KdiH

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106.2.1. Gießen, Universitätsbibliothek, Hs. 907

Bearbeitet von Dagmar Hüpper, Friedel Roolfs und Jonas Kemper

KdiH-Band 10

Datierung:

4. Viertel 15. Jahrhundert.

Lokalisierung:

Niederösterreich.

Frühere Beschreibung der Handschrift siehe Nr. 89.0.1.; siehe auch Nr. 106.11.1.

Inhalt:
1. 3r–38r
›Goldene Bulle‹ Karls IV. (von 1356)
ab 24r Metzer Gesetze Hie hernach geschriben recht sein geoffent vnd gebenn in dem hoff zu Maintz ...
2. 38r–46v ›Frankfurter Landfriede‹ Friedrichs III. (von 1442)
3. 46v–47v ›Die Säulen des römischen Reiches‹
4. 50r–117r Albertanus von Brescia, ›Liber consolationis et consilii‹, deutsch (›Melibeus und Prudentia‹)
siehe Nr. 89.0.1.
5. 118v–131v ›Gerichtsbüchlein‹
Von ordenunge ze reden (Übersetzung des ›Ordo iudiciarius antequam‹); siehe Nr. 106.11.1.
6. 131v–135r
Anhänge zum ›Gerichtsbüchlein‹
I. Kodikologische Beschreibung:

Papier, 140 Blätter, 280 × 210 mm, Bastarda, zwei Schreiber (I: 3r–47v, 119r–135r, II: 50r–117r), einspaltig, 25–29 Zeilen, Zwischenüberschriften rubriziert, ausgesparter Raum für Initialen (3r siebenzeilig für K-Initiale; 7r achtzeilig für K-Initiale), durchgängig drei- bis fünfzeilige rote Lombarden.

Schreibsprache:

bairisch-österreichisch.

II. Bildausstattung:

Eine Federzeichnung zu Text 1 (2v), neun Federzeichnungen zu Text 4 (siehe Nr. 89.0.1.), eine Federzeichnung zu Text 5 (118v, siehe Nr. 106.11.1.). Ein Zeichner. – Text 1: Verfassungsrecht.

Format und Anordnung, Bildaufbau und -ausführung, Bildthemen:

Das hochrechteckige, mit dünnen Federstrichen skizzierte Herrscherbild ist in den Schriftspiegel, der oben von der Krone und unten von dem Reichswappen ein wenig aufgebrochen wird, eingepasst. Trotz fehlender Kolorierung werden durch feine Schraffuren Schattierungen und optische Plastizität erreicht, insbesondere bei dem faltenreichen weiten Mantel und der reich verzierten Bügelkrone. Unter der Illustration der Eintrag din Gluck went vntrew. J. grassawer.

Der Herrscher, der auf einem schmucklosen Kastenthron sitzt, fixiert mit seiner rechten Hand einen Reichsapfel von stattlicher Größe mit überdimensioniertem Kreuz auf seinem Knie, mit der Linken hält er das Zepter. Zu seinen Füßen (knöchelhohe, spitz zulaufende Schuhe) liegt ein Wappenschild mit nur flüchtig skizziertem Reichsadler. – Bei dem in jüngeren Jahren (lockiges Haar und bartlos) dargestellten Herrscher handelt es sich um Karl IV., dessen göttlicher Legitimation in den Eingangszeilen des auf der Folgeseite beginnenden Textes gedacht wird (3r Karolus der vierd von gottes genadenn Römischer kayser).

Literatur:

Seelbach (2007) Nr. 81. – Heckmann (2006) S. 193; Heckmann (2009) S. 992f. (Nr. 47).

Weitere Materialien im Internet:

Handschriftencensus

Abb. 114: 2v. Karl IV.

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Abb. 114.