38.9.8. Leeds, Royal Armouries, I.33 (olim Gotha, Forschungsbibliothek)
Bearbeitet von Rainer Leng
KdiH-Band 4/2
Ca. 1320–1330; ältere Datierungsansätze: 13. Jahrhundert (
Süddeutschland.
Erstbesitzer oder Auftraggeber nicht bekannt, erste Erwähnung der Handschrift in: Henrici a Gunterrodt: De veriis principiis artis dimicatoriae Tractatus brevis ad illustrissimum principem Ioannem Ducem Megapolensum. Witebergae, Mattheus Welack, 1579, S. C3v–C4r als aus einem fränkischen Kloster stammend und nun im Besitz des Johannes Herbart von Wirtzburck (Besitzereintrag 7r), Fechtmeister des Prinzen Friedrich Wilhelm von Sachsen; aus seinem Besitz offensichtlich über die ernestinische Büchersammlung in Weimar unter Ernst I. (1640–1675) nach Gotha gelangt (alte Signatur Cod Membr. no 115 wie
1r–32v |
Anonymus, Fechtbuch
›Notandum est quod generaliter omnes dimicatores, sive omnes homines habentes gladium in manibus, etiam ignorantes artem dimicatoriam vtuntur hijs septem custodijs de quo habemus septem versus‹ |
Pergament, ein eingeklebter Papierzettel mit diversen Benutzernotizen und 32 Blätter, 300 × 230 mm, 2 Hände, Hand I Haupthand, Hand II nur Korrekturen und einzelne Textblöcke 2r, 17r, 17v, 18r; von einer Hand des 15. Jahrhunderts in Bastarda nachgetragener Vers 1v Non audet stygius pluto tentare, quod aude effrenis monachus plenaque dolis anus; Besitzereintrag Herbarts 7r in Textura des 16. Jahrhunderts, kurze zwei- bis sechszeilige Beischriften über den Bildern oder quer am Rand, rote Lombarden und Caputzeichen, Beginn größerer Texteinheiten mit einem schwarz hinterlegten Kreuz gekennzeichnet, Verse rot unterstrichen.
lateinischer Text mit vereinzelten nicht übersetzten oberdeutschen (bairischen?) fachsprachlichen Termini.
128 aquarellierte Federzeichnungen von der Hand eines Zeichners (1r–3v jedoch kräftigere und flächigere Kolorierung, eventuell von anderer Hand), französisch beeinflußt.
90–110 mm hohe, jeweils halbseitige Zeichnungen unter kurzen einführenden Erläuterungen und Merkversen, ungerahmt; Bildbezug wird durch regelmäßiges Notandum quod oder hic, gelegentlich durch ein ut paptet per exemplum der Beitexte hergestellt.
Fechterpaare (einzelne Fechterfigur nur 1v) frei im Bildraum agierend, ohne Hintergründe, Horizont- oder Bodenlinien, meist weit auseinanderstehend, stark vorgebeugt und mit vorgestreckten Waffen in breiter Beinstellung, Darstellung in seitlicher Ansicht oder im Halbprofil mit dem Betrachter zugewandten Gesichtern, dynamischer Eindruck durch die gestreckten Haltungen und den feinen Federstrich mit besonderer Betonung des reichen Faltenwurfs der halblangen Gewänder, flächig koloriert nur die Schilde, Waffen und Kukullen, sonst die Gewänder monochrom schattierend und den Faltenwurf betonend; der Plazierung der Textblöcke mit Aussparungen um einzelne Bildteile und Anbringung quer am Rand nach ist zu schließen, daß die Bilder vor den Texten auf das Pergament kamen.
Einübung von Stellungen, Angriff- und Abwehrvarianten im Kampf mit Buckler und Langschwert; beide Kämpfer mit bloßen Füßen, Strümpfen und fließenden, halblangen, hemdartigen Gewändern ausgestattet; der lehrende Meister wird im Text durchgehend als sacerdos bezeichnet und ist auch in der Zeichnung mit Kukulle und Tonsur als Kleriker ausgewiesen, 1v wird er namentlich bezeichnet: clerus mediumque tenet lutegerus; der Schüler (meist scolaris, gelegentlich discipulus oder clientulum) ist nach Bezeichnung, Gewand und übergezogener Kukulle ebenfalls als Kleriker zu deuten; höchst merkwürdig erscheint, daß ab 32v der Schüler durch eine Frauengestalt mit langen, lockigen Haaren ersetzt wird, die im Text (nach Korrektur) als walpurgis vorgestellt wird. (Einzelne Kopien wurden im 17. Jahrhundert in Wolfenbüttel, Cod. Guelf. 125.16 Extravag., 41r–43v aufgenommen,
Blau, Grün, Gelb, Braun, verschiedene Ockertöne.
Edition:
Taf. XIII: 32v. Abb. 54: 4r.