106.3.11. Kraków, Biblioteka Jagiellońska, Rkp. Przyb. 125/75
Bearbeitet von Dagmar Hüpper, Gunhild Roth und Nicola Zotz
KdiH-Band 10
1397 (217vb).
Görlitz.
Görlitz, Ratsarchiv (dort Cod. Varia 2), zeitweise Görlitz, Milich’sche Bibliothek (dort mspt. fol. 478). Die Handschrift gelangte nach der kriegsbedingten Verlagerung (1945) an die Biblioteka Jagiellońska. – Die zahlreichen Ein- und Nachträge sowie Randbemerkungen des Görlitzer Stadtschreibers, Ratmannes, Schöffen und Bürgermeisters Johannes Frauenburg (um 1430–1495) zeigen, dass er sich intensiv mit der Handschrift befasst hat.
| 1r–321v |
Nikolaus Wurm, ›Blume des Sachsenspiegels‹
in vier Teilen, mit Register (1r–12v); eingeschobene Verse (218rb–va); durch Johannes Frauenburg nachgetragene Urkunden, Notizen, Vertrag (1468, 1470, 1476) (IIr–v, IIIr–v, 322r–v)
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Pergament, II + 321 + III Blätter (moderne Bleistiftzählung, korrigiert ab Bl. 186, 203 und 231 wegen Zählfehlern; seit einer Neufoliierung bestehen leichte Differenzen zu den Angaben in der früheren Forschung), 410 × 295 mm, Textura,
lateinisch und mitteldeutsch.
Sechs Deckfarbenminiaturen (13v [2], 14r, 14va [2], 18r), eine Deckfarbeninitiale (14r). Ein Maler. – Christliche Ikonografie, Verfassungsrecht und Historiografie.
Die ersten fünf Bilder sind ca. zehn Zeilen hoch, dabei unterschiedlich breit: Die drei Bilder auf den einspaltigen Seiten 13v und 14r sind schriftspiegelbreit, die beiden auf 14va spaltenbreit. Auf 18ra–b eine über den Schriftspiegel hinausragende halbseitige Miniatur unter der Überschrift prologus. Die Deckfarbeninitiale auf 14r ist 13 Zeilen hoch.
Sorgfältige Ausführung von geübter Hand. Die Farben, auch das Inkarnat, sind eher dunkel getönt. Deckender Farbauftrag mit Modellierung durch Farbverlauf (etwa bei den Helmen und Segeln auf 14r). Die Figuren stehen auf braunem oder grünem Grund vor einfarbigem Hintergrund (sattes Rosa oder Dunkelblau, 18r mit Sternenbesatz). Ihre Gesichter sind recht gleichförmig und durch waagerechte Striche gekennzeichnet (Brauen, Lider, Nasenunterseite, Mund), etwas mehr Modellierung auf der (größeren) Darstellung auf 18r.
Neben den meisten Bildern stehen lateinische Maleranweisungen bzw. Angaben zu den Bildthemen (vgl. Malarstwo gotyckie w Polsce [2004] 2, S. 432).
Die Bilder zeigen Gründungslegenden bzw. Entstehungsgeschichten, die zum Gedächtnis der Rechtsentstehung und -entwicklung gehören.
13v (1): zwei sich gegenüberstehende feindliche Heere; 13v (2): Angriff auf eine Stadt mit Armbrüsten und Wurfmaschine. – Aus dem Text geht hervor, dass es sich um Szenen aus der Antike (aus dem Leben Alexanders des Großen, Taten des Petracolus bzw. der Petracoli) handelt: Eroberung Asiens und Einnahme der Stadt Miraris (vgl.
14r: drei Schiffe mit Rittern, die gegen ihren Untergang auf See ankämpfen. – Erzählt wird die Einschiffung der Belagerten auf 200 Schiffen, der Untergang vieler ihrer Schiffe und die Gründungslegende der Preußen, Litauer, Heiden und zahlreicher anderer Stämme, die von den Überlebenden der 50 durchgekommenen Schiffe abstammen, darunter auch Sachsen. Zwei der Personen im mittleren Schiff scheinen identisch zu sein mit den beiden über den Mauerkranz blickenden Personen auf 13v (2), sie tragen dieselben Kopfbedeckungen (Helm bzw. breitkrempiger Hut).
14r: in der U-Initiale sitzt ein Herrscher (Reifkrone, Reichsapfel und Zepter) auf schmucklosem Steinsitz. – Das Kapitel erzählt vom Tod des römischen Kaisers Julius und von dessen Nachfolger Augustus.
14va (1): Geburt Christi (nicht in einem Stall, sondern auf freiem Feld). – In der Zeile über dem Bild: Jn der selbin czeit wart Got geborn.
14va (2): Maria im Strahlenkranz mit Kind, rechts von ihr Sibilla, links von ihr ruht ein Herrscher (Bügelkrone). – Der die Darstellung umgebende Text erzählt vom Traum des Kaisers Augustus, dem eine Jungfrau in einer flammenden Sonne mit einem Kind auf dem Arm erschienen ist, die Traumdeutung weist auf die Legitimierung des weltlichen Gerichtes in den Händen des Kaisers hin. Die Sibylle ist im Text nicht erwähnt.
18ra–b: Christus sitzt als Weltenrichter erhöht in der Mandorla und hält jedem der beiden Potentaten, die in Gebetshaltung vor ihm knien, ein Schwert entgegen. Zum Papst (Tiara) hält er Blickkontakt, obwohl dieser ihn – im Gegensatz zum Kaiser (Bügelkrone) – nicht anschaut. Darunter steht: Iuste iudicate filij hominem. – Diese Darstellung steht nicht beim Text zur Zwei-Schwerter-Lehre (14va–b), sondern beim Passus zur Herkunft und Bedeutung des Magdeburger Rechts. In Verbindung mit der Inschrift (vgl. auch Nr. 106.10.11.) soll die Illustration alle Vertreter der Legislative und Judikative an das von Gott gegebene Recht und das Jüngste Gericht erinnern.
breite Palette an Rot- und Blautönen, Gold, Ocker, Weiß, Schwarz, Grün.
Abb. 136: 13v. Eroberung Asiens und Einnahme der Stadt Miraris.