106.9.1. Opole (Oppeln), Archiwum Państwowe (Staatsarchiv), Ms. PL 45/9/0/1/122
Bearbeitet von Gunhild Roth und Dagmar Hüpper
KdiH-Band 10
1421 (230vb).
Leobschütz/Schlesien.
Ausführliche Beschreibung der Handschrift siehe Nr. 106.10.16.
| 2. | 25va–230vb |
›Meißner Rechtsbuch‹
25va–27rb Register zu Buch I, 28ra–rb Erklärung der Leobschützer Ratmannen über den Vorrang des ›MRb‹
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Zu Text 2 acht historisierte Deckfarbeninitialen (28va, 29rb, 84ra, 110va, 138va, 141rb, 208ra, 222va) von Johannes von Zittau. – Verfassungs-, Prozess-, Privat- und Strafrecht.
Fünf achtzeilige (Format 60 × 65 mm bis 77 × 77 mm) historisierte Initialen und je eine vier- (39 × 45 mm), fünf- (69 × 63 mm) und sechszeilige (58 × 60 mm) Initiale, meist am Spaltenbeginn nach einer Überschrift, nur dreimal innerhalb des Textflusses etwa in der Spaltenmitte stehend. Außer der kleinsten (und letzten) leiten sie den Prolog, einen Registerteil oder ein Buch des ›MRb‹ ein.
Die Initialen haben verschiedenfarbige Buchstabenkörper mit plastischem blätterartigen Muster und stehen auf ornamentiertem Hintergrund. Sie sind mehrfach farbig gerahmt und laufen in meist aufwendiges Rankenwerk aus, das bei den achtzeiligen Miniaturen (84ra, 110va, 141rb, 208ra) von Gelehrten mit Büchern, wilden Männern, Vögeln, Affen und Pflanzen farbenprächtig bevölkert wird. Die in den Initialbildern dargestellten Personen sind in ihrer standesgemäßen Kleidung realitätsgetreu abgebildet und zudem nach dem Kontext zu identifizieren: Rechtsgelehrter, Papst und Herrscher (28va, 29rb, 222va); Richter, Kläger, Beklagte, die zur Eidesleistung versammelten Ratsherren (141rb, 208ra, 110va). Der Richter (110va, 208ra) wird stets durch seine Kopfbedeckung (Grafenhut) identifiziert. Ein Bild fällt heraus, weil es keine Personen, sondern ein Gebäude zeigt (84ra). Johannes von Zittau hat für die Gestaltung der Initialen und des phantasievollen Rankenwerks aus seinem eigenen Repertoire zitiert (vgl. Leobschützer Rechtsbuch [2006] S. 58–60 und 72).
28va: In der D-Initiale steht vor rot-goldenem Hintergrund ein grün gewandeter alter Mann mit langem weißen Haupt- und Barthaar, der in seiner rechten Hand ein Buch hält, auf das er mit der Linken (Zeigegestus) deutet. – Die Illustration leitet den Prolog ein: Dys buch ist eyn buch dez rechten [...], sodass das Buch als ›Meißner Rechtsbuch‹ verstanden werden kann und der alte Mann für die Rechtskundigen steht, die an der Abfassung der Rechtsaufzeichnung mitgewirkt haben.
29rb: Die S-Initiale zeigt die Halbfigur eines Papstes (Tiara, Kreuzstab) in gelbem Ornat, der die rechte Hand zum Segensgestus leicht erhoben hat. – Aus der anschließenden Vorrede zum ersten Buch wird deutlich, dass es sich um Papst Gregor I. handelt: Sanctus Gregorius beschreibet vns [...] in deme gotis rechte [...] (zu Text und Bild vgl. auch Nr. 106.9.3., 2ra). Im folgenden Text wird der Ursprung des weltlichen aus dem geistlichen Recht erläutert.
84ra: In der N-Initiale ist ein hohes weißes gotisches Gebäude mit rotem Vor- und Giebeldach und Ecktürmen zu sehen. – Das Bild, das zwischen Register und Vorrede zum zweiten Buch steht, greift den Inhalt auf, in dem es um Hauskauf, Hausbau und Baurecht geht (zu Text und Bild vgl. auch Nr. 106.9.3., 77rb).
