106.2.3. München, Bayerische Staatsbibliothek, Cgm 552
Bearbeitet von Dagmar Hüpper, Lukas Reddemann, Gunhild Roth und Jonas Kemper
KdiH-Band 10
2. Hälfte 15. Jahrhundert.
Bayern.
Aus dem Augsburger Heiligkreuzkloster.
Frühere Beschreibung dieser Handschrift siehe Nr. 13.0.18.; siehe auch Nr. 106.4.16.
| 1. | 1ra–7va | Register zu den Texten 2–6 |
| 2.
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8r–48r | ›Buch der Könige‹ |
| 3. | 48v–150v |
›Schwabenspiegel‹ Land- und Lehnrecht
siehe Nr. 106.4.16
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| 4. | 151v–169v |
›Goldene Bulle‹ Karls IV. (von 1356)
ab 165r Metzer Gesetze Das sind die kayserlichen geseczt inn dem hofe zuͦ Maintz gemacht ...
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| 5. | 169v–178r |
›Mainzer Reichslandfriede‹ Friedrichs II. (von 1235)
mit Bestätigungen Rudolfs I. für Franken (von 1281), Landfriede Albrechts I. (von 1298) und Ludwigs des Bayern (von 1323)
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| 6. | 178v–234v | Jacobus de Theramo, ›Belial‹ (deutsch) |
Papier, 234 Blätter, 310 × 210 mm, Bastarda, eine Hand, mit Ausnahme des Registers einspaltig, 34–44 Zeilen, eine Blattwerkinitiale in Deckfarben (49r) und eine dreizehnzeilige Fleuronné-Initiale in Rot (152r), Rubrizierung.
westmittelbairisch.
Eine kolorierte Federzeichnung zu Text 3 (48v, siehe Nr. 106.4.16); eine Federvorzeichnung zu Text 4 (151v), eine weitere zu Text 6 (178v, siehe Nr. 13.0.18.). – Text 4: Verfassungsrecht.
Die ganzseitige Illustration zu Text 4 (151v) ist eine mit wenigen Strichen ausgeführte Skizze, die einen in Teilen flüchtig und unfertig angelegten Entwurf darstellt, in anderen Teilen jedoch recht detailliert die Wappen der Figuren zeigt.
Auf seinem aufwendig gearbeiteten Thron, über dem oben das Reichswappen angedeutet ist, sitzt der Herrscher (Bügelkrone, Zepter). Er ist umgeben von nur fünf seiner Kurfürsten, von denen drei anhand ihrer Mitren und Banner als Erzbischöfe zu identifizieren sind. Auch die beiden weltlichen Kurfürsten, der Pfalzgraf bei Rhein und der Markgraf von Brandenburg, sind an ihren Fahnen zu erkennen. Alle Personen blicken den Betrachter frontal an.
Das Reichsbild, das die verfassungsrechtlich relevanten Personen punktuell durchaus richtig wiedergibt, greift Aussagen der auf der folgenden Rectoseite beginnenden Praefatio auf: Karl IV., römisch-deutscher Kaiser und König von Böhmen, hat in Anwesenheit der Kurfürsten in Nürnberg die Rahmenvorgaben für die Königswahl und die damit zusammenhängenden Kompetenzbereiche der Kurfürsten festgesetzt, um die Einheit des Reiches für die Zukunft zu sichern. In der Vorzeichnung fehlt der Herzog von Sachsen sowie der König von Böhmen bzw. die Personalunion von Kaiser und böhmischem König ist nicht ins Bild gesetzt; dies wird mit der Unfertigkeit der Skizze zusammenhängen, wobei unklar ist, wo weitere Figuren Platz gefunden hätten. – Das Bild von Herrscher und Kurfürstengremium (Reichsbild), das dem Textbeginn gegenübersteht, autorisiert die nachfolgende Rechtsniederschrift.
Abb. 116: 151v. Herrscher und Kurfürsten (Reichsbild).