KdiH

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106.2.6. Ulm, Stadtarchiv, A Urk. Veesenmeyer

Bearbeitet von Dagmar Hüpper und Jonas Kemper

KdiH-Band 10

Datierung:

Um 1430.

Lokalisierung:

Regensburg.

Besitzgeschichte:

Das Wappen auf 2r deutet auf Hans Kastenmayr als Auftraggeber (Landschreiber des bayerischen Teilherzogtums Straubing-Holland, † 1437; Kunst & Glaube [2016] S. 212). 1732 im Ulmer Stadtarchiv nachgewiesen durch Christian Gottlieb Schwarz (damals noch vollständig).

Inhalt:
1v–3v ›Goldene Bulle‹ Karls IV. (von 1356)
Die Handschrift diente nicht als Druckvorlage, wie Frauenknecht (2011) nachweist.
I. Kodikologische Beschreibung:

Pergament, 3 Blätter, 210 × 145 mm, gotische Kursive, eine Hand, einspaltig, ca. 26 Zeilen, 2v siebenzeilige Prachtinitiale mit Blattgold, Streublumen und aufwendigem Rankenwerk (vgl. Kunst & Glaube [2016] S. 40).

Schreibsprache:

bairisch.

II. Bildausstattung:

Deckfarbenminiatur (1v) und ganzseitiges Wappen (2r), aus der Werkstatt, die auch die Ottheinrich-Bibel (München, Cgm 8010, Nr. 14.0.4.) ausstattete. – Verfassungsrecht.

Format und Anordnung, Bildaufbau und -ausführung, Bildthemen:

Die ganzseitige Darstellung ist prachtvoll gerahmt. Der Leistenrahmen enthält eine Palmettenranke mit Edelsteinbesatz.

Auf einem steinernen Stufenthron sitzt der Herrscher, der von sechs Kurfürsten (Wappen unter der Illustration) umgeben ist. Die genaue Identifizierung der Kurfürsten fällt schwer, da nur ein Bischof an seiner Mitra zu erkennen ist. Alle sind in vergleichsweise einfach gehaltene, bodenlange Ober- und Untergewänder gekleidet, die in der Farbgebung mit Blau- und Beigetönen auskommen und damit zudem einen Gleichklang zwischen Souverän und Kurfürsten andeuten, der sich auch in Körperhaltung und -größe widerspiegelt. Diese Gleichheit wird allerdings durch das Sitzen des Herrschers, seine zentrale Positionierung und die kostbar verarbeitete Krone (Edelsteine) aufgehoben. Der in Gold gehaltene Architekturbogen mit dem rot ausgemalten Hintergrund und dem illusionistischen Rahmen unterstreicht die Bedeutung des Dargestellten. – Das Reichsbild dokumentiert die konsensuale Grundlage des kaiserlichen Gesetzbuches und die hierin festgeschriebenen Rechte und Pflichten der Kurfürsten. Die Personalunion von Kaiser und böhmischem König mag durch das fehlende Wappen des böhmischen Kurfürsten ausgedrückt sein.

Farben:

Blau- und Beigetöne, Gold, Schwarz, Grau, Rot.

Literatur:

Heckmann (2009) S. 958–961 mit Abb. 7, 8 (1v, 2r), S. 983f. (Nr. 15); Unter Druck (2015) S. 16 mit Abb. 3 [Robert Suckale, Gude Suckale-Redlefsen]; Kunst & Glaube (2016) S. 40 mit Abb. (2v), 210–213, Kat.-Nr. 5.18 mit Abb. (1v, 2r) [Robert Suckale, Gude Suckale-Redlefsen, Thomas Rainer].

Weitere Materialien im Internet:

Handschriftencensus

Abb. 117: 1v. Herrscher und Kurfürsten (Reichsbild).

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Abb. 117.