KdiH

KdiH

_ (der Unterstrich) ist Platzhalter für genau ein Zeichen.
% (das Prozentzeichen) ist Platzhalter für kein, ein oder mehr als ein Zeichen.

Ganz am Anfang und ganz am Ende der Sucheingabe sind die Platzhalterzeichen überflüssig.

ß · © ª º « » × æ œ Ç ç č š Ł ł ́ ̀ ̃ ̈ ̄ ̊ ̇ ̋ ͣ ͤ ͥ ͦ ͧ ͮ Α Β Γ Δ Ε Ζ Η Θ Ι Κ Λ Μ Ν Ξ Ο Π Ρ Σ Τ Υ Φ Χ Ψ Ω α β γ δ ε ζ η θ ι κ λ μ ν ξ ο π ρ σ ς τ υ φ χ ψ ω ͅ ̕ ̔

106.3.14. Leipzig, Universitätsbibliothek, Rep. II. 15

Bearbeitet von Dagmar Hüpper

KdiH-Band 10

Datierung:

1461 (291rb).

Lokalisierung:

Leipzig (?).

Besitzgeschichte:

Vermutlich aus dem Nachlass des Christoph Zobel († 1560 Leipzig) an die Stadtbibliothek gelangt, Leihgabe der Stadtbibliothek.

Inhalt:
1. 1r–v Eidesformeln der Richter, Schöffen und Schöffenschreiber
das Blatt ist jetzt verloren
2. 2ra–298va Eike von Repgow, ›Sachsenspiegel‹ Landrecht mit Bocksdorfscher Glosse
mit Prolog (2ra–3vb) und nachgestelltem Register (292ra–298vb); Additionen am Rande
3. 299r–301r Wiedertäuferordnungen Kaiser Karls V. und Georgs von Sachsen
30.3.1514 und 23.12.1534
4. 301r Judeneid
5. 301r–v Schöffenspruch aus Magdeburg
17.3.1540
I. Kodikologische Beschreibung:

Papier und Pergament, I + 300 + I Blätter, 405 × 285 mm, Bastarda, eine Hand, zweispaltig (160r einspaltig), 41 Zeilen (ab 299r Nachtragshände 16. Jahrhundert, Kanzleischrift, einspaltig, 34–41 Zeilen), Zierinitiale am Beginn von Buch 2 (78rb), Lombarden, Fleuronné, Rubrizierung.

Schreibsprache:

ostmitteldeutsch.

II. Bildausstattung:

Drei historisierte Initialen in Deckfarbenmalerei (2ra, 4ra, 160r), vermutlich aus der Leipziger Pfauenwerkstatt (160r Pfau mit aufgestelltem Rad); vgl. auch Nr. 106.3.13. – Verfassungs- und Strafrecht.

Format und Anordnung:

Zwei etwa zehnzeilige spaltenbreite Initialen am Beginn von Vorrede und Buch 1 sowie eine größere, etwa halbseitige (155 × 169 mm) Initiale zu Buch 3 (160r).

Bildaufbau und -ausführung:

Die Initialen auf Goldgrund sind mit aufwendigem Rankenwerk verziert, dabei farblich unterschiedlich ausgestaltet. Die Zeichnung ist mit feinem Pinsel ausgeführt, die Gesichter sind differenziert gestaltet, die Stoffe (Pelz, Hermelin, Brokat) sorgfältig wiedergegeben. Höhungen und Schattierungen schaffen weiche Rundungen. Die Darstellung der Burg (160r) erinnert in ihrer kubischen Gestaltung an Nr. 106.3.13. Die Attribute der geistlichen wie weltlichen Herrschaft (Kreuz bzw. Schwert) werden überproportional groß dargestellt.

Bildthemen:

2ra: In der D-Initiale sitzt der Herrscher (Bügelkrone, Schwert) mit übereinandergeschlagenen Beinen auf einer Thronbank und erhält von einer vor ihm knienden Person einen roten Codex. – Übergabe des ›Ssp‹ durch den Autor Eike von Repgow zu Beginn des Gebets im Prologus (Autordedikation).

4ra: In der C-Initiale stehen links der Papst (Tiara, Kreuz) und rechts der Herrscher (Bügelkrone, Reichsapfel, Schwert) und blicken sich an. Der Herrscher hat den Kopf leicht gebeugt (Ehrerbietungsgestus?). – Es handelt sich um eine Verbildlichung der Zwei-Schwerter-Lehre (zu Ldr. I 1; siehe Einleitung 106.).

160r: In der U-Initiale marschiert ein Trupp mit Lanzen Bewaffneter, angeführt von einem gerüsteten Fahnenträger (Standarte mit schwarzem Adler auf rotem Grund), zu einer Burg. Vor der Burg ein Torhaus und eine herabgelassene Zugbrücke. Möglicherweise ist der gelbe Rankenausläufer am Dachstuhl als Feuer zu deuten (vgl. die eindeutige Darstellung des Feuers an derselben Stelle in der ebenfalls 1461 in der Pfauenwerkstatt entstandenen Handschrift Nr. 106.3.13.). – Buch 3 (Ldr. III 1) beginnt mit der Regelung, dass keine Burg und kein Dorf gewaltsam zerstört werden dürfe, es sei denn, in ihren Mauern sei eine (Jung-)Frau vergewaltigt und der Vergewaltiger überführt und gefunden worden (Wüstung einer Burg).

Farben:

Gold, verschiedene Rot-, Blau-, Grüntöne, Braun, Grau, Rosa, Gelb.

Literatur:

Oppitz 2 (1990) Nr. 905; Pensel (1998) S. 316–318. – Kümper (2006) S. 130f.

Weitere Materialien im Internet:

Handschriftencensus

Abb. 131: 160r. Wüstung einer Burg.

106.3.14._Abb._131.jpg
Abb. 131.