KdiH

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106.3.16. Lüneburg, Ratsbücherei, Ms. Jurid. 2

Bearbeitet von Dagmar Hüpper

KdiH-Band 10

Datierung:

Anfang 15. Jahrhundert.

Lokalisierung:

Lüneburg.

Besitzgeschichte:

Die Handschrift stammt aus dem Bestand der Bibliothek des Lüneburger Rates, der heute zusammen mit weiteren Sammlungen in der Ratsbücherei vereint ist. Es kann nicht sicher gesagt werden, ob sie zur alten Bibliothek des Rates gehörte (vgl. Stähli [1981] S. 15).

Inhalt:
1. 1ra–244va Eike von Repgow, ›Sachsenspiegel‹ Landrecht mit Glosse
zwölf unglossierte Artikel am Ende; mit Register und Sachregister (1ra–18va), Prolog (22rb–24rb)
2. 249ra–271vb Eike von Repgow, ›Sachsenspiegel‹ Lehnrecht
mit Register und Sachregister (249ra–252vb)
3. 275ra–300ra Johann von Buch, ›Richtsteig Landrechts‹
mit Register (275ra–276vb)
I. Kodikologische Beschreibung:

Pergament, 302 Blätter, 425 × 305 mm, Textualis formata (Haupttext von Text 1) und Bastarda (Glosse zu Text 1 und Texte 2–3), zweispaltig, 36 Zeilen, zahlreiche Goldinitialen, über die Zierinitialen zum Schutz grüne Seidenstücke genäht, Lombarden, Fleuronné, Rubrizierung.

Schreibsprache:

niederdeutsch.

II. Bildausstattung:

Eine Deckfarbenminiatur (20v) vom Meister der Goldenen Tafel (vgl. auch Nr. 106.4.13.). – Verfassungsrecht.

Format und Anordnung:

Die ganzseitige rotgerahmte Miniatur auf Goldgrund (300 × 205 mm) steht nach dem Register zu Beginn von Text 1 auf einem eingefügten Einzelblatt. Sie ist eingefasst von Blattrankenwerk, am unteren Rand stehen die Wappen des Fürstentums (steigender blauer Löwe, die üblicherweise beigegebenen Herzen fehlen) und der Stadt Lüneburg (ein dreitürmiges Tor in Silber [oxidiert] auf rotem Grund).

Bildaufbau und -ausführung, Bildthemen:

Die Hausarchitektur eröffnet den Blick in einen von hohen Säulen getragenen, mit gotischen Bögen verzierten Innenraum. Links thront der Herrscher (Bügelkrone) mit zweigeteiltem Bart, der einen rot gebundenen Codex an den vor ihm knienden Mann überreicht. Zwei Schriftbänder weisen den Herrscher als Karl den Großen und den Empfänger als Herzog Widukind aus. Die Übergabe wird bezeugt von zehn Männern, alle sehr kostbar gekleidet, mit abwechslungsreichen Gewändern und Kopfbedeckungen. Identifizierbar sind die Figur im Hintergrund mit roter Kappe und der Beischrift Eike, außerdem die Träger des Zepters (weißes Gewand) und des Reichsschwertes (weißer Umhang, rotfarbiger modischer Lentner). Anlage, Farbgebung und gestalterische Ausführung beweisen ein hohes technisches Können. – Die Miniatur unterstreicht die Autorität des kaiserlichen Gesetzgebers und lenkt den Blick zugleich auf den kostbar gewandeten Empfänger des Rechtsbuches, der die reiche Stadt Lüneburg und damit auch das Fürstentum vertritt, die von den Wappen repräsentiert werden. Das Ausstattungsniveau spiegelt den Reichtum des Auftraggebers wider und unterstreicht die repräsentative Bedeutung der Handschrift.

Farben:

Rottöne, Blau, Gold, Grün, Grautöne, Weiß.

Literatur:

Stähli (1981) S. 121–123; Oppitz 2 (1990) Nr. 976. – Drescher (1991); Unter Druck (2015) S. 81f. mit Abb. 16 [Jeffrey F. Hamburger]; Zeitenwende 1400 (2019) S. 93, Abb. 3 (20v).

Weitere Materialien im Internet:

Handschriftencensus

Abb. 138: 20v. Herrscher als Gesetzgeber, Stadt als Gesetzempfängerin.

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Abb. 138.