KdiH

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106.9.3. Warszawa (Warschau), Biblioteka Narodowa (Nationalbibliothek), Rps 4090 III

Bearbeitet von Gunhild Roth und Dagmar Hüpper

KdiH-Band 10

Datierung:

1. Hälfte 15. Jahrhundert.

Lokalisierung:

Vermutlich Plozk.

Besitzgeschichte:

Vorbesitz in Plozk (Płock), Stiftskirche St. Michael oder St. Bartholomäus; auf Plozker Provenienz deutet auch ein eingebundenes Brieffragment (Bl. 302), datiert 1440, in dem ein Stanislaus de Ploczsko erwähnt wird; zu unbekanntem Zeitpunkt in die Biblioteka Załuskich (Joseph Załuski) gekommen, dann aus der Warschauer Universitätsbibliothek (für 1831 belegt, dort unter der Signatur Niem.F.ch.II.37) 1833 nach Russland (St. Petersburg, Cesarska Biblioteka Publiczna) verbracht; laut Staatsvertrag 1924 nach Warschau restituiert (dort zunächst in der Universitätsbibliothek).

Inhalt:
1ra–296rb ›Meißner Rechtsbuch‹
I. Kodikologische Beschreibung:

Papier (Bl. 300f. Pergament), 302 Blätter (Bl. 1 und 300–302 beschädigt), 305 × 200 mm, Bastarda, eine Hand, zweispaltig, 21 Zeilen, eine grüne Initiale auf dunkelrotem Grund (259vb), rote Lombarden, rubriziert.

Schreibsprache:

mitteldeutsch und (wenig) lateinisch.

II. Bildausstattung:

Sechs historisierte Initialen (1ra, 2ra, 77rb, 113ra, 157rb, 260ra), ferner eine Lombarde mit Textbezug (3va). – Christliche Ikonografie, Verfassungs-, Privat- und Strafrecht.

Format und Anordnung:

Fünf- bis neunzeilige Initialen mit ausladendem Rankenschmuck (außer 2ra). Sie erscheinen zu Beginn des Prologs, der Vorrede zum ersten Buch und den ersten Kapiteln der Bücher II–V.

Bildaufbau und -ausführung:

Die Initialbuchstaben – kolorierte Federzeichnungen mit wechselnd deckendem und laviertem Farbauftrag – sind groß und deutlich gemalt, auf dunkel- oder purpurfarbenem Untergrund (Ausnahme 260ra blau). Die in ihnen dargestellten Personen oder Szenen füllen die Rundungen nur zu etwa der Hälfte aus. Die Figuren sind mit den Lockenköpfen und pausbäckigen Gesichtern recht ähnlich, lediglich die beiden Eingangsbilder (Christus, Papst) fallen etwas individueller aus. Auch die Gebäudedarstellung zu Beginn des zweiten Buches wirkt plakativ. Die in den Buchstaben dargestellten Einzelszenen sind teilweise aufgrund der eher flüchtig angelegten Zeichnungen nicht sicher zu deuten (siehe unten).

Bildthemen:

1ra: Im Innenfeld der grüngezopften D-Initiale sitzt Christus (Stigmatisierung) in der Mandorla. Er trägt einen hellen langen Mantel, hat beide Arme erhoben, den rechten zum Segensgestus. Auf seine Wangen zielen zwei dünn gezeichnete und daher schwach erkennbare rote Linien. – Eingeleitet wird der Prolog des Rechtsbuches, an dessen Ende der anonyme Verfasser auf die unerlässliche Hilfe Gottes rekurriert: wen an sine hulfe vnde gotliche gnade mag ich des nicht volbrengen (1vb). Zur Bedeutung des Motivs von Christus als Weltenrichter vgl. die Einleitung zur Stoffgruppe 106.

2ra: In der S-Initiale steht die Halbfigur eines Papstes (Tiara, Heiligenschein) in rotem Mantel über purpurrotem Untergewand. Er hält ein Buch, auf das er mit seiner rechten Hand hinweist. – Aus der anschließenden Vorrede zum ersten Buch (I.1.) wird deutlich, dass es sich um Papst Gregor I. handelt: SAnctus Gregorius beschribt vns [...] in dem Gotis Rechte (zu Text und Bild vgl. auch Nr. 106.9.1., 29rb). Im Folgenden wird der Ursprung des weltlichen aus dem geistlichen Recht erläutert.

3va: Die O-Lombarde zeigt Origenes, dessen Lehre von den Sechs Weltaltern im Folgenden erläutert wird.

77rb: W-Initiale, darin ein weißes Gebäude mit rotem Flachdach, Turm, Zinnen und großer Tordurchfahrt. – Das Kapitel (II.1.1) handelt unter anderem über Eigentums- und Besitzrecht an Immobilien (zu Text und Bild vgl. auch Nr. 106.9.1., 84ra).

113ra: Im Binnenraum der E-Initiale sitzt ein Mann (mit Kappe), der eine Fahne zu halten scheint, sowie zwei weitere Personen. – Zu dem Kapitel (III.1.1) über die Eigenschaften eines Richters zeigt das Bild den Richter und vermutlich zwei weitere Amtsträger. Die Fahne ist Zeichen für die von einem Fürsten, Landesherrn oder dem Reich übertragene Gerichtsbarkeit (zu Text und Bild vgl. auch Nr. 106.9.1., 110va).

157rb: Im oberen Bogen der B-Initiale stehen sich zwei Personen mit erhobenen Knüppeln (Knüttelschlägerei) gegenüber, die rechte weist eine blutende Stirnwunde auf. Im unteren Bogen auf blauem Grund scheinen zwei Personen mit erhobenen Schwertern miteinander zu kämpfen (Körperverletzung). – Nach der Illustration beginnt das erste Kapitel (IV.1.1) über blutrunst (blutende Wunden), die infolge bewaffneter Auseinandersetzungen – hier mit Knüppel und Schwert – auftreten kann (zu Text und Bild vgl. auch Nr. 106.9.1., 141rb).

260ra: In der A-Initiale sitzen drei Personen um einen Tisch, alle tragen lange helle Gewänder und Kopfbedeckungen, die links allein sitzende Figur scheint einen Grafenhut (Richter?) zu tragen. Die Gebärden der Personen bleiben unklar. – Das Bild steht mitten im Text zum Kapitel (V.1.1), in dem es um die Voraussetzungen für die Ratsfähigkeit und die Eigenschaften, die die zu Wählenden aufweisen sollen, geht (eheliche Geburt, guter Ruf etc.; zu Text und Bild vgl. auch Nr. 106.9.1., 208ra).

Farben:

verschiedene, vorwiegend dunkle Rottöne, Grün, Ocker, dazu Hellblau, helles Rosa und helles Grün.

Literatur:

Oppitz 2 (1990) Nr. 1461. – Niemann (1941).

Abb. 206: 157r. Tatbestand Körperverletzung.

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Abb. 206.