106.1.4. Wolfenbüttel, Herzog August Bibliothek, Cod. Guelf. 3.1 Aug. 2º
Bearbeitet von Dagmar Hüpper und Jonas Kemper
KdiH-Band 10
3. Viertel 14. Jahrhundert (
Von Herzog August von Braunschweig-Wolfenbüttel 1651/52 erworben.
Ausführliche Beschreibung der Handschrift siehe Nr. 106.3.20.
| 1. | 1r–3vb |
›Mainzer Reichslandfriede‹ Friedrichs II. (von 1235)
Bruchstück; endet mit dem Artikel Dis is wer do roub kouft
|
Eine Deckfarbenminiatur zu Text 1 (1r). – Verfassungsrecht.
Die Illustration (145 × 115 mm) markiert als mehrzeilige Pracht-Initiale den Eingang des ›MRLF‹, am oberen linken Rand geht sie über den Schriftspiegel hinaus.
Auf einem architektonisch prunkvoll ausgestatteten, farblich aufwendig und perspektivisch anspruchsvoll (Säulenelemente) gestalteten Baldachinthron sitzt der junge Herrscher (bartlos, Reifkrone, Zepter, Reichsapfel), bekleidet mit einem langen goldenen Obergewand und einem roten Mantel, der von einer goldenen Fibel zusammengehalten wird. An der Herrscherpose fällt auf, dass der König, wie ein Richter vor Gericht, seine Beine übereinandergeschlagen hat (Zeichen der Konzentration). – Aus dem Text geht hervor, dass hier Friedrich II. gemeint ist (Rubrik 1r: Dys recht satzte der keyser zcu mencze...). Da der Codex mit dem ›MRLF‹ beginnt, dient der Medienverbund von Text und Bild auch der Autorisierung und Legitimierung der kompletten Rechtshandschrift.
Gold, Rot, Blau, Beige, Schwarz.
Abb. 111: 1r. Friedrich II. als oberster Richter.