106.7.5. Kraków, Biblioteka Jagiellońska, Rkp. 168 III
Bearbeitet von Gunhild Roth und Dagmar Hüpper
KdiH-Band 10
1. Viertel 14. Jahrhundert.
Krakau?
Ausführliche Beschreibung der Handschrift siehe Nr. 106.3.9.
| 3. | 9vb–13va |
›Weichbild-Vulgata‹
Weichbildchronik (9ra–vb); bis Herzog Gotfrid und Saladin
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| 5. | 68va–87va | Konrad von Oppeln, ›Weichbildrecht‹ |
Text 3: Eine Deckfarbeninitiale (9vb), stark beschädigt; auf 9ra wurde eine Initiale ausradiert. Zu Beginn von Text 5 ist Platz für eine Initiale (68va) freigelassen. – Text 3: Verfassungsrecht?
9vb: Die Bögen der U-Initiale (sechszeilig) werden von zwei Fabeltieren gebildet. Ein Mann kniet mit erhobenen Händen vor dem sitzenden Herrscher (mit Reifkrone?), der sein linkes Bein über das rechte geschlagen und den Zeigefinger erhoben hat. – Die Initiale steht am Anfang des Abschnitts über Beginn und Werden des Rechtes in Sachsen (zu Art. VI §§ 1–2). Auch wenn Hand- und Körperhaltung des Knienden auf ein Lehnsbegehren hinzuweisen scheinen, kann die Szene als Lehrer-Schüler-Situation verstanden werden, die im Text mit den Worten Uollit ir nu horen vnd vornemin so wil ich vch sagen eingeleitet wird.
kräftiges Rot, Blau, Grün, Ocker.
Abb. 193: 9vb. Lehrszene.