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67.7. ›Heidelberger Bilderkatechismus‹ und ›Blockbuch-Dekalogverse von Engel und Teufel‹

Bearbeitet von Christine Stöllinger-Löser

KdiH-Band 7

Der handschriftlich überlieferte ›Heidelberger Bilderkatechismus‹ und ein Blockbuch mit Versen zum Dekalog, beide Text-Bild-Kombinationen katechetischen Inhalts, sind zusammen und ausschließlich in einem Codex überliefert, der weitere Blockbücher ohne deutschen Text oder mit anderer inhaltlicher Ausrichtung enthält. Die Zusammenbindung erfolgte erst sekundär.

Das anonyme handschriftliche Werk (Text 1 des Sammelbandes), offenbar von Anfang an als Text-Bild-Kombination angelegt (im Prolog als gemoltes bucheleyn bezeichnet), ist nur hier unvollständig greifbar; eine mögliche Parallelüberlieferung ist nicht nachweisbar (vgl. Werner [1994] Begleitband S. 26). Die einzelnen Teile des katechetischen Traktats, der von Reimpaarversen häufig in Prosa übergeht, handeln über den Dekalog und die verschiedenen Übertretungen der Gebote, über die zehn Ägyptischen Plagen, die als Strafen dafür ausgelegt werden, über rechte und falsche Beichte und Buße, über die verschiedenen Weisen, wie Gott den Menschen zur Abkehr von Sünden ruft, wie Sünder auf diese Anrufungen reagieren, über die neun fremden Sünden sowie schließlich über die sieben Todsünden (vgl. zum Inhalt Geffcken [1855] Sp. 1–20; Werner [1994] Begleitband S. 12–26; Volker Honemann: ›Heidelberger Bilderkatechismus‹. In: 2VL 11 [2004], Sp. 598–601, hier Sp. 599f.). Der Text thematisiert also vor allem die Gebote, ihre Übertretung, die Arten der Sühnung, und er kategorisiert die Sünden. Ein kurzer Prolog benennt als Adressaten jr einfeldigen cristen lewte. Trotzdem erhebt der Verfasser den Anspruch, sich in gelehrter Weise auf Autoritäten zu berufen, namentlich auf die Bücher des kanonischen Rechts, auf Augustinus und weitere Kirchenväter und Kirchenlehrer, Thomas von Aquin und Wilhelm Peraldus, Hugo Ripelin von Straßburg (siehe Stoffgruppe 27.), Johannes von Freiburg und Bruder Bertholds deutsche ›Rechtssumme‹ (siehe oben Untergruppe 67.2.); die Benutzung des letzteren Werks bedingt, dass der Traktat kaum vor der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts entstanden sein kann. Die Zusammenstellung von Dekalog und Ägyptischen Plagen, wobei die Plagen als Folgen der Übertretung der Gebote gedeutet werden, ist einer besonderen Tradition verpflichtet, die z. B. auch in den ›Concordantiae caritatis‹ des Ulrich von Lilienfeld (vgl. Stoffgruppe 27a.) anzutreffen ist; vgl. auch Volker Honemann: ›Zehn Gebote und Ägyptische Plagen‹. In: 2VL 10 (1999), Sp. 1503–10.

Editionen:

Mikrofiche-Edition des gesamten Codex:

Die Zehn Gebote / Beicht- und Sündenspiegel − Biblia pauperum − Totentanz − Symbolum apostolicum − Septimania poenalis − Planetenbuch − Fabel vom kranken Löwen − Dekalog. Farbmikrofiche-Edition der Handschrift und der Blockbücher in dem Cod. Pal. Germ. 438 der Universitätsbibliothek Heidelberg. Beschreibung des Sammelbandes von Wilfried Werner [Begleitband]. München 1994 (Monumenta xylographica et typographica 3).