63.3.9. Würzburg, Universitätsbibliothek, M. ch. f. 116
Bearbeitet von Ulrike Bodemann
KdiH-Band 7
Drittes Viertel 15. Jahrhundert.
Ostfranken.
Aus dem Zisterzienserkloster Ebrach.
1. | 1ra–186vb | Historienbibel IIc | |||||||
2. | 187va–203v | ›Antichrist-Bildertext‹ |
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Kodikologische Beschreibung siehe Nr. 59.6.1. – 187va siebenzeilige Figureninitiale: der Bogen des h gebildet aus dem Körper eines Lindwurms, der seinen Kopf durch einen Spalt des Buchstabenschafts steckt; 199va schlichtere sechszeilige A-Initiale mit Palmettenranke sowie Knospenfleuronné und Fratze in Federzeichnung; die Textseiten 187v und 199v zweispaltig, die Bildseiten einspaltig eingerichtet; 203v dreizeilige Initiale mit Ranke (wegen Blattdefekts nur fragmentarisch erhalten).
Text 2 mit Freiräumen für insgesamt 59 nicht ausgeführte Federzeichnungen (siehe Bildthementabelle Einleitung der Untergruppe 63.3.). Ob zum Text vom Jüngsten Gericht (203v) ganzseitige Weltgerichtsdarstellung aus Platzgründen nicht vorgesehen war oder auf einem Folgeblatt platziert werden sollte, bleibt unklar: 203 ist heute ein an die vorhergehende Lage angeheftetes Einzelblatt; vielleicht folgten ihm auch im ursprünglichen Zustand der Handschrift keine weiteren Blätter.
Die Bildseiten horizontal in zwei Registern für die vorgesehenen Text-Bild-Einheiten eingerichtet, ausgeführt ist nur der Text jeweils oberhalb der vorgesehenen Illustration. Ausnahmen: 198r nur ein Bild vorgesehen, ganzseitig mit Text oberhalb, 199r nur ein Bild, halbseitig zwischen dem Text (beim lateinischen Zitat et unum ouile).
Einige Abweichungen gegenüber der sonstigen Text-Bild-Überlieferung; z. B. sind die Episoden ›Henoch predigt gegen den Antichrist‹ und ›Elias predigt gegen den Antichrist‹ in Text und vorgesehenem Bild zusammengeführt (190r unten: beide Propheten predigen), die Folge der Züge der Völker zum Antichrist und deren Bezeichnung ist gestrafft, die Szene von der Freude der Anhänger des Antichrist über den Tod der Propheten fehlt an der üblichen Position, u.a.
Siehe Nr. 59.6.1., ferner:
Zu Text 1 siehe Nr. 59.6.1.