63.3.C. [Nürnberg]: Hans Briefmaler (d. i. Hans Sporer), [nach 1470]
Bearbeitet von Ulrike Bodemann
KdiH-Band 7
Zweite xylographische Ausgabe.
2o, 38 Bildseiten (Tafeln): im ersten Druckzustand 20 Doppelblätter, signiert a–t, einseitig mit 19 Holzstöcken bedruckt, in die jeweils zwei Tafeln nebeneinander geschnitten waren, so dass sich beim Zusammenlegen der Doppelblätter 38 Bildseiten ergaben; im zweiten Druckzustand zehn Doppelblätter, beidseitig mit 38 Holzstöcken bedruckt: Nach Zersägen der Holzstöcke in 38 Einzeltafeln war dieses andere Druckverfahren möglich (siehe Xylographa Bavarica [2016] S. 103f.). Der zweite Druckzustand ist vermutlich deutlich jünger als der erste, der aufgrund der nicht eindeutig als Jahresangabe zu lesenden Zahl auf Taf. 1 (N 1o 4o 7o ff) datiert wird; wahrscheinlich ist der veränderte Wiederabdruck erst um 1491 entstanden. Beide Zustände sind lediglich mit je einem Exemplar belegt; erster Zustand: künftig Oklahoma, Green Collection, Inc. 000153 (olim
Leicht vergröberte seitengleiche Nachschnitte der Bildfolge aus der ersten xylographischen Ausgabe (Nr. 63.3.B.), im Wesentlichen sehr genau mit dieser übereinstimmend, oft jedoch ist der Bildaufbau um einzelne Assistenzfiguren oder Gegenstände reduziert: Taf. 2 unten fehlt eines der satanischen Wesen, das in Nr. 63.3.B. ebd. unter dem Bett hervorschaut, Taf. 3 oben fehlt ein ebensolches am Fußende des Bettes; Taf. 5 unten, 13, 18 bis 22 sowie bei den meisten der 15 Zeichen fehlt die komplette Landschaftskulisse im Hintergrund; Taf. 11, 15, 16 u. ö. fehlen einzelne Figuren in Gruppierungen, Taf. 18 fehlt eine Folterszene (Nagelbrett), und weiteres.
ehem. Schweinfurt, Bibliothek Otto Schäfer, OS 125: http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00039804/image_1; München, Bayerische Staatsbibliothek, Xylogr. 2: http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00038192/image_1
Abb. 67: [Nürnberg]: Hans Briefmaler (d. i. Hans Sporer), [nach 1470]. München, Bayerische Staatsbibliothek, Xylogr. 2, Taf. 35. Elias und Henoch predigen rechten Glauben und Furcht vor dem Jüngsten Gericht.