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85.10. Marienklagen

Bearbeitet von Isabel von Bredow-Klaus

KdiH-Band 9

Marienklagen haben einen Passionsbericht in Reimpaarversen aus der Sicht Mariens zum Inhalt. Eine Vielzahl unterschiedlicher Texte lässt sich unter dieser Bezeichnung subsumieren, die auf verschiedene Vorlagen, z. B. lateinische Sequenzen wie den ›Planctus ante nescia‹ (Münchner, Ältere niederrheinische, Breslauer, Aggsbacher und Erlacher Marienklagen) oder aber auf Passionsspiele zurückgehen (z. B. Bozener und Trierer Marienklage).

Am weitesten verbreitet war der Text von ›Unser vrouwen klage‹ mit mindestens 17 Textzeugen in einer Variante, die auf der sogenannten ›Urklage‹ basiert. Diese übersetzt den lateinischen ›Bernhardstraktat‹ (vor 1205, Bernhard von Clairvaux zugeschrieben, heute aber Oglerius von Trino zugewiesen) und ergänzt ihn um Teile aus dem ›Willehalm‹ Wolframs von Eschenbach. Von dieser ›Urklage‹ jedoch fehlt jede Überlieferung, sie ist lediglich in zwei Redaktionen, einer aus der Mitte des 13. Jahrhunderts und einer zweiten um 1500, überliefert. Die erste Redaktion mit zehn Textzeugen wird als ›Unser vrouwen klage‹, die zweite mit sieben Textzeugen als ›Der Spiegel‹ bezeichnet. Büttner (1987 und erweiternd 2017, S. IX) fasst die Intention des Verfassers anhand des Prologs von ›Unser vrouwen klage‹ so zusammen, dass er anhand eines Büchleins in lateinischer Sprache Klarheit gewonnen habe über die Compassio Mariens und diese kundtun wolle. Nur eine Handschrift ist illustriert worden und das auch nur mit einer Initiale (Heidelberg, Cod. Pal. germ. 341; Nr. 85.10.1.). Es handelt sich hierbei um eine der bedeutendsten Kleinepiksammlungen (224 kleinere Gedichte), die eine Folge von Mariendichtungen enthält; sie hat bereits viel Beachtung in der Forschung gefunden (z. B. Ziegeler [1996]).

Weitere Texte, die unter die Rubrik Marienklagen fallen, liegen in Varianten bzw. Übernahmen von ›Unser vrouwen klage‹ in Form etwa der Berner (Berlin, Ms. germ. quart. 979), der Bordesholmer (Kiel, Universitätsbibliothek, Cod. ms. Bord. 53), der Münchner (München, Cgm 716) oder der Böhmischen Marienklage (Prag, Archiv der Prager Burg; Nr. 85.10.3.) vor, von denen nur die Böhmische illustriert ist. Die Böhmische übersetzt den ›Hymnus Planctus ante nescia‹ in eine ostmitteldeutsche, dialogische Form und übernimmt zudem 102 Verse aus ›Unser vrouwen klage‹.

Der Text eines von Wackernagel benutzten Überlieferungszeugen (Heidelberg, Cod. Pal. germ. 109), der nach dem Herstellungsort genannten ›Augsburger Marienklage‹ dagegen geht nicht auf diese Vorlage zurück, sondern greift wohl andere Vorläufer auf, von denen sich bisher nur Textübernahmen aus dem ›Bernhardstraktat‹ erkennen lassen. Diese Marienklage liegt in immer wieder leicht variierten Texten in mehr als einem Dutzend Handschriften vor (z. B. Weimar, Oct 72 und Kremsmünster, CC 393), von denen jedoch nur eine einzige illustriert ist (Karlsruhe, Cod. Donaueschingen 106; Nr. 85.10.2.).

Editionen:

Mone (1846) S. 204–250 (›Augsburger Marienklage‹); Wackernagel II (1867) Nr. 512 (›Augsburger Marienklage‹); Schönbach (1874b) S. 55–62 (›Böhmische Marienklage‹); Büttner (2017) (›Unser vrouwen klage‹).