106.10.13. München, Stadtarchiv, Zimelie 5
Bearbeitet von Dagmar Hüpper, Friedel Roolfs und Gunhild Roth
KdiH-Band 10
Nicht vor 1369 (
München.
1783/84 befand sich die Handschrift in Neustadt a. D., wegen ihres Bezugs nach München wurde sie vermutlich zurückgegeben, die Umstände sind nicht bekannt (
| 2r–30r |
›Münchner Stadtrecht‹
beginnt mit Art. CDLII (Bauvorschrift für Schmiede) und Art. CDLIII (Vorschriften bei Feuersbrünsten) und endet mit Art. DII (
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| 30v–31v
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Nachträge
Sprüche, Gebühren und Setzungen; darunter Bürger und Rat zu der Newenstat 1448 (30v) sowie weitere nicht lokalisierte aus den Jahren 1465 und 1325 [!]
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Pergament, I + 31 Blätter (moderne Foliierung zählt auch den hinteren Spiegel mit: 32), 319 × 234 mm, Bastarda, eine Hand und Nachtragshände, einspaltig, 32–34 Zeilen, eine schlichte Fleuronné-Initiale zu Textbeginn (fünfzeilig), zahlreiche rote Lombarden (zweizeilig), Rubrizierung.
bairisch.
Eine Deckfarbenminiatur (2r). – Verfassungsrecht.
Vor Textbeginn eine ganzseitige, grün gerahmte Miniatur auf einem Hintergrund in zwei verschiedenen Rottönen. – Ein sich anschauendes Herrscherpaar sitzt auf einem Kastenthron; beide – Frau (Bügelkrone, Reichsapfel, Zepter), Mann (Bügelkrone, Reichsapfel, Schwert) – tragen identische Kronen und aufwendig gearbeitete Mäntel mit identischer Schließe. – Die Darstellung eines Herrscherpaares, die hier gewissermaßen als Titelbild fungiert, ist für ein Stadtrecht eher ungewöhnlich, könnte aber historische Gründe gehabt haben. Sophie von Bayern-München, die zweite Ehefrau von Wenzel IV., wurde im Jahr 1400 gekrönt, da das Bild zu dieser Zeit entstand, sollten möglicherweise Sophie und ihr Mann gezeigt werden. Vielleicht handelt es sich, wie es manchmal auch bei Nr. 106.8.3. vermutet wird, um ein Widmungsbild.
Gelb, Blau, Grün, Beige/Weiß, Ocker.
https://stadtarchiv.muenchen.de/scopeQuery/detail.aspx?ID=480589 (Teildigitalisat)
Abb. 220: 2r. Herrscherpaar.