KdiH

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106.5.1. Ansbach, Staatliche Bibliothek, Ms. lat. 65

Bearbeitet von Gunhild Roth und Dagmar Hüpper

KdiH-Band 10

Datierung:

1387 (Teil 1, 93ra) und 1. Hälfte des 15. Jahrhunderts, nach den Wasserzeichen 1431–1437 (Munzel-Everling [2019] S. 290).

Lokalisierung:

Franken (?).

Besitzgeschichte:

Vorderer Spiegel: Aus dem Besitz des Leonhard vnbehawen, Kanoniker am Stift St. Gumbertus, Ansbach 1507 (stammte aus Bamberg, immatrikuliert in Erfurt 1457 und 1459, für 1494 als Chorherr in Ansbach belegt, vgl. Keller [1994] S. 193 mit Nachweisen). Vom Stift gelangte die Handschrift an die Konsistorialbibliothek, von dort an die Staatliche Bibliothek Ansbach.

Inhalt: Der Sammelband besteht aus vier Faszikeln, die gemäß Urkundenfragmenten in den Falzen nach 1469 in Nürnberg gebunden wurden, vgl. Keller (1994) S. 193.
1. 2ra–68vb ›Gesta Romanorum‹, lateinisch
2. 71ra–93ra ›Historia septem sapientum‹
3. 96ra–141vb ›Kleines Kaiserrecht‹
bezeichnet als der Sassen Spiegel
4. 143r–183v Urkundenabschriften aus der Würzburger bischöflichen Kanzlei, lateinisch
5. 184r–209r Ephemeriden und Sternkonstellationen für die Jahre 1431 und 1432, lateinisch
I. Kodikologische Beschreibung:

Faszikel 2 enthält nur Text 3: Papier, 48 Blätter, 310 × 215 mm, Bastarda, eine Hand, zweispaltig, 30–33 Zeilen, 13-zeilige S-Initiale: doppelköpfiger Drache (96r), rubriziert.

Schreibsprache:

lateinisch und rheinfränkisch.

II. Bildausstattung:

Eine kolorierte Federzeichnung (95v) aus der Lauber-Werkstatt. – Verfassungsrecht.

Format und Anordnung, Bildaufbau und -ausführung, Bildthemen:

Die ganzseitige Federzeichnung steht dem Prolog (96r) gegenüber. Sie ist der Malergruppe A der Lauber-Werkstatt zuzuweisen (darauf weist auch das Wasserzeichen des Blatts hin; der Bezug der restlichen Handschrift zur Werkstatt muss noch ermittelt werden; mit Dank an Lieselotte E. Saurma-Jeltsch für die Zuschreibung der Zeichnung).

Der übergroß dargestellte Kaiser (Bügelkrone, Reichsapfel, Zepter, Assistenzfigur als Schwertträger hinter ihm) sitzt mit weit gespreizten Beinen auf einem steinernen Bankthron mit Stufenerhöhung in einem gotischen Saal. Er blickt auf die von links kommenden drei kleinen Personen (Bedeutungsmaßstab), die mittlere ohne Kopfbedeckung (Unfähigkeits- oder Ehrerbietungsgestus?) wird von zwei anderen wie ein Gefangener vorgeführt. Auf die Ausführung der Kleidung und Frisuren wurde größere Sorgfalt verwendet. Die bei der Kolorierung überwiegende Rosa- und Grauockertönung lässt die Abbildung zweifarbig wirken. – Die Darstellung thematisiert den Kaiser in seiner Doppelfunktion als Herrscher (Zepter) und obersten Gerichtsherrn (Schwert bei der Assistenzfigur), der die nachstehenden Rechtssätze für die künftigen juristischen Entscheider erlassen hat: so sal sich ein jͤcliche byͤderbe man flijssen jn diͤsem buͦch zuͦ lesen wan man findet hie jnne aller vͦrtel recht (96ra).

Farben:

schmale Palette aus blassen Farben: verschiedene Rottöne, Ocker, Grau.

Literatur:

Oppitz 2 (1990) Nr. 17; Keller (1994) S. 193–201. – Munzel-Everling (2019) S. 290–293.

Weitere Materialien im Internet:

Handschriftencensus

Abb. 171: 95v. Der Kaiser als oberster Gerichtsherr.

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Abb. 171.