106.10.1. Aarau, Stadtarchiv, StAAa II,1
Bearbeitet von Gunhild Roth und Dagmar Hüpper
KdiH-Band 10
Um 1510.
Aarau.
| S. 1–40 |
Stadtrechtsbuch von Aarau
darin ›Erstes Aarauer Stadtrecht von 1283‹ (S. 32f.), ›Größere Handfeste von Aarau (vor 1309)‹ (S. 34–40)
|
|
| ab S. 42 | Nachträge des 16. Jahrhunderts |
Pergament, mindestens 58 Seiten, 475 × 355 mm, Bastarda, eine Haupthand und mehrere Nachtragshände, einspaltig, wechselnde Zeilenzahl (der Text wurde mit Raum für Nachträge geschrieben), zahlreiche Initialen zu Beginn der Artikel (Köpfe, Blüten, teilweise mit Textbezug, siehe unten), rote und grüne Strichel.
alemannisch.
Eine kolorierte Federzeichnung (S. 32), Initialen teilweise historisiert. – Verfassungrecht.
S. 32: Achtzeilige quadratische Federzeichnung, ungerahmt und an der Position einer Initiale oben links. Der Herrscher (Reifkrone, Zepter, Bart) überreicht einem Mann, der als Zeichen seines höheren Standes ein Langschwert am Gürtel trägt, eine gesiegelte Urkunde. Der Mann trägt Mi-parti-Kleidung, entsprechend den Farben des Stadtwappens hinter ihm (schwarzer Adler auf weißem Grund). – Das Bild zu Beginn des Stadtrechts dokumentiert die »Übergabe des Stadtrechtsprivilegs durch König Rudolf von Habsburg an einen Vertreter der Aarauer Bürgerschaft« (SchriftRäume [2008] S. 234). In der übergebenen Urkunde ist also der Text selbst zu sehen, der hier beginnt.
Mehrere Initialen mit Textbezug, z. B. S. 26 Tierdarstellungen zu Vorschriften über den Verkauf und die Weiterverwendung von Tierfleisch. Ferner Abbildungen von Gewerken, etwa ein Rind und ein Mann mit Hammer zum Artikel »Vom Betäuben des Schlachtviehs« (
Grün, Schwarz, Weiß, Hellrot.
Abb. 207: S. 32. Herrscher übergibt Urkunde an städtischen Amtsträger.