106.5.3. Gießen, Universitätsbibliothek, Hs. 992
Bearbeitet von Gunhild Roth und Dagmar Hüpper
KdiH-Band 10
Ca. 1450 (Teil I; Teil II–IV früher).
Frankfurt (?, Teil I) und Augsburg (?, Teil II–IV).
Der Codex weist etliche Besitzeinträge auf (hierzu ausführlich
| 2ra–23rb | ›Kleines Kaiserrecht‹ |
Teil I: Papier, 25 Blätter, 285 × 205 mm, Bastarda, eine Hand, zweispaltig, 29–32 Zeilen, eine Fleuronné-Initiale (2rb), rubriziert.
hessisch (Teil I).
Der Codex enthält nur zum ersten, jüngsten Teil eine ca. halbseitige kolorierte Federzeichnung (2r). – Verfassungsrecht.
Die seitenzentrierte Federzeichnung (180 × 150 mm, zwei Drittel des Schriftspiegels, ohne Rahmen) erscheint als Titelbild vor der Überschrift zum Text, sie zeichnet sich durch detailfreudige Wiedergabe der Insignien, Bart- und Haartracht aus, die Gewandfalten sind scharf konturiert.
Der Kaiser (Bügelkrone, Zepter, Reichsapfel) sitzt auf einem Kastenthron in Frontalansicht, er trägt einen goldfarben gefütterten Umhang über einem langen Untergewand. – Die Illustration verweist auf den Beginn des Textes, in dem die gesetzgebende Funktion des Kaisers betont wird. Sie leitet das ›KlKR‹ ein und legitimiert damit den nachstehenden Rechtstext: Dis buch ist genant des keysers recht [...] Als isz der keyser hat gesast.
verschiedene Gelb- und Brauntöne, Schwarz und wenig blasses Blau.
Abb. 175: 2r. Der Kaiser mit Insignien.