106.1.5. Wolfenbüttel, Herzog August Bibliothek, Cod. Guelf. 82.4 Aug. 2º
Bearbeitet von Dagmar Hüpper
KdiH-Band 10
Vor 1445 (78v).
Bamberg.
Ausführliche Beschreibung der Handschrift siehe Nr. 106.2.8.; siehe auch Nr. 106.11.7.
| 3. | 67r–78r |
›Mainzer Reichslandfriede‹ Friedrichs II. (von 1235)
mit Bestätigung Ludwigs des Bayern (von 1323; 77r–78r)
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Eine kolorierte Federzeichnung (77r). – Verfassungsrecht.
Die etwa halbseitige Federzeichnung steht nach dem Ende des ›MRLF‹ und vor der roten Überschrift der späteren Bestätigung Hernach volget konig ludwigs fridbriff (77r).
Der Herrscher (Reifkrone, Stabzepter) sitzt mit leicht seitwärts geneigtem Haupt und entrücktem Blick auf einem Kastenthron, er hält eine zweite Reifkrone in seiner rechten Hand. – Da das Bild zwischen zwei Textteilen erscheint, können sowohl Kaiser Friedrich II. als auch Ludwig der Bayer dargestellt sein, seine Autorisierung und Legitimierung beziehen sich somit auf beide Rechtstexte.
helle Brauntöne, Rot, Blau.
Abb. 113: 77r. Herrscher.