110va: In der E-Initiale sitzt ein rot gewandeter Mann (pelzverbrämte Kappe) auf einem braunen thronartigen Stuhl, die rechte Hand erhoben (Redegestus). Er ist umgeben von Männern mit unterschiedlicher Kleidung und Gestik (evtl. Weigerungsgestus bei der Figur im grünen Gewand und Redegestus bei der Figur im hellroten Gewand). Im Fleuronné erscheinen in Pflanzenkreisen zwei Gelehrte, die beide ein rotes Buch in der Hand halten. – In dem folgenden Kapitel (III.1.1) geht es um Ehrbarkeit, Unbestechlichkeit und weitere Eigenschaften eines klugen und gerechten Richters, sodass in dem rot gewandeten Mann ein zu Gericht sitzender Richter (Grafenhut) zu sehen ist (zu Text und Bild vgl. auch Nr. 106.9.3., 113ra). Dieser sitzt zwischen den vor Gericht erschienenen Parteien, über deren Verhalten an anderen Stellen des Buches gehandelt wird.
138va: In der U-Initiale erscheint ein junger Mann mit lockigem braunen Haar in rotem Gewand, er weist mit langem Zeigefinger (Zeigegestus) auf eine blutende Wunde über seinem rechten Auge hin. – Das Bild leitet den Registereintrag zum vierten Buch ein, in dem die Definition der blutrvnst (blutender Wunden) angekündigt wird.
141rb: Die B-Initiale leitet den Beginn des eben erwähnten Kapitels (IV.1.1) über blutrvnst und die Klage gegen Körperverletzung ein. Gezeigt wird jetzt ein Richter (Grafenhut), der mit übereinandergeschlagenen Beinen (Zeichen der Konzentration) zu Gericht sitzt. Vor ihm stehen der Verletzte in rotem Gewand, der auf seine blutende Kopfwunde zeigt, und zwei weitere Personen. – Abgesehen von dem Richter und dem Kläger ist mit der Person im grünen Gewand der Täter zu identifizieren, er hält etwas in seiner rechten Hand, das er dem Richter übergeben will, möglicherweise die im Text angesprochene Buße (zu Text und Bild vgl. auch Nr. 106.9.3., 157rb).
208ra: In der A-Initiale sitzen fünf Männer um einen Tisch, auf dem ein Kreuz und ein rotes Buch liegen, vier von ihnen legen drei Finger (Schwurgestus) auf das Kreuz. Die fünfte Figur unterscheidet sich durch ihre Kopfbedeckung und ihre zum Schwur erhobene rechte Hand. Im Fleuronné am unteren Blattrand erscheint ein weißbärtiger Gelehrter im blauen Gewand mit Kapuze und einem Schriftband, auf dem plato Gnothosolitos steht, verballhornt für griechisch Γνῶθι σαυτόν (›erkenne dich selbst‹). – Die Illustration gehört in den Kontext der Vereidigung der gewählten Ratsherren, die erst im zweiten Kapitel angesprochen wird (V.1.1 und 2), das erste handelt von den Eigenschaften, die die zu Wählenden aufweisen sollen (eheliche Geburt, guter Ruf etc.; zu Text und Bild vgl. auch Nr. 106.9.3., 260ra).
222va: Die C-Initiale zeigt im Halbprofil einen bärtigen Herrscher (Reifkrone, Zepter) im roten Mantel mit Hermelinbesatz, der mit den ausgestreckten überlangen Fingern seiner linken Hand auf den Text zu weisen scheint. – Das Kapitel (V.33.1) behandelt die Abfolge der Weltreiche, die mit Babylon, das der Perser Cyrus zerstört hat, beginnt. Die Bedeutung dieses Textes wird durch die Initiale unterstrichen, die hier kein neues Buch einleitet, sondern zu einem Einzelartikel gestellt ist.
kräftige Rot- und Blautöne, Gelb/Gold, Grün, Ocker, Weiß.
Abb. 204: 110v. Richter im Gericht.