106.3.13. Leipzig, Stadtgeschichtliches Museum, Cod. II G 124
Bearbeitet von Dagmar Hüpper und Gunhild Roth
KdiH-Band 10
20.6.1461 (358va).
Ostrau bei Halle.
Vermutlich seit der frühen Neuzeit im Besitz der Familie (von) Carlsburg (Sundhausen b. Nordhausen/Thüringen). Aus der Bibliothek des Alfred Carlsburg von Sundhausen durch das Leipziger Antiquariat C. G. Boerner versteigert (Auktionskatalog von 1911), von Georg Grimpe 1911 erworben und dem Museum geschenkt.
| 1. | 1ra–206va |
Eike von Repgow, ›Sachsenspiegel‹ Landrecht
›Bocksdorfsche Vulgata‹, mit Glosse (Ordnung IIIe) und Additionen (Dietrich von Bocksdorf), mit Vorrede und Prologgedicht (1ra–2vb)
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| 2. | 208ra–358va |
Dietrich von Bocksdorf, Remissorium zum ›Sachsenspiegel‹ Land- und Lehnrecht und zum Weichbildrecht
Vulgatfassung mit einleitender Passage aus dem Remissorium des Tammo von Bocksdorf
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Pergament und Papier, II + 358 + I Blätter, 385–400 × 270 mm, Bastarda, eine Hand (Symon Folke, 358va), zweispaltig, 42–54 Zeilen, vier prachtvolle mehrfarbige Ranken-Initialen auf Goldgrund (1ra sowie drei historisierte, siehe unten), drei- bis fünfzeilige Lombarden, blau mit rotem oder rot mit blauem Fleuronné, Rubrizierung.
nördliches Ostmitteldeutsch.
Drei historisierte Initialen in Deckfarbenmalerei (2vb, 62rb, 119va), vermutlich aus der Leipziger Pfauenwerkstatt; vgl. auch Nr. 106.3.14. – Verfassungs- und Strafrecht.
Format und Gestaltung der acht- bis zehnzeiligen Initialen sind für die Eingangsinitiale (1ra) und die drei historisierten Initialen gleich. Sie markieren buchorganisatorisch relevante Textstellen, den Beginn des Textes und eines Prologteils sowie die Anfänge der ersten Artikel der Landrechtsbücher II und III.
Die vier Initialen auf Goldgrund sind mit aufwendigem Rankenwerk verziert, dabei farblich unterschiedlich ausgestaltet (Verwendung von Pinselgold bei 1ra und 62rb). Die Zeichnung ist mit feinem Pinsel sehr differenziert ausgeführt, die Gesichter sind unterschiedlich gestaltet, die Gewandfalten organisch, und die vielen kleinen Bäume auf 119va haben sogar Schatten. Höhungen und Schattierungen schaffen weiche Rundungen.
2vb: In der G-Initiale sitzt ein Mann (blauer Mantel, rote Kappe) vor einem Lesepult und hält ein rotes Buch auf seinem Schoß. Mit dem langen Zeigefinger seiner rechten Hand weist er auf ein zweites Buch, das aufgeschlagen auf dem Pult liegt. – Am Beginn des Textus Prologi (Got der do ist eyn begyn vnde eyn ende allir dinge) könnte hier ein Rechtsgelehrter (Kappe, rotes Buch) dargestellt sein, der auf die Kodifikation der von Gott gegebenen Gesetze und Gebote hinweist, die die christlichen Könige Konstantin und Karl zur Grundlage der Gesetzgebung gemacht haben (Z. 28–35).
62rb: Im rechten Bogen der W-Initiale steht ein Mann (grüner Mantel, blaue Kappe) und weist mit dem langen Zeigefinger seiner rechten Hand auf den Textbeginn rechts von sich, mit der anderen Hand hält er sich am Bogen des W fest. – Der Artikel (Ldr. II 1) behandelt Bündnisse von Fürsten oder adeligen Herren. Siehe auch die Darstellung in Nr. 106.3.21. zum gleichen Artikel.
119va: In der U-Initiale schlängelt sich ein Weg zu einer am Horizont liegenden brennenden Burg (gelb-rotes Feuer am Dachstuhl, das vom an dieser Stelle gelben Rankenwerk entzündet wird; vgl. die sehr ähnliche Darstellung des Feuers in Nr. 106.3.14.). – Der Text (Ldr. III 1) behandelt die Vorschrift, dass kein Dorf oder Haus zerstört werden soll, außer es wurde eine (Jung-)Frau darin vergewaltigt oder vergewaltigt dorthin gebracht. Die Darstellung antizipiert diesen Sachverhalt (Wüstung einer Burg), ist aber ohne den Kontext nicht verständlich. Vgl. zum gleichen Sachverhalt Nr. 106.3.14. (dort mit Darstellung einer Burg und Bewaffneten) sowie Nr. 106.3.12. (dort mit einer das Gerüfte schreienden Frau).
Gold, Grüntöne, Brauntöne, Rottöne, Gelb, Schwarz, Blau.
Abb. 130: 119v. Wüstung einer Burg.