106.4.25. Wolfegg, Fürstlich Waldburg-Wolfegg’sche Bibliothek, Hs. 80 (olim B 848)
Bearbeitet von Dagmar Hüpper und Gunhild Roth
KdiH-Band 10
1440–1450.
Im Besitz der Familie von Schellenberg (Kisslegg/Allgäu), dann an die Grafen von Wolfegg übergegangen (
| 1. | 1r–171v |
›Schwabenspiegel‹ Land- und Lehnrecht
mit Register (169r–171v)
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| 2. | 172r–173v | Notizen mit Begebenheiten der Familie von Schellenberg aus den Jahren 1432–1438 |
Papier, 173 Blätter, 470 × 280 mm, Bastarda (2r Textura), eine Hand (?), zweispaltig, 33–36 Zeilen, Rubrizierung.
alemannisch.
Eine kolorierte Federzeichnung (1v) und eine historisierte Initiale (2ra), aus der Lauber-Werkstatt. – Verfassungsrecht und christliche Ikonografie.
Ganzseitige Federzeichnung vor Text 1 und gegenüber H-Initiale mit farbigem Rankenwerk, die linke Spalte ausfüllend, nach der Überschrift zum Landrecht.
1v: In einem mit Säulen ausgestatteten Thronsaal sitzt der Herrscher (Bügelkrone) in hochgeschlossenem roten Mantel und hält gesiegelte Urkunden in seinen Händen. Vor ihm knien neun Männer (unterschiedlich aufwendige Kleidung, Haar- und Barttrachten; nur einer mit Kopfbedeckung), von denen die meisten bereits ihre Urkunde erhalten haben. – Dargestellt wird der Herrscher in seiner Funktion als oberster Gesetzgeber (nicht Lehnsherr), wie es von der Überschrift auf der gegenüberliegenden Seite nahegelegt wird: Hie vohet sich an dis buch das do saget Keiser recht vn(d) lehen recht lantrecht vn(d) sprichet man Jme der sahssen spiegel [!]. Eine ganz ähnliche Bildkomposition, gleichfalls aus der Werkstatt Diebold Laubers, lässt die Eingangsminiatur zum Lehnrecht in der Trierer Handschrift Nr. 106.4.22. erkennen.
2r: In der roten Initiale vor blauem Hintergrund ein blonder Engel (Nimbus, hellbeiges Gewand) mit vor der Brust verschränkten Armen, den Kopf leicht zur Seite geneigt. – Das Bild antizipiert die im Prolog angesprochene Güte Gottes, die durch den byzantinischen Unterwerfungsgestus des Engels symbolisiert wird (ähnlich sollte wohl 93r in der Trierer Handschrift gestaltet werden).
kräftiges Rot, Blau, Beige, Grüntöne, auch in pastellfarbenen Varianten.
Handschriftencensus; Leipziger Lauberportal: http://wirote.informatik.uni-leipzig.de/mediavistik/werk/20
Abb. 167: 1v. Herrscher als oberster Gesetzgeber.