KdiH

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89.0.1. Gießen, Universitätsbibliothek, Hs. 907

Bearbeitet von Nicola Zotz

KdiH-Band 9

Datierung:

4. Viertel 15. Jahrhundert.

Lokalisierung:

Niederösterreich.

Besitzgeschichte:

Nutzereinträge eines Gilig Tettnhaymer (2r), J. grassawer (2v), H. Lerchamerus (3r) und eines C. Gerunger 1491 (140v), im Vorderdeckel Kupferstich-Exlibris von Johannes Christophorus Comes ab Oedt (Niederösterreich 18. Jahrhundert). Zwischenzeitlich auch im Besitz der Senckenbergischen Bibliothek in Frankfurt a. M. (Signaturen auf 1r und 2r). Vgl. im Einzelnen Seelbach (2007).

Inhalt:
1. 2v–24r
Goldene Bulle Karls IV.
1356; siehe künftig Nr. 106.2.1.
2. 24r–38v Metzer Gesetze
25.12.1356
3. 38r–46v Friedrich III., Frankfurter Landfriede
14.8.1442
4. 46v–47v ›Die Säulen des römischen Reiches‹
5. 50r–117r Albertanus von Brescia, ›Liber consolationis et consilii‹, deutsch (›Melibeus und Prudentia‹)
6. 118v–131v Gerichtsbüchlein (›Ordo iudiciarius antequam‹, deutsch)
siehe künftig Nr. 106.11.1.
7. 131v–135r Anhänge zum Gerichtsbüchlein
I. Kodikologische Beschreibung:

Papier, 140 Blätter, 280 × 210 mm, Bastarda, zwei Schreiber (A: 3r–47v, 119r–135r, B: 50r–117r), einspaltig, 25–29 (Text 5: 25–27) Zeilen, rote Zwischenüberschriften, ausgesparter Raum für Initialen, drei- bis fünfzeilige rote Lombarden.

Schreibsprache:

bairisch-österreichisch.

II. Bildausstattung:

Eine Federzeichnung zu Text 1 (2v; siehe Nr. 106.2.1.), neun Federzeichnungen und 43 Bildlücken zu Text 5, eine Federzeichnung zu Text 6 (118v; siehe Nr. 106.11.1.). Ein Zeichner.

Format und Anordnung:

Die hochrechteckigen und mit dünner Feder gerahmten Bilder sind in den Schriftspiegel eingefügt und so groß, dass unter ihnen nur je zwischen drei und sechs Zeilen des Textes Platz haben (nur selten auch Text über dem Bild). Die Bilder bzw. Lücken sind regelmäßig verteilt (im Schnitt alle zwei bis drei Seiten).

Bildaufbau und -ausführung:

Die unkolorierten Zeichnungen sind sorgfältig angelegt und mit feiner Feder ausgeführt. Schraffuren schaffen Abtönungen, Schatten und Plastizität, insbesondere bei den Gewändern. Die Szenen sind vor wechselnde städtische Hintergründe gesetzt, die ein deutliches Interesse an perspektivischer Gestaltung (Häuserfluchten, Gassen, die sich zu Plätzen öffnen) und Freude an architektonischen Details wie Torbögen oder schweren Eisentüren erkennen lassen. Die beiden ersten Bilder fangen mehrere Geschehnisse gleichzeitig ein, indem sie einen Blick von außen in den Innenraum des Hauses durch ein großes Fenster erlauben. Die Kleidung ist modisch (spitze Schuhe und eng anliegende Beinlinge bei den Männern und oben schmal, unten weit geschnittene Kleider bei den Frauen) und jeweils durch Details charakterisiert (so trägt Melibeus durchgehend einen pelzverbrämten Mantel und eine Beutelmütze). Die Proportionen der Figuren sind organisch, ihre Bewegungen fließend, und ihre Gesichter drücken Emotionen aus (besonders deutlich die Verzweiflung des Melibeus auf 52r). Irritierend sind auf einigen Bildern allenfalls die Augen, die manchmal nur Kreise oder Halbkreise sind und so einen geschlossenen Eindruck machen, ohne dass die Bedeutung dessen erkennbar wäre.

Bildthemen:

Die ersten beiden Zeichnungen fangen die Ausgangssituation mit Sinn für einen erzählerischen Spannungsaufbau ein: Die erste zeigt Melibeus beim Verlassen des Hauses, aus dessen Fenster im Obergeschoss Mutter und Tochter herausblicken, während im Hintergrund drei Männer um die Ecke schauen (50v), die zweite die mithilfe einer Leiter in das Haus eindringenden Nachbarn, deren einer mit einem Dolch oder Schwert auf die Tochter einschlägt (51r). In beiden Fällen illustriert das Bild genau den Inhalt, der in den Zeilen darunter steht.

Es folgen drei Bilder, die Melibeus im Gespräch mit Prudentia zeigen (52r, 53r, 54v) und die sich auf die Passage (51v–54r) beziehen, in der Prudentia ihren Mann zunächst allein zu überzeugen versucht, von seinem Plan der Rache Abstand zu nehmen. Auf den folgenden vier Zeichnungen ist Melibeus jeweils im Gespräch mit einer Gruppe von Männern dargestellt, deren Identität aus den kurzen Abschnitts-Rubriken hervorgeht (in der Regel beginnt der jeweilige Textabschnitt etwas vor dem Bild): Der Rate der wunnt ärrzt 55r, Bild dazu 55v; Der Rat der puchärrzt 55v, Bild dazu 56r; Der Rate der nachtpawrnn 56v, dort auch das Bild; Der Rate der Rathern 57r, Bild dazu 57v.

Dieses Illustrationsprinzip war auch für den weiteren Verlauf des Textes vorgesehen: Die Bildlücken folgen fast immer auf eine Rubrik, so dass aus ihnen das geplante Illustrationsprogramm abgelesen werden kann (der Rat der Jungen, der Rat der Alten, die Schande der Frauen, die Ausrede der Frauen etc.). Nicht alle Titel hätten sich gleich gut für eine Illustration geeignet; da der Text Argumentationen und Streitgespräche enthält, waren vielleicht durchgehend Redeszenen geplant. In der gewissen Eintönigkeit eines solchen Programms mag der Grund liegen, dass die geplante Durchillustrierung des Textes abgebrochen und auch in keinem weiteren Überlieferungszeugen versucht wurde. Erfolgreicher war hingegen die Ausstattung des Textes mit einem einzelnen Titelbild, wie man an der Drucktradition sehen kann (Nr. 89.0.a.; vgl. aber den niederländischen Druck GW 12648, der neunmal dieselbe Gesprächsszene abdruckt, siehe Einleitung zur Stoffgruppe).

Literatur:

Seelbach (2007) Nr. 81.

Weitere Materialien im Internet:

Handschriftencensus

Abb. 113: 51r. Die Nachbarn misshandeln die Tochter des Melibeus.

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Abb. 113.