. für Leobschütz‹ (1275), VIra–va Urkunde von König Přemysl Ottokar II. über Waldschenkung (1265), VIva–IXva Register, Xva–b Bestätigung durch Herzog Nikolaus von Troppau, Xvb Inc. buch des gewilkorten rechtes
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| 2. | 25va–230vb |
›Meißner Rechtsbuch‹
25va–27rb Register zu Buch I, 28ra–rb Erklärung der Leobschützer Ratmannen über den Vorrang des ›Meißner Rechtsbuchs‹; siehe Nr. 106.9.1.
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Pergament, X + 230 Blätter, 400 × 295 mm, Textualis, eine Hand, Nicolaus Brevis, Stuhlschreiber in Krakau (230vb), zweispaltig, 28 Zeilen, 22 Deckfarbeninitialen, Rankenwerk mit Fabel- und Phantasiewesen, Rubrizierung.
ostmitteldeutsch.
14 historisierte Deckfarbeninitialen von Johannes von Zittau (Name im Spruchband eines Vogels auf Ir), davon sechs zu Text 1 (Ira, Irb, VIra, Xva, 1ra, 18rb; zu Text 2 siehe Nr. 106.9.1.). – Verfassungs-, Straf- und Privatrecht.
Drei neunzeilige (Format 87 × 75 mm bis 95 × 92 mm) historisierte Initialen, eine sechs- (60 × 65 mm) und zwei siebenzeilige (68 × 75 bzw. 68 × 75 mm) Initialen, meist am Spaltenbeginn, in der Regel den Beginn eines Abschnitts markierend.
Die Initialen haben rote oder grüne Buchstabenkörper mit plastischem blätterartigen Muster und einen dunkelblauen ornamentierten Hintergrund. Sie sind mehrfach farbig gerahmt und laufen in aufwendiges Rankenwerk aus, das von Gelehrten, wilden Männern, Vögeln, Affen und Pflanzen farbenprächtig bevölkert wird. Johannes von Zittau hat für die Gestaltung der Initialen und des phantasievollen Rankenwerks aus seinem eigenen Repertoire zitiert (vgl. Leobschützer Rechtsbuch [2006] S. 58–60 und 72). Eine Besonderheit ist die Gestaltung der ersten Seite (Ir): Das den Text einleitende spaltenbreite O von OTakarus ist gestaltet wie ein Siegel (dunkelrot, fast kreisrund, mit umlaufendem Text). Zu Beginn der zweiten Spalte wird diese Form wiederholt und ein weiteres Siegel präsentiert, diesmal ohne die zusätzliche Funktion einer Initiale.
Ira: Die Illustration zeigt den Herrscher im Sternenmantel auf seinem Thron (Reifkrone, Zepter, Reichsapfel), umgeben von dem Reichswappen und dem Wappen Böhmens (schwarzer Adler auf gelbem Grund, weißer Löwe auf rotem Grund). – Gezeigt ist Přemysl Ottokar II., wie sich aus der Siegelumschrift S * OTAKARI * DEI * GRATIA * QVINTI * REGIS * BOEMORUM [...] ergibt. Die Darstellung des Siegels mit dem Herrscherbildnis autorisiert und legitimiert die nachfolgende ›Handfeste von 1275‹ und damit die erneuerte Bestätigung der Rechte, die die Stadt Leobschütz erhalten hat.
Irb: Die Illustration in Siegelform zeigt einen gerüsteten Reiter (Topfhelm, Standarte mit böhmischen Wappen, Wappenschild, Schwert) in gelbem Gewand auf einem braunen galoppierenden Pferd, auf dessen grüner Schabracke zwei Adler- und ein Löwenwappen angebracht sind. Zu den Wappen des Reiches und Böhmens treten die Herrschaftszeichen von Kärnten und Österreich. – Nachzeichnung des Reitersiegels Přemysl Ottokar II., mit den Wappen werden einige der im Folgetext genannten Herrschaftsgebiete verbildlicht.
VIra: Der junge Herrscher (Reifkrone, Zepter, Reichsapfel) sitzt in ockerfarbenem Gewand und rotem Mantel auf einem grauen Kastenthron. – Gezeigt ist Otakarus von den genoden gotis konyg behemer land [...], der die nachfolgende Waldschenkungsurkunde von 1265 autorisiert und legitimiert. Dass diese Urkunde zehn Jahre älter als der Eingangstext ist, hat der Illustrator möglicherweise in der Darstellung des Königs als jungem Mann berücksichtigt.
Xva: Reiter in voller Rüstung (Hörnerhelm, rot-weiße Helmzier, erhobenes Schwert, Wappenschild) auf einem Schimmel, auf dessen grüner Schabracke vier rot-weiß geteilte Wappenschilde angebracht sind. – Die Nachzeichnung des Reitersiegels von Herzog Nikolaus von Troppau autorisiert und legitimiert die nachstehende Bestätigung des ›Leobschützer Willkürrechts‹.
1ra: Vor einem am Boden liegenden älteren Mann (Bart), der eine blutende Kopfwunde hat, steht mit erhobenem Schwert ein junger Mann. Am Blattrand in etwa gleicher Höhe wird die Szene gespiegelt, indem zwei wilde Männer (Fellkleidung) mit Knüppeln aufeinander losgehen. – Die Illustration leitet den ersten Paragrafen über Delikte an Leib und Leben ein, in dem tätliche Angriffe wie Verwundungen oder Totschlag und deren Bestrafungen aufgelistet werden.
18rb: Am Bett eines sterbenden Mannes (Grafenhut) stehen vier Figuren mit Trauer- und Klagegebärden. Eine kleiner gezeichnete Frau (Bedeutungsmaßstab) steht auf der anderen Seite des Bettes. Während der Klagegestus der Figuren gut zu erkennen ist, bleibt die Handhaltung der Ehefrau (Schleier), die zusammen mit dem sterbenden Mann eine lange Totenkerze hält, in ihrer Bedeutung unklar. Am unteren Blattrand in Blattkreisen sitzen zwei grün gewandete Männer, vermutlich Gelehrte (Zeigegesten). – Der Illustrator hat zu Beginn des zweiten Buches das Sterben eines Richters (Vogts) im Kreis der Familie in Szene gesetzt; die erbrechtlichen Bestimmungen, die sich für Kinder und Gesinde (angezeigt in der kleiner gezeichneten Figur, die abseits von der Familie steht) daraus ergeben, sind dem Text zu entnehmen.
breite Palette von Rot- und Blautönen, Gelb, Grün, Ocker, Braun, Gold, Weiß.
Abb. 227: 1r. Delikt an Leib und Leben: Körperverletzung. Abb. 228: 18rb. Familie und Gesinde am Sterbebett eines Richters.