106.1.1. Berlin, Staatsbibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz, Hdschr. 392
Bearbeitet von Dagmar Hüpper und Gunhild Roth
KdiH-Band 10
Um 1386/87.
Liegnitz (Werkstatt des Nikolaus Wurm).
Ausführliche Beschreibung der Handschrift siehe Nr. 106.7.1.; siehe auch Nr. 106.3.1.
| 2. | 129ra–145ra |
›Mainzer Reichslandfriede‹ Friedrichs II. (von 1235)
Albrecht (I.) zugeschrieben: Incipiunt Noue constitutiones [nostri] domini Adalberti; mit Glossen (wohl nicht von Nikolaus Wurm)
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Eine unkolorierte Federzeichnung (129ra) zu Text 2. – Verfassungsrecht.
Spaltenbreite braune Federzeichnung, 13 Zeilen hoch unterhalb der rubrizierten Textüberschrift vor dem Textbeginn.
Der Herrscher (großdimensionierte Bügelkrone) sitzt auf einem Stufenthron; die ihm zur Seite stehenden beiden Schwertträger – sie tragen auch die Reichsinsignien – dokumentieren, dass der Souverän »hoheitliche Gewalt« (
Abb. 109: 129r. Herrscher als oberster Gesetzgeber.