KdiH

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37.1.7. Frauenfeld, Kantonsbibliothek Thurgau, Cod. Y 22

Bearbeitet von Ulrike Bodemann

KdiH-Band 4/1

Datierung:

Mitte 15. Jahrhundert (Wasserzeichen Ochsenkopf mit einkonturiger Stange, darüber Kreuz mit schrägem Balken, ähnlich Piccard-online Nr. 59396 ff.; Blatt 12: Dreiberg mit zweikonturigem Kreuz sehr ähnlich Piccard-online Nr. 151379 [1446]).

Lokalisierung:

Schwaben.

Besitzgeschichte:

Im 17. Jahrhundert in der Bibliothek des Augustinerchorherrenstifts Kreuzlingen bei Konstanz.

Inhalt:
1. 3r–107v Ulrich Boner, ›Der Edelstein‹

Hs. Fr (Bestandsklasse III)

2. 107v–108r Gebet Ach herr ich ston vor dir als ain schuldiger mensch …

vgl. Joseph Klapper (Hrsg.): Schriften Johanns von Neumarkt. Bd. 4. Berlin 1935, S. 216

118v Nachtrag: Mariengebet Die frow von hymell ryff ich an
I. Kodikologische Beschreibung:

Papier, 120 Blätter (Blatt 3 fehlt zur Hälfte; 199r–120v unbeschrieben), 227 × 153 mm, einspaltig, 25–26 Zeilen (mit Silberstift vorliniert, die Zeilenenden punktiert, wobei die regelmäßige Punktierung beim Linieren nicht immer beachtet wurde und so ein unregelmäßiges Schriftbild entstand), ein Schreiber, spitze, meist schleifenlose Bastarda, nicht rubriziert, ohne Überschriften, texteinleitende und -gliedernde Lombarden über zwei Zeilen vorgesehen, aber nicht ausgeführt, ebensowenig die Eingangsinitiale 3r über acht Zeilen. Der Nachtrag 118v von anderer Hand.

Schreibsprache:

schwäbisch.

II. Bildausstattung:

ca. 90 Illustrationen vorgesehen, nicht ausgeführt (Blattangaben siehe Einleitung zur Untergruppe 37.1.).

Format und Anordnung:

Freiräume vor Fabelbeginn sehen Streifenbilder über eine Höhe von durchschnittlich ca. fünf bis zehn, oft aber auch weniger Zeilen vor. Da die Punktierung jedoch durchgehend ist, da ferner die Leerräume am Seitenende gelegentlich nur ca. zwei Zeilen umfassen, ist es durchaus nicht zweifelsfrei, ob diese Freiräume wirklich für Bildbeigaben oder nur für Überschriften vorgesehen waren. Für die Nutzung als Bildräume spricht ihre in den meisten Fällen jedoch eindeutige Größe ( 88r ist vor Fabel Nr. 79 [Prahlender Affe] nach vier Textzeilen nahezu eine ganze Seite freigehalten), ferner die Tatsache, daß eindeutige Freiräume – sehr gelegentlich zwar nur – auch zwischen dem Text für eine zweite (Nr. 37 [Fuchs und Storch]: 39r und 39v; Nr. 49 [Habicht und Krähe]: 54r und 55v) oder weitere Fabelillustrationen angelegt sind (Nr. 52 [Mann, Sohn und Esel]: 57v, 58r, 58v, 59r).

Literatur:

Albert Bruckner (Hrsg.): Scriptores medii aevi helvetica. Denkmäler schweizerischer Schreibkunst des Mittelalters Bd. X. Genf 1964, S. 49; Bodemann/Dicke (1988) S. 430 u. ö.

Weitere Materialien im Internet:

Handschriftencensus