44.7. Johannes (Rothuet) von Indersdorf, ›Tobiaslehre‹
Bearbeitet von Christine Stöllinger-Löser
KdiH-Band 6
Die sogenannte ›Tobiaslehre‹ ist zusammen mit den Fürstenlehren von dem Indersdorfer Augustiner-Chorherrn Johannes Rothuet für Herzog Albrecht III. von Bayern-München verfasst worden (überliefert in 25 Handschriften laut
Nur das erste Kapitel basiert auf den an seinen Sohn gerichteten Lehren des sterbenden Tobias (Tb 4,2–20); die Kapitel 2 bis 6 beziehen sich mit Negativbeispielen auf die zwei Bücher der Könige (I und II Sm; über Hely, Saul, David, Salomon und Roboam), Kapitel 7 handelt von frommen Herrschern früherer Zeiten, deren geistliche Stiftungen von ihren Nachfahren nicht mehr beachtet werden, Kapitel 8 und 9 unter Berufung auf (Pseudo-)Augustinus über den Tugendadel im Gegensatz zum gesellschaftlichen Adel, der nur äußerlich in Namen und Wappen als solcher erscheine, das abschließende Kapitel 10 belehrt über rechte Kindererziehung und den Umgang mit Kinderlosigkeit. Die Lehren des Aristoteles an Alexander sind in mehreren Handschriften zusätzlich eingefügt, jeweils an unterschiedlichen Stellen (vgl.
Die Wiener Handschrift 3085, in der allein der Text durch Szenenbilder illustriert ist, weicht in einigen Passagen von dem skizzierten Inhalt ab; die letzten Abschnitte behandeln hier den Adel der Seele und einige Lehren, wie man sich auf den Tod vorbereiten soll, unter Berufung auf Seneca und andere Weise.