106.11.2. Kraków, Biblioteka Jagiellońska, Rkp. Przyb. 42a/60
Bearbeitet von Dagmar Hüpper, Gunhild Roth und Lukas Reddemann
KdiH-Band 10
1386 und 1387.
Liegnitz (Werkstatt des Nikolaus Wurm).
Ausführliche Beschreibung der Handschrift siehe Nr. 106.3.10., siehe auch Nr. 106.1.3. und Nr. 106.7.7.
| 1. | 1ra–23va | Johann von Buch, ›Richtsteig Landrechts‹ |
Zwei Deckfarbenminiaturen (1ra, 13ra). – Christliche Ikonografie, Prozess- oder Strafrecht.
Beide Miniaturen sind in die Textseiten integriert; sie stehen am Spaltenbeginn (1ra: ca. 14-zeilig, 95 × 96 mm und 13ra: zwölfzeilig, 80 × 92 mm) und sind aufwendig in unterschiedlichen Grüntönen gerahmt, umgeben von Rankenwerk. Die erste Miniatur mit Christus wurde mit Gold hinterlegt.
1ra: In der Mandorla sitzt Christus auf dem doppelten Regenbogen, die rechte Hand erhoben, Schwert und Lilie weisen auf seinen Mund. – Die Darstellung des Weltenrichters über dem lateinischen Prolog greift die direkt darunter stehende Aussage des Deus iudex iustus auf.
13ra: Der bärtige Mann mit Grafenhut (Richter) zeigt auf den am rechten Rand stehenden Mann mit aneinander gelegten Händen (Bitt- oder Demutsgeste?), neben dem auf Schulterhöhe ein Rutenbündel oder Ährenbüschel zu sehen ist. Zwischen den beiden, die Blickkontakt haben, knien eng beieinander zwei Männer, von denen einer eine Gugel trägt. – Auf der vorhergehenden Verso-Spalte beginnt der Prologus odir uorrede uff peinliche clagin, der Text erklärt, dass im ›Sachsenspiegel‹ die Abschnitte über peinliche Strafen zu verstreut seien und dadurch eine Rechtsunsicherheit der Richter bestehe. Das Bild lässt nicht erkennen, dass in der dargestellten Gerichtsszene über Delikte mit peinlicher Strafe gehandelt wird, es sei denn, die Körperstrafe nach Haut und Haar wird durch das buchstäblich im Raum schwebende Rutenbündel angezeigt.
Orange, Hellblau, Dunkelblau, Brauntöne, Weiß, Grün, Rosa.
Abb. 231: 13ra. Gerichtsszene.