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44.7. Johannes (Rothuet) von Indersdorf, ›Tobiaslehre‹

Bearbeitet von Christine Stöllinger-Löser

KdiH-Band 6

Die sogenannte ›Tobiaslehre‹ ist zusammen mit den Fürstenlehren von dem Indersdorfer Augustiner-Chorherrn Johannes Rothuet für Herzog Albrecht III. von Bayern-München verfasst worden (überliefert in 25 Handschriften laut Bernhard D. Haage: Johannes von Indersdorf. In: 2VL 4 [1982/83] Sp. 647–651, hier Sp. 649; 14 Münchener Handschriften sind in der Ausgabe von Gehr [1926] berücksichtigt). Johannes Rothuet war 1436 als Beichtvater und Seelenführer für den jungen Herzog berufen worden, nachdem dessen unstandesgemäße Gemahlin Agnes Bernauer durch seinen Vater hingerichtet worden war. Albrecht hatte sich durch diese morganatische Ehe an seinen Standespflichten als Fürst vergangen. Die 1437 entstandene ›Tobiaslehre‹ behandelt und erläutert die fürstlichen Standespflichten und deren Zusammenhang mit der gottgewollten Weltordnung vor allem durch Beispiele aus dem Alten Testament.

Nur das erste Kapitel basiert auf den an seinen Sohn gerichteten Lehren des sterbenden Tobias (Tb 4,2–20); die Kapitel 2 bis 6 beziehen sich mit Negativbeispielen auf die zwei Bücher der Könige (I und II Sm; über Hely, Saul, David, Salomon und Roboam), Kapitel 7 handelt von frommen Herrschern früherer Zeiten, deren geistliche Stiftungen von ihren Nachfahren nicht mehr beachtet werden, Kapitel 8 und 9 unter Berufung auf (Pseudo-)Augustinus über den Tugendadel im Gegensatz zum gesellschaftlichen Adel, der nur äußerlich in Namen und Wappen als solcher erscheine, das abschließende Kapitel 10 belehrt über rechte Kindererziehung und den Umgang mit Kinderlosigkeit. Die Lehren des Aristoteles an Alexander sind in mehreren Handschriften zusätzlich eingefügt, jeweils an unterschiedlichen Stellen (vgl. Gehr [1926] S. 21 ff.), auch in der unten vorgestellten Wiener Handschrift, hier nach den Tobiaslehren an zweiter Stelle.

Die Wiener Handschrift 3085, in der allein der Text durch Szenenbilder illustriert ist, weicht in einigen Passagen von dem skizzierten Inhalt ab; die letzten Abschnitte behandeln hier den Adel der Seele und einige Lehren, wie man sich auf den Tod vorbereiten soll, unter Berufung auf Seneca und andere Weise.

Editionen:

Eugen Gehr: Die Fürstenlehren des Johannes von Indersdorf für Herzog Albrecht III. von Bayern-München (1436–1460) und seine Gemahlin Anna. Diss. Freiburg i. Br. 1926, S. 1–18 (ausschließlich nach Münchener Handschriften). – Gerhard Eis: Die Tobiaslehre des Johannes von Indersdorf. Neophilologus 47 (1963) S. 198–209, wieder in: Gerhard Eis: Altgermanistische Beiträge zur geistlichen Gebrauchsliteratur. Bern 1974, S. 190–201 (nach der schwäbischen Handschrift 113 der Sammlung Eis [= ehem. Braunau/Böhmen, Sammlung Dr. Eduard Langer, Ms. 374], aus der Kartause Buxheim).