106.5.4. München, Bayerische Staatsbibliothek, Cgm 26
Bearbeitet von Dagmar Hüpper und Friedel Roolfs
KdiH-Band 10
Um 1480 (Text), um 1510 (Register? und Bild).
Bayerischer Raum.
Vorbesitzer war der Regensburger Stadtkämmerer Dionysius von Preckendorff († 1583; sein Wappen aufgedruckt auf 1av, 9bv und 95v; vgl. Nr. 22.1.13.), seine Witwe verkaufte die Handschrift 1606 an die Stadt Regensburg (olim Regensburg, Stadtbibliothek, Cod. membr. 65); 1812 an die Staatsbibliothek gekommen.
| 1. | 1r–94v |
›Kleines Kaiserrecht‹
mit Register (1r–9ar), danach leere Blätter (9b–e), Textbeginn auf 10r
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| 2. | 96r–105v |
›Ruprechtsche Fragen‹
105r–v Stuhlherrenverzeichnis
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Pergament, 119 Blätter (Bl. 100 der modernen Foliierung zweimal vergeben), 275 × 210 mm, Bastarda, eine Hand (sowie eine Nachtragshand, die das Register einfügte und sich dabei stark an der ersten Hand orientierte, der Nachtrag erfolgte womöglich zusammen mit der Miniatur etwa 30 Jahre später), einspaltig, 21 Zeilen, drei Lücken für aufwendigere (historisierte?) Initialen jeweils zu Beginn des zweiten (neunzeilig, 25v), dritten (zehnzeilig, 73r) und vierten Buches (neunzeilig, 87r), drei- bis sechszeilige rote oder blau-violette Initialen mit ausladendem Fleuronné, rote und blaue Lombarden, kunstvoll ausgestaltete schwarze Cadellen zu Anfang einer Seite, Rubrizierung, gelegentlich Lücken im Text, offenbar fehlen einzelne Wörter (vgl. 21v, 23r, 87v, 93v).
bairisch.
Eine Miniatur zu Text 1 (10r). – Verfassungsrecht.
Die 14-zeilige goldgerahmte Deckfarbenminiatur erscheint am Textbeginn und nimmt etwa zwei Drittel des Schriftspiegels ein.
Die Darstellung besticht durch die Kunst der Verzierung: blauer Hintergrund mit goldenem Rankenwerk, Säulenreliefs an Seiten- und Rückenlehnen, Delfine auf den Lehnen, Brokatkissen und blau kariertes Sitzkissen mit roten Quasten. Sie ist um 1510 von einem Künstler aus dem Umfeld Kaiser Maximilians I. ausgeführt worden. Da die Parallelschraffuren eine Nähe zum Holzschnitt aufweisen, beherrschte der Maler wohl beide Techniken, weshalb verschiedene Künstler aus dem süddeutschen Raum als Maler infrage kommen.
Der Kaiser (Bügelkrone mit Pendilien, die als Zeichen zu verstehen sind, dass er vom Papst gekrönt wurde, Schwert, Reichsapfel) sitzt auf einem reich verzierten Baldachinthron mit Stufenerhöhung. Über einem faltenreichen weißen Gewand trägt er einen purpurfarbenen Mantel mit rotem Innenfutter, dessen Säume oben mit goldenen und unten mit grünen Bordüren verbrämt sind; über der Brust wird der Mantel mit einer goldenen Rosettenfibel zusammengehalten. Seine Hände stecken in Lederhandschuhen. – Das Schwert in der Hand des Herrschers referiert auf einige Eingangszeilen des Prologs, in denen der Kaiser als Gesetzgeber und oberster Richter angeprochen wird: der kayser [...] wart [...] czw rat mit den weisisten maistern [...] wye er recht machet vber all sach zw richten yeden man nach seinem rechten vnd gancz gericht (10r).
Gold, Rot, Blau, Grün, Weiß, Hellbraun, Rosa, Blaugrau.
Abb. 172: 10r. Der Kaiser als oberster Gerichtsherr